Grad der Behinderung
- TanjaS
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Grad der Behinderung
15 Juni 2002 13:57Also ich wurde vor 6 Jahren transplantiert. Mir geht es mittlerweile ganz gut, mit sämtlichen Nebenwirkungen meiner Medikamente..
Ich war bisher bei einem GdB von 100%. Heute habe ich vom Versorgungsamt einen Brief bekommen. Jetzt werde ich herabgestuft auf 70%. Kann ich mich da irgentwie dagegen wehren. Ist das überhaupt rechtens. Ich bin ja immer noch nicht gesund. Hat wer Tips für mich, wie ich die Herabstufung verhindern kann?
Danke für evtl. Hilfe.
Tanjas
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- ulrike_b
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Re: Re: Grad der Behinderung
15 Juni 2002 14:06ich sehe nur eine Möglichkeit, dies zu verhindern indem sich Dein Arzt mit einer Beurteilung deines Gesundheitszustandes an das Versorgungsamt wendet.
Es ist doch nicht möglich, das man von heute auf morgen als gesunder Mensch hingestellt wird, typisch Amt.
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Alles Gute weiterhin und viel Erfolg dabei wünscht Dir Ulrike !
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Re: Re: Grad der Behinderung
15 Juni 2002 14:28normalerweise erfolgt diese herabstufung bereits nach 2 erfolgreichen tx-jahren, und dann sogar auf 50 %. bei 70 % wird also noch irgend etwas zusätzlich anerkannt. ich finde die herabstufung okay, wenn der zustand mit tx besser ist als mit dialyse. So ist es auch im Schwerbehindertengesetz verankert. wen man wieder an die dialyse kommt, gibts die prozente wieder zurück.
gruß
monika
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Re: Re: Grad der Behinderung
16 Juni 2002 14:09Habe noch meine !00%,weiß sie aber nicht zu nutzen!
Was hat man eigentlich für Vorteile, außer billigeren Entritt,
bei 100 % ??
Bitte um Antwort
Rolf
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Re: Re: Grad der Behinderung
16 Juni 2002 17:21es gibt mehrere finanziell Vorzüge der 100%.
Du kannst bspw. einen höhren Freibetrag bei der Einkommensteuer absetzen - ich meine 2.700 DM - den Eurobetrag kenne ich leider nicht auswendig.
Des Weiteren kannst du 3000 km Privatfahrten absetzen.
Wenn Du außerdem noch ein G im Ausweis hast, kannst Du mit der zusätzlichen Wertmarke im Umkreis von 50 km kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen oder alternativ nur die Hälfte der Kfz-Steuer bezahlen.
Mehr fällt mir allerdings zur Zeit auch nicht ein.
Gruß
Monika
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- caissa
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Re: Re: Grad der Behinderung
16 Juni 2002 17:30und fünf Tage mehr Jahresurlaub! mfg Hans-Dieter
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Re: Re: Grad der Behinderung
16 Juni 2002 18:44Gruß AlterH6er
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Re: Re: Grad der Behinderung
16 Juni 2002 21:48Gruß Martin
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- Tommy
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Re: Re: Grad der Behinderung
17 Juni 2002 08:00Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Grad der Behinderung
17 Juni 2002 17:29Kurt Hoeke
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- TanjaS
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Re: Re: Grad der Behinderung
18 Juni 2002 18:56Also ich denk die 20 weiteren Prozente hab ich wegen meiner Schwerhörigkeit bekommen. Allerdings hab ich durch die Transplantation auch einige Nebenwirkungen. So hab ich durch die Medikamente den grauen Star bekommen - mit 34 Jahren. Der ist allerdings schon operiert. Ich hab durch die Medilkamente Gicht, Bluthochdruck, Osteoporose (ein bisschen) einen zu hohen Cholesterinspiegel, ... bekommen.
Das sind alles auch chronische Krankheiten die ich nicht mehr weg bekomme. Ich fühle mich sicherlich nicht mehr so eingeschränkt, wie es ander Dialyse war, aber so bin ich auch nicht viel gesünder und fit. Hatte auch schon 2 Abstoßungen, allerdings ziemlich bald nach der Transplant.
Noch dazu bin ich im Moment arbeitslos und hab auch nicht so die Aussichten auf einen neuen Job. Ab August bekomm ich Arbeitslosenhilfe und steh z. Z. ganz schön auf dem Schlauch. Ich würde ja gerne arbeiten, hab auch einen Schwerbehindertenberater, aber wenn ich jetzt dann kein Schwerbehinderter bin, aber trotzdenm noch als Behindert gelte, tu ich mich doch noch schwerer einen Job zu finden.
Tanja
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Re: Re: Grad der Behinderung
19 Juni 2002 22:23es gibt zwei Unterschiede bei einer reduzierten MdE. Der eine wurde schon benannt, reduzierter Steuerfreibetrag. Der andere ist, daß ein Arbeitgeber in der Regel den Schwerbehinderten nur noch auf e?nen zu besetzenden (Beschäftigungspflicht) anrechnen lassen kann (bei einem GdB von 100 ist es möglich, eine Anrechung auf mehrere Pflichtplätze zu erhalten, der Arbeitgeber reduziert dardurch seine Pflichtabgabe (Strafe)). Die anderen Nachteilsausgleiche wie Kündigungsschutz, Urlaub bleiben bestehen.
Gruß
Kurt Hoeke
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