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Lohnersatz durch Krankenkasse

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Lohnersatz durch Krankenkasse

26 Juli 2002 00:02
#
Hallo,
ich habe schon mehrmals gehört und ich glaub auch hier schon gelesen, dass manche Dialysepatienten für die die durch die Dialyse verringerte Arbeitszeit einen Lohnersatz von der Krankenkasse bekommen.
Wie funktioniert das?
Antworten gerne auch per Mail an mdcentmayer@aol.com
Gruß
Monika

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Re: Re: Lohnersatz durch Krankenkasse

26 Juli 2002 12:38
#
Hallo Monika,
ich mußte auch erst mehrfach rumfragen, bis ich bei meiner KK, der DAK, an die richtige Dame geraten bin, aber jetzt klappt das problemlos: Die haben mir zwei Formblätter zugeschickt, die ich bei der Personalabteilung meiner Firma ausfüllen lassen mußte, und seitdem geht alles wie von selbst: Ich liefere für jeden Monat bei der Personalabteilung eine Aufstellung der Dialysezeiten ab, die mir mein Dialysezentrum ausstellt. Die Personalabteilung schaut dann an den Dialysetagen mein Gleitzeitkonto an und berechnet, wieviel Zeit durch den Weggang zur Dialyse (ich gehe in der Regel so gegen 14.15 Uhr) bis zu den vollen 8 Stunden Arbeitszeit fehlt. Diese Stunden meldet die Personalabteilung der KK und erhält von dort mein anteiliges Gehalt ersetzt. Auf meiner Gehaltsabrechnung sehe ich von all dem gar nichts, sondern beziehe weiter mein volles Gehalt für eine 40 Stunden Woche, obwohl ich nur noch ca. 35 bis 36 Stunden arbeite. Die Arbeitszeit, die der Firma durch meine Dialysebehandlung verloren geht, bezahlt also die DAK. Soweit ich weiß gibt es irgendeinen Paragraphen im Sozialgesetzbuch, der das regelt. Sollte Deine KK nicht gleich darauf anspringen mußt Du halt an verschiedenen Stellen immer wieder nachfragen. Die scheinen sich da auch nicht alle auszukennen, da solche Fälle wohl doch eher selten sind. Die meisten Patienten sind eben schon im fortgeschrittenen Alter und somit meist Rentner.
Viel Glück für Dich
Thomas

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Re: Re: Lohnersatz durch Krankenkasse

26 Juli 2002 14:27
#
Einfacher gehts - vorausgesetzt der Arbeitgeber spielt mit - wenn die Schwerbehindertenvertretung und Personal/Betriebsrat eine Integrationsvereinbarung abschließt (im öffentl. Dienst ist eine Integrationsvereinbarung Pflicht) , in der augeführt ist, dass für stattgefundene Dialyse am folgenden Tag 2 Stunden Freizeit mit vollem Gehalt vergütet wird. Beispie leiner Integrationsvereinbarung steht auf meiner Homepage: www.thomas-lehn.de/Beruf/Beruf_und_Arbeit.html

Klappt in unserem Betrieb prima. Habe anstatt 39 Stunden in der Woche 33 Stunden!

Gruß Thomas

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Re: Re: Lohnersatz durch Krankenkasse

28 Juli 2002 19:20
#
Schaut mal im Forum unter:
Arbeitszeitverkürzung wegen Dialyse
Da ist schon etwas zu dem Thema gesagt worden und es gibt dort evtl. zusätzliche Anregungen.
Kurt Hoeke

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Re: Re: Lohnersatz durch Krankenkasse

31 Juli 2002 20:09
#
danke für die infos, meine krankenkasse hat bereits zugestimmt.

gruss
monika

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Re: Re: Lohnersatz durch Krankenkasse

01 Aug. 2002 18:12
#
Hallo Thomas,
habe versucht bei mir im Betrieb (öffentl. Dienst) die gleiche Regelung zu bekommen, aber es kam sofort die Frage, wer die zwei Stunden bezahlt. Könntest du mir mitteilen wie das bei euch gehandhabt wird. Meine E-Mail Adresse lautet msherne@gmx.de.

Gruß
Martin

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Re: Re: Lohnersatz durch Krankenkasse

01 Aug. 2002 20:33
#
Im BAT oder im BMTG-Geltungsbereich?
Es gibt auf alle Fälle aus grauer Vorzeit eine Empfehlung des Bundesminsters des Innneren, das in den Fällen wo wegen der Dialyse keine Arbeitsunfähigkeit besteht, in solchen Fällen für die Dialysezeit Sonderurlaub (und damit unter Fortzahlung der Bezüge) gewährt werden kann.
Das ist mal (ich glaube 1980) in der Schriftenreihe Der Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst) veröffentlicht worden.
Das es aufgehoben wurde ist mir nicht bekannt.
Gruß
Kurt Hoeke

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Re: Re: Lohnersatz durch Krankenkasse

02 Aug. 2002 11:57
#
Hallo Martin,

die Bezahlung der 2 Stunden Freizeit/Dialyse übernimmt mein Arbeitgeber. Ich arbeite im Landesdienst, in der es sicher einfacher ist, eine solche Vereinbarung durch zu bekommen.

Wortlaut in der Integrationsvereinbarung bezug auf die Dialyse:

· Abweichend von den üblichen Arbeitszeiten wird hinsichtlich der Arbeitszeit auf die besonderen Bedürfnisse der Dialysepatienten im Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz dahingehend Rücksicht genommen, dass eine Zeitgutschrift in Höhe von jeweils zwei Stunden für die Tage erfolgt, an denen der Dialysepatient - bedingt durch die abendlich oder nächtlich durchgeführte Dialysebehandlung - nur verspätet seine Arbeit aufnehmen kann.

Gruß Thomas

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