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Gehbehinderung- Parkerleichterung
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Gehbehinderung- Parkerleichterung
18 Sep. 2002 23:41
Hallo!
Ich habe gerade ein G wegen einer Hüftkopfnekrose zugesprochen bekommen und dachte, ich bekäme die Erlaubnis auf Behindertenparkplätzen zu parken. Nun wird das hier anders gehandhabt, als ich mir das so gedacht habe ( Parkerleichterung nur für aG und Bl), was ich zwar schade finde, weil ich doch machmal nur unter Schmerzen gehen kann. Aber im Allgemeinen finde ich es ok. Ich habe davon gehört, dass es in anderen Städten z.T. anders ist. Es würde mich mal interessieren: wie ist das bei Euch so?
Viele Grüße, Juju
Ich habe gerade ein G wegen einer Hüftkopfnekrose zugesprochen bekommen und dachte, ich bekäme die Erlaubnis auf Behindertenparkplätzen zu parken. Nun wird das hier anders gehandhabt, als ich mir das so gedacht habe ( Parkerleichterung nur für aG und Bl), was ich zwar schade finde, weil ich doch machmal nur unter Schmerzen gehen kann. Aber im Allgemeinen finde ich es ok. Ich habe davon gehört, dass es in anderen Städten z.T. anders ist. Es würde mich mal interessieren: wie ist das bei Euch so?
Viele Grüße, Juju
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Re: Re: Gehbehinderung- Parkerleichterung
18 Sep. 2002 23:53
HI
ZUr benutzung des Behindertenparkplatzes muss
aG
oder
Blind eingetragen sein
Heribert
ZUr benutzung des Behindertenparkplatzes muss
aG
oder
Blind eingetragen sein
Heribert
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Re: Re: Gehbehinderung- Parkerleichterung
19 Sep. 2002 08:09
Laut §42 Abs.4 Satz 2 StVO ist eine Benutzung von Behindertenparkplätzen nur Personen mit außergewöhnlicher GEhbehinderung oder Blinden erlaubt. Entsprechende Parkausweise dürfen damit auch nur diesen ausgestellt werden.
Da das somit bundesweit einheitlich geregelt ist, kann es auch nicht von Stadt zu Stadt verschiedene Vergabepraxen geben.
joe
Da das somit bundesweit einheitlich geregelt ist, kann es auch nicht von Stadt zu Stadt verschiedene Vergabepraxen geben.
joe
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Re: Re: Gehbehinderung- Parkerleichterung
19 Sep. 2002 12:06
hoi !
In Bayern gibt es noch eine Ausnahmeregelung: Gdb 80 Merkzeichen G + B oder GDb 70 +G+B mit 50GDb auf Atmungs und Herzorgane. Dann gibts auf Antrag vom Versorgungsamt ein Parkausweis. So long...
In Bayern gibt es noch eine Ausnahmeregelung: Gdb 80 Merkzeichen G + B oder GDb 70 +G+B mit 50GDb auf Atmungs und Herzorgane. Dann gibts auf Antrag vom Versorgungsamt ein Parkausweis. So long...
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Re: Re: Gehbehinderung- Parkerleichterung
23 Sep. 2002 21:12
In Berlin ebenfalls. Sie lautet:
(beschränkt auf Berlin) Das Versorgungsamt stellt eine Bescheinigung aus (zur Vorlage bei der Straßerverkehrsbehörde zur Erlangung der Parkerleichterung):
bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein wegen der Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Feststellung der Merkzeichen G und B,
mit einen GdB von wenigsten 70 allein wegen Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mit einem GdB von wenigstens 50 sowie Feststellung der Merkzeichen G und B,
mit Morbus-Crohn bzw. Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
mit doppeltem Stoma.
Gruß
Kurt Hoeke
(beschränkt auf Berlin) Das Versorgungsamt stellt eine Bescheinigung aus (zur Vorlage bei der Straßerverkehrsbehörde zur Erlangung der Parkerleichterung):
bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein wegen der Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Feststellung der Merkzeichen G und B,
mit einen GdB von wenigsten 70 allein wegen Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mit einem GdB von wenigstens 50 sowie Feststellung der Merkzeichen G und B,
mit Morbus-Crohn bzw. Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
mit doppeltem Stoma.
Gruß
Kurt Hoeke
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