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Sozialrecht

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Sozialrecht

18 März 2003 15:56
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Hallo zusammen!
Weiß jemand hier, wie es ist,wenn MAN von der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosenhilfe in die Krankschreibung mit Bezug von Krankengeld rutscht und dann wieder gesund geschrieben - also arbeitslos - wird?
Wird dann die erneute Arbeitslosenhilfe anhand des Krankengeldes berechnet oder bleibt der Betrag so hoch wie vor der Krankschreibung? -> Besitzstandswahrung??
Würde mich über Antwort sehr freuen...
Wir haben nicht viel Geld und finanzielle Sorgen sind sehr belastend!
Danke!

Bianca&Sabine

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