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Fahrtkosten zur Dialyse
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Fahrtkosten zur Dialyse
22 Sep. 2003 11:32
Hallo zusammen,
bevor ich auf die PD umgestiegen bin, habe ich letztes Jahr zwei Monate lang HD gemacht. Nun möchte die Krankenkasse die Fahrtkosten an die HD nicht übernehmen. Sie begründet dies mit Paragraph 60 des Fünften Sozialgesetzbuches. Danach werden Fahrtkosten abzüglich des vorgeschriebenen Eigenanteils von 13 EUR je Fahrt anläßlich ambulanter Behandlung nur übernommen, wenn es sich z.B. um Serienbehandlung handelt und dadurch eine ansonsten erforderliche stationäre oder teilstationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird. Weiter schreibt die KK: Da bei Ihnen keine Serienbehandlung im Rahmen einer Chemo-oder Strahlentherapie durchgefüht und der statioäre Aufenthalt nicht vermienden wurde, ist hier keine Übernahme der Fahrtkosten möglich. Eine Dialysebehandlung ist zwar ebenfalls eine Serienbehandlung, jedoch wird hierdurch kein stationärer Aufenthalt vermieden, da eine Dialyse generell ambulant durchgefüht wird.
Ich weiss, dass die Fahrkosten zur Dialyse von der KK übernommen werden, kenne aber den entsprechenden Gesetzestext nicht. Wer kann mir da weiterhelfen, vielleicht hat einer von Euch auch entsprechende Problem mit der KK gehabt hat.
Vielen Dank im voraus. Merci
bevor ich auf die PD umgestiegen bin, habe ich letztes Jahr zwei Monate lang HD gemacht. Nun möchte die Krankenkasse die Fahrtkosten an die HD nicht übernehmen. Sie begründet dies mit Paragraph 60 des Fünften Sozialgesetzbuches. Danach werden Fahrtkosten abzüglich des vorgeschriebenen Eigenanteils von 13 EUR je Fahrt anläßlich ambulanter Behandlung nur übernommen, wenn es sich z.B. um Serienbehandlung handelt und dadurch eine ansonsten erforderliche stationäre oder teilstationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird. Weiter schreibt die KK: Da bei Ihnen keine Serienbehandlung im Rahmen einer Chemo-oder Strahlentherapie durchgefüht und der statioäre Aufenthalt nicht vermienden wurde, ist hier keine Übernahme der Fahrtkosten möglich. Eine Dialysebehandlung ist zwar ebenfalls eine Serienbehandlung, jedoch wird hierdurch kein stationärer Aufenthalt vermieden, da eine Dialyse generell ambulant durchgefüht wird.
Ich weiss, dass die Fahrkosten zur Dialyse von der KK übernommen werden, kenne aber den entsprechenden Gesetzestext nicht. Wer kann mir da weiterhelfen, vielleicht hat einer von Euch auch entsprechende Problem mit der KK gehabt hat.
Vielen Dank im voraus. Merci
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Re: Re: Fahrtkosten zur Dialyse
24 Sep. 2003 08:51
Hallo,
kann mir keiner weiterhelfen bezgl. dieses Problems mit den Fahrtkosten? Hat es bei euch reibungslos geklappt mit der KK.
kann mir keiner weiterhelfen bezgl. dieses Problems mit den Fahrtkosten? Hat es bei euch reibungslos geklappt mit der KK.
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- Roland
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Re: Re: Fahrtkosten zur Dialyse
24 Sep. 2003 09:54
Den Gesetzestext kenne ich auch nicht.
Bei mir wurde immer alles bezahlt, eben mit der begründung das Dialyse eine Dauerbehandlung ist und somit nur einmal zugezahlt werden muss.
Mein Taxiunternehmen kannte sich übrigens durch den ganzen Papierkrieg mit diversen Kassen sehr gut in der Materie aus.
vieleicht kannst du deinen Taxler mal anhauen ob der da besser Bescheid weiss.
Roland
Bei mir wurde immer alles bezahlt, eben mit der begründung das Dialyse eine Dauerbehandlung ist und somit nur einmal zugezahlt werden muss.
Mein Taxiunternehmen kannte sich übrigens durch den ganzen Papierkrieg mit diversen Kassen sehr gut in der Materie aus.
vieleicht kannst du deinen Taxler mal anhauen ob der da besser Bescheid weiss.
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Re: Re: Fahrtkosten zur Dialyse
24 Sep. 2003 10:55
Hallo merci,
was hast Du für eine KK????
Ich bin bei der DAK, ich kenne andere bei Barmer, TKK etc, da werden Fahrtkosten zur Dia problemlos übernommen. Die Argumentation Deiner Kasse kenne ich nicht, habe aber vom Gesetzestext leider keine Ahnung. Aber wenn der Arzt Taxi anordnet, muss meiner Meinung nach die KK zahlen.
Viel Erfolg Hans-Dieter
was hast Du für eine KK????
Ich bin bei der DAK, ich kenne andere bei Barmer, TKK etc, da werden Fahrtkosten zur Dia problemlos übernommen. Die Argumentation Deiner Kasse kenne ich nicht, habe aber vom Gesetzestext leider keine Ahnung. Aber wenn der Arzt Taxi anordnet, muss meiner Meinung nach die KK zahlen.
Viel Erfolg Hans-Dieter
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Re: Re: Fahrtkosten zur Dialyse
25 Sep. 2003 12:26
Hallo,
dieser Gesetzestext trifft nur in den Fällen zu, wo keine Befreiung von Fahrtkosten etc. vorliegt. Solltest Du befreit sein, dann würde ich keine Ruhe geben, bei der KK vorsprechen und denen klar machen, dass diese Kosten bei Befreiung in voller Höhe übernommen werden müssen.
Andernfalls hast Du nach meiner Meinung schlechte Karten.
VG Gunther
dieser Gesetzestext trifft nur in den Fällen zu, wo keine Befreiung von Fahrtkosten etc. vorliegt. Solltest Du befreit sein, dann würde ich keine Ruhe geben, bei der KK vorsprechen und denen klar machen, dass diese Kosten bei Befreiung in voller Höhe übernommen werden müssen.
Andernfalls hast Du nach meiner Meinung schlechte Karten.
VG Gunther
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Re: Re: Fahrtkosten zur Dialyse
26 Sep. 2003 22:54
Hallo Merci,
klick mal auf dem Link: apotheke-am-henkelshof.de/hfallreg.htm
hier findest Du die gesuchten Infos aus dem SGB V §§ 61,62
MaRIO ( www.igdchemnitz.de )
Nochwas gefunden: www.taxipress.de/News/ne_0898003.htm
klick mal auf dem Link: apotheke-am-henkelshof.de/hfallreg.htm
hier findest Du die gesuchten Infos aus dem SGB V §§ 61,62
MaRIO ( www.igdchemnitz.de )
Nochwas gefunden: www.taxipress.de/News/ne_0898003.htm
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