Bewerbungsschreiben und Dialyse
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Bewerbungsschreiben und Dialyse
09 Okt. 2003 10:44ich bin seit Februar 2003 an der Dialyse und plane nun mich beruflich zu verändern. Ich bin jedoch ziemlich unsicher wie ich im Anschreiben mit der Erkrankung umgehen soll. Meiner Meinung nach sollte man das schon erwähnen, nur dieses positiv zu verpacken ist echt nicht leicht. Wenn also jemand auf diesem Gebiet Erfahrungen gesammelt hat, oder evtl. ne Website kennt wo so ein Randgruppenthema behandelt wird, wäre ich echt dankbar für ein paar Anregungen.
MFG
Stefan aka Sinn_Frei
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
09 Okt. 2003 11:51Deine Frage finde ich irgendwie sehr merkwürdig..., wie gehst Du denn sont mit deiner Dia um? Und was Heißt Will mich verändern?
Mit einer guten Dia finde ich, kann der eine oder die andere durchaus arbeitsfähig sein (ich war es über 25 Jahre), bei anderen geht es nicht so ohne weiteres. Worauf zielt Deine frage?
Oder fragst Du versteckt als Arbeitgeber, ob Du jemanden mit Dia einstellen sollst??? Etwas mehr Infos fände ich gut. LG Debi
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
09 Okt. 2003 12:41Ich bin beruflich tätig (und nicht inkognito unterwegs) und möchte mich auf eine neue Stelle bewerben, es fällt mir jedoch schwer im Anschreiben meine Nierenerkrankung resp. die Dialysezeiten positiv zu verkaufen. Und daher wäre es interessant mal ein paar Erfahrungsberichte zu hören. Wie gehen andere damit um. Ich habe mit der Dia überhaupt keine Probleme und mache nebenher auch regelmäßig auf recht hohen Niveau Sport (Wellenreiten)
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
09 Okt. 2003 12:54Mein Tipp: Ich würde es im Bewerbungsschreiben nicht unbedingt reinschreiben. Solltest du zum Gespräch eingeladen werden, kannst Du es dann ganz offen ansprechen.
Ich arbeite im Personalbereich und habe auch schon Schwerbehinderte eingestellt, die das wie eben beschrieben gemacht haben.
Gruß Jessica
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
09 Okt. 2003 13:00ich bin zwar CAPD-Patientin - habe es aber genauso gemacht wie Jessica. Imn den Bewerbungsunterlagen habe ich nichts davon geschrieben - es aber im Vorstellungsgespräch gesagt. Wenn es ein grosses Unternehmen ist könntest Du in den Lebenslauf Deine Schwerbehinderung schreiben.
Viel Erfolg - bei mir hat die GF ganz positiv reagiert - ich habe den Job erhalten.
Elke
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
09 Okt. 2003 15:36das vorgehen von elke hat auch mein arbeitsamt, abt. rehabilitation, vorgeschlagen. man ist nicht verpflichtet damit sofort rauszurücken. erst einmal geht es um die qualifikation.
im persönlichen gespräch kommt es dann sowieso zur sprache, da es ja auch dann um die zeitliche verfügung oder auch um die bereitstellung eines dialysierzimmers für capd- leute geht.
als empfehlung wurde noch gesagt, daß es beim öffentlichen dienst besser wäre, es sofort mitzuteilen. da gibt es irgendeinen paragraphen, den ich aber nicht mehr weiß.
gruß theodora
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
09 Okt. 2003 15:38Ich würde es auch auf keine Fall in das Bewerbungsschreiben (auch nicht in den Lebenslauf) schreiben. Es gibt immer noch viele Leute die mit Dialyse nichts anfangen können und Deine Bewerbung würde wahrscheinlich in Ablage P (Papierkorb) verschwinden. Bei Bewerbungsgesprächen habe ich erst mal eine Zeit lang mit den Personalleiter gesprochen damit er mich kennenlernen kann. Später habe ich dann erwähnt das ich Dialysepatientin bin, dieses aber keinerlei Einfluß auf meine Arbeitsleistung haben würde. Bei kleineren Betrieben ist es auch oft hilfreich, wenn man anspricht, das die Arbeiträmter oft Eingliederungshilfe an die Betriebe bezahlen die einen Kranken Menschen einstellen. Das Wort Schwerbehinderung habe ich immer nach Möglichkeit vermieden, weil viele Menschen bei dem Wort Schwerbehinderung direkt an eine geistige Behinderung denken.
Viel Glück bei Deiner Jobsuche!
Liebe Grüße
Tanja
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
10 Okt. 2003 12:54Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
14 Okt. 2003 23:09Toi, toi, Abaka
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
15 Okt. 2003 16:34Ist es nicht cooler, vorher mit offenen Karten zu spielen. Und als Schwerbehinderter geniest man auch ein gewisser Kündigungsschutz, 5 Tage mehr Urlaub. Muss jeder selbst wissen, wie er sich verhält.
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
15 Okt. 2003 16:54Gruß, ANette.
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
15 Okt. 2003 17:25Laut dem Arbeitsamt und dem Gesetz bist Du nicht verpflichtet in einer Bewerbung ein Körperliches Gebrechen oder eine Behinderung anzugeben! Du nimmst Dir zu einem Größtteil damit die Chance auf ein Vorstellungsgespräch.
Bei diesem Gespräch MUßT Du dann angeben das Du krank bist! Das ist dann Pflicht...natürlich BEVOR es zu einer Einstellung kommt. Das ist genauso als wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt und verheimlicht das man Schwanger ist.
Liebe Grüße
Tanja
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
15 Okt. 2003 18:50Gruß, Anette.
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
15 Okt. 2003 19:13kann Tommy und Annett nur Recht geben: gehe offensiv damit um und sieh zu, daß Deinerseits sonst keine Hindernisse im Wege sind. LG Debi
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
16 Okt. 2003 09:09es ist falsch, was Du da sagst. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, es indem Bewerbungsgespräch oder vor der Einstellung zu sagen. Der Arbeitgeber kann die wahrheitsgemäße Antwort auf die Frage verlangen. D.h. fragt er nicht, hat er Pech und seine Anfechtung wird höchstwahrscheinlich scheitern. Nur wenn der Bewerber auf diese gestellte Frage vorsätzlich falsch antwortet, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Liebe Grüße Jessica
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
16 Okt. 2003 16:53da habe ich ja gleich einen guten Einstand in der Firma. Man bedenke die Probezeit, in der sofort gekündigt werden kann. Wer ein Haar in der Suppe sucht, findet eins und dann mit dem Schwerbehindertenausweis zu wedeln, finde ich persönlich nicht fair. Was soll das denn für ein Arbeitsverhältnis sein, in dem ich meinen zukünftigen Arbeitgeber von Anfang an belüge oder so ewas immens wichtiges verschweige? Also, ich persönlich bin für Ehrlichkeit. Bei der schriftlichen Bewerbung kann mans ja vielleicht noch verschweigen, um überhaupt eine Chance für ein Enstellungsgespräch zu bekommen, aber dann bitte Brot bei die Fische, auch wenn man gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, in einer Firma zu arbeiten, in der man unerwünscht ist und dies womöglicherweise auch noch Tag für Tag zu spüren bekommt. Nein danke. Ich weiß auch nicht , wie es der Gesetzgeber sieht. Könnte man dies evtl. als arglistige Täuschung auslegen? Immerhin kann der Arbeitnehmer ja auch Zuschüsse für Schwerbehindertenjobs beantragen. Die werden ihm mit diesem Verhalten ja auch verwehrt, davon mal abgesehen, dass man diese Krankheit eh nicht lange geheim halten kann.
Liebe Grüße
Christine
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
17 Okt. 2003 13:39wir Dialyse-Patienten sind ja in der Regel zu 100% schwerbehindert. Für den Arbeitgeber gelten für Beschäftigte, die schwerbehindert sind, besondere Kündigungsvorschriften. Insbesondere muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung das Integrationsamt (früher Fürsorgestelle) informieren und die Zustimmung dafür erhalten.
Im Folgenden einige interessante Urteile zu diesem Thema.
Viele Grüsse
Jürgen b.
Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft:
Liegt zwar die Schwerbehinderteneigenschaft vor, ist sie aber dem Arbeitgeber bei der Kündigung nicht bekannt, so gilt nach mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (insb. BAG, Urteil v. 14. 5. 1982, 7 AZR 1221/79; Urteil v. 19. 1. 1983, 7 AZR 44/81; Urteil v. 16. 1. 1985, 7 AZR 373/83; Urteil v. 31. 8. 1989, 2 AZR 8/89 und Urteil v. 5. 7. 1990, 2 AZR 8/90) Folgendes:
â€? Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn bis zur Kündigung der Arbeitnehmer weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat. Kündigt der Arbeitgeber jedoch in Kenntnis der erst beabsichtigten Antragstellung, kann diese im Einzelfall als erfolgt zu unterstellen sein (BAG, Urteil v. 7. 3. 2002, 2 AZR 612/00).
â€? Sind jedoch diese Voraussetzungen (Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft oder Antrag beim Versorgungsamt) im Zeitpunkt der Kündigung erfüllt, dann steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz im Grundsatz auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung nichts wusste. Die ohne Zustimmung des Integrationsamts erklärte Kündigung ist unwirksam. Will der Arbeitgeber wirksam kündigen, muss er zu einer künftigen Kündigung zunächst die Zustimmung des Integrationsamts einholen.
â€? Hat der Arbeitgeber bei der Kündigung keine Kenntnis davon, dass der Arbeitnehmer vor der Kündigung die Feststellung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beantragt hatte oder diese bereits festgestellt war, dann muss der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist (bei ordentlicher Kündigung regelmäßig ein Monat) gegenüber dem Arbeitgeber seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft geltend machen, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz erhalten will. Dabei kann es in der Regel nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer erst kurze Zeit vor Kündigung den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellt.
â€? In den Fällen, in denen nach den vorstehenden Ausführungen ein Zustimmungsrecht nicht durchzuführen ist, ist die im Zeitpunkt der Kündigung bestehende Schwerbehinderteneigenschaft nicht unbeachtlich, sondern im Kündigungsschutzprozess bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung oder des wichtigen Grunds zur außerordentlichen Kündigung besonders zu berücksichtigen.
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- Anonym
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
20 Okt. 2003 10:18ich wollte hier niemanden zur Lüge ermuntern, ich wollte lediglich einige Fakten klarstellen. U.a. auch, dass man als Bewerber auf diese Frage wahrheitsgemäß antworten muss. Man muss allerdings seine Behinderung nicht zwingend im Bewerbungsschreiben angeben. In einem vorherigen Beitrag habe ich ja schon angeregt, dass man die Behinderung am besten im ersten Gespräch anspricht, anstatt sie gleich in den Lebenslauf zu schreiben.
Mein Beitrag sollte lediglich die rechtliche Komponente der Fragestellung (nämlich dass der Arbeitgeber fragen muss und die wahrheitsgemäße antwort verlangen darf) beleuchten. Keinesfalls sollte jemand die Behinderung verschweigen und nach der Einstellung damit herumwedeln.
Ich hoffe, ich konnte das richtigstellen.
Liebe Grüße Jessica
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Re: Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse
21 Okt. 2003 20:28ich bin schon mal ein bisschen spaßig veranlagt. War gar nicht böse gemeint und du hattest das mit der Bewerbung auch ganz richtig beschrieben. Hatte ich dich persönlich angesprochen? Ich meinte eigentlich die Allgemeinheit. Einen schönen Abend noch und wedele nicht zuviel
chrisi
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