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Zuzahlung zu Taxikosten
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Zuzahlung zu Taxikosten
02 Jan. 2004 17:37
Hallo allerseits,
ich möchte gern mal wissen, wieviel eigentlich der Eigenanteil bei den Taxikosten ist. Konkret kostet bei mir eine Fahrt 23 Euro. Laut den bisher vorhandenen Unterlagen hier auf den Seiten sollen da 10% und max. 10 Euro zubezahlt werden. In meinem Fall also 2,30 Euro.
Bei einem Mitpatienten (ist bei AOK Mecklenburg-Vorpommern) wird aber als Mindestbetrag pro Fahrt 5 Euro gefordert. Das kann ich nicht nachvollziehen, die 5 Euro Mindestbetrag gelten ja für Arzneimittel, aber für Taxi?
Meine Krankenkasse (BKK Gesundheit) konnte mir da nichts genaues sagen, die wollen am Montag zurückrufen.
Wie ist das bei Euch?
Tschüß, Dickmann
ich möchte gern mal wissen, wieviel eigentlich der Eigenanteil bei den Taxikosten ist. Konkret kostet bei mir eine Fahrt 23 Euro. Laut den bisher vorhandenen Unterlagen hier auf den Seiten sollen da 10% und max. 10 Euro zubezahlt werden. In meinem Fall also 2,30 Euro.
Bei einem Mitpatienten (ist bei AOK Mecklenburg-Vorpommern) wird aber als Mindestbetrag pro Fahrt 5 Euro gefordert. Das kann ich nicht nachvollziehen, die 5 Euro Mindestbetrag gelten ja für Arzneimittel, aber für Taxi?
Meine Krankenkasse (BKK Gesundheit) konnte mir da nichts genaues sagen, die wollen am Montag zurückrufen.
Wie ist das bei Euch?
Tschüß, Dickmann
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
02 Jan. 2004 19:41
Hallo
Nach heutigem Telefonat mit der KK(Deutsche BKK), die nichts wußte, mir nur aus lauter Verlegeheit anbot ein Heftchen zum Abstempeln zukommen zu lassen, was Patienten anderer Kassen schon längst bekommen haben
und das ohne Nachfrage.In dem anschließendem Telefonat mit dem Taxiunternehmen, hieß es bei 3 mal wöchentl. Dialyse, am Ende des Monats kommt eine Rechnung über 120€. Mehr weiß ich auch noch nicht.
Gruß
Karo
Nach heutigem Telefonat mit der KK(Deutsche BKK), die nichts wußte, mir nur aus lauter Verlegeheit anbot ein Heftchen zum Abstempeln zukommen zu lassen, was Patienten anderer Kassen schon längst bekommen haben
und das ohne Nachfrage.In dem anschließendem Telefonat mit dem Taxiunternehmen, hieß es bei 3 mal wöchentl. Dialyse, am Ende des Monats kommt eine Rechnung über 120€. Mehr weiß ich auch noch nicht.
Gruß
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- deejay
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
02 Jan. 2004 23:19
Eigenanteil sind max 10 % des Tranzportbertrages mindestenz aber 5 € , so ist die offizielle Zuzahlungsregelung
aber noch eine Frage: Warum fragt ihr nicht bei eurer Kasse nach, oder schaut auf der HP eurer Kasse, da steht sicher alles erklärt drin, so zumindest bei der Barmer!
Gruß Deejay
aber noch eine Frage: Warum fragt ihr nicht bei eurer Kasse nach, oder schaut auf der HP eurer Kasse, da steht sicher alles erklärt drin, so zumindest bei der Barmer!
Gruß Deejay
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
03 Jan. 2004 10:49
Das Problem ist ja, daß die Kassen auch nichts genaues wissen, wie ich schon geschrieben hatte, habe ich da natürlich angerufen.
Aber nochmal konkret nachgefragt:
Wo genau steht, daß die Zuzahlung ZUM TAXI mindestens 5 Euro beträgt?
Tschüß, Dickmann
Aber nochmal konkret nachgefragt:
Wo genau steht, daß die Zuzahlung ZUM TAXI mindestens 5 Euro beträgt?
Tschüß, Dickmann
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- deejay
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
03 Jan. 2004 13:25
Auf der Seite der Barmer Krankenversicherung
www.barmer.de
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
04 Jan. 2004 19:11
Hi, die richtige Antwort lautet: Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 €, mindestens 5 €. Wenn die Kosten unter 5 € liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt. Soweit ein Zitat aus dem Informationsblatt des Bund.-minist. für Gesundheit und Soz. ..., zu finden unter
www.die-gesundheitsreform.de
bei den Downloads. Drei Seiten weiter sind die Fahrtkosten noch mal extra aufgeführt - gleicher Inhalt.
Einige Vorbedingungen sind bei Fahrtkosten zu erfüllen: Vor Fahrtantritt muß ein Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten gestellt und positiv beschieden werden. Dazu kommt die schriftliche Bestätigung der verantwortlichen Ärzte, dass die Taxifahrten auch medizinisch notwendig sind. (Meine Ärzte haben das zumindest für die Hinfahrt nicht unterschrieben - da fahre ich mit dem ÖPNV.)
Desweiteren herrscht bei meiner KK und bei den Taxiunternehmen Rechtsunsicherheit über den Ablauf der Bezahlung. ich habe ein KK-Schreiben bekommen, dass ich je Fahrt 5 € zuzahlen muss - der Taxifahrer hatte ein Schreiben, dass er den vollen Preis kassieren muss. Die KK hat auf telefonische Nachfrage nur bestätigt, dass beides richtig sei, dass heißt im Klartext, ich streite mich jedesmal mit dem Taxifahrer über die Barzahlung und seitens der KK bekomme ich keine Unterstützung. Also habe ich nur 5 € mit und den Schriebs von der KK und vom Ministerium.
(Der letzte Taxifahrer hat dann einfach bei 5 € die Kasse ausgemacht und mich für umsonst weitergefahren - Dienst am Kunden. Jetzt macht erUrlaub, bis eine einheitliche Regelung da ist.)
herzlichst schnief
Einige Vorbedingungen sind bei Fahrtkosten zu erfüllen: Vor Fahrtantritt muß ein Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten gestellt und positiv beschieden werden. Dazu kommt die schriftliche Bestätigung der verantwortlichen Ärzte, dass die Taxifahrten auch medizinisch notwendig sind. (Meine Ärzte haben das zumindest für die Hinfahrt nicht unterschrieben - da fahre ich mit dem ÖPNV.)
Desweiteren herrscht bei meiner KK und bei den Taxiunternehmen Rechtsunsicherheit über den Ablauf der Bezahlung. ich habe ein KK-Schreiben bekommen, dass ich je Fahrt 5 € zuzahlen muss - der Taxifahrer hatte ein Schreiben, dass er den vollen Preis kassieren muss. Die KK hat auf telefonische Nachfrage nur bestätigt, dass beides richtig sei, dass heißt im Klartext, ich streite mich jedesmal mit dem Taxifahrer über die Barzahlung und seitens der KK bekomme ich keine Unterstützung. Also habe ich nur 5 € mit und den Schriebs von der KK und vom Ministerium.
(Der letzte Taxifahrer hat dann einfach bei 5 € die Kasse ausgemacht und mich für umsonst weitergefahren - Dienst am Kunden. Jetzt macht erUrlaub, bis eine einheitliche Regelung da ist.)
herzlichst schnief
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
04 Jan. 2004 19:47
Hallo, leider bringst du hier einiges durcheinander,du hast hier die Zuzahlungsregelung für Medikamente mit der Zuzahlungsregelung für Krankentranzporte zusammengeworfen, bei den Tranzporten heißt es: !0% max 10 € , mindestenz aber 5€ Zuzahlung der Gesamtkosten des Tranzportes, alles andere aus deinen Ausführungen bezieht sich auf Medikamente!
Deejay
Deejay
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
06 Jan. 2004 17:00
He DJ,
alles gleich bei den zuzahlungen, alles ein §, §61 - siehe O-Ton.
herzlichst schniefII
alles gleich bei den zuzahlungen, alles ein §, §61 - siehe O-Ton.
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Re: Re: Zuzahlung zu Taxikosten
06 Jan. 2004 18:26
Ja, habe ich inzwischen auch festgestellt.
61 ist die magische Zahl.
tschuess und danke an alle
Dickmann
61 ist die magische Zahl.
tschuess und danke an alle
Dickmann
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