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SGB IX siehe Klaus48

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SGB IX siehe Klaus48

22 Jan. 2004 13:34
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Hi,
wenn ihr im Sinne des § 2 [Behinderung] als Menschen mit Behinderung geltet & die Dialyse eine Leistung im Sinne des § 5 [Leistungsgruppen] des SGB IX ist, dann sind folgende §§ im Zusammenhang mit dem GMG/ SGB V interessant:
§ 9 [Wunsch- & Wahlrecht der Leistungsberechtigten];
§ 14 [Zuständigkeiterklärung];
§ 15 [Erstattung selbstbeschaffter Leistungen];
§§ 26 & 27 [Leistungen zur medizinischen Rehabilitation & Krankenbehandlung & Rehabilitation].
herzlichst
schniefII

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Re: keine Chance für SGB IX

25 Jan. 2004 23:04
#
Hi,
ein Antrag auf vollständige Erlassung aller Zuzahlungen laut SGB IX dürfte leider keine Aussicht auf Erfolg haben, da die Kostenübernahme im SGB IX bei medizinischen Behandlungen sich ausschließlich auf Leistungen der Rehabilitation bezieht. Dazu zählt die Dialyse aber nicht. Die Dialyse wird laut SGB V § 28 eine ärztliche Behndlung bleiben.
herzlichst
schniefII

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