Hi,
wenn ihr im Sinne des § 2 [Behinderung] als Menschen mit Behinderung geltet & die Dialyse eine Leistung im Sinne des § 5 [Leistungsgruppen] des SGB IX ist, dann sind folgende §§ im Zusammenhang mit dem GMG/ SGB V interessant:
§ 9 [Wunsch- & Wahlrecht der Leistungsberechtigten];
§ 14 [Zuständigkeiterklärung];
§ 15 [Erstattung selbstbeschaffter Leistungen];
§§ 26 & 27 [Leistungen zur medizinischen Rehabilitation & Krankenbehandlung & Rehabilitation].
herzlichst
schniefII
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