Schau doch mal unter
www.impotenz-selbsthilfe.de/
Da steht einiges drin zum Thema Kostenerstattung. Ich weiß nicht, wie einzelne Kassen damit verfahren, aber es scheint mir, als ob in jedem Einzelfall der Gang zum Anwalt/Gericht notwendig wird, da die Kassen immer nur von Fall zu Fall entscheiden - nie in ganz allgemeiner Hinsicht, da sonst eine wahre Kostenlawine losgetreten würde...
Tschüß,
Gerd