hallo uschi (bipin),
schau doch mal hier nach. es ist in etwa so, wie ich neulich abend im chat glaubte. dies gilt nur innerhalb deutschlands und muss bei der buchung angegeben werden.
www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html#flugverkehr
Nachteilsausgleich im Flugverkehr
Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird eine Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert, sofern eine ständige Begleitung des schwerbehinderten Menschen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich und dies im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen B - siehe hierzu).
Nähere Auskünfte hierüber erteilen die Luftfahrtgesellschaften.
gruss
kaimana