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Feststellungsbescheid Versorgungsamt
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Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 10:28
Hallo an alle,
ich habe im März 04 einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt.
Da ich viel hier im Forum lese war ich mir eigentlich sicher bei meinem Krankheitsbild auf Anhieb 40% zu bekommen. Nun bekam ich gestern den Bescheid über 20%.
Habt Ihr Erfahrungen, ob es Sinn macht dagegen Widerspruch einzulegen?
Krea immer zwischen 3-4.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
ich habe im März 04 einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt.
Da ich viel hier im Forum lese war ich mir eigentlich sicher bei meinem Krankheitsbild auf Anhieb 40% zu bekommen. Nun bekam ich gestern den Bescheid über 20%.
Habt Ihr Erfahrungen, ob es Sinn macht dagegen Widerspruch einzulegen?
Krea immer zwischen 3-4.
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 11:00
Ob nun 20% oder 40%, was nützt es? Warte bis du dialysepflichtig wirst, da bekommst du auf einmal 100%
Gruß Jörg
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 11:21
Ich würde auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen. Du hast nichts zu verlieren, im günstigsten Fall erhälst du einen höheren Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung hängt nicht nur vom Kreateninwert ab. Es ist auch entscheidend, ob mann eine oder noch beide Niere hat und wie weit die beeinträchtigung der Nierenfunktion ist.
Mein Mann hatte vor 10 Jahren eine Niere durch Unfall verloren und auf grund einer Vererbungskrankheit eine Funtionsbeeinträchtigung der verbleibenden Niere. Wir hatten nach dem Unfall ebenfalls beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung gestellt, worauf er mit 20% abgespeist wurde. Darauf hin ist er in Widerspruch gegangen. Er hat dann 50% zuerkannt bekommen. Dies war sein Mindestziel und er gab scih erstmal damit zufrieden, da ab 50% u.a. 5 Tage mehr Urlaub und Kündigungsschutz besteht. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es Richtlinien für die Einstufung an denen man sich orientieren kann. Werde mal im Internet suchen.
Gruß Annett
Der Grad der Behinderung hängt nicht nur vom Kreateninwert ab. Es ist auch entscheidend, ob mann eine oder noch beide Niere hat und wie weit die beeinträchtigung der Nierenfunktion ist.
Mein Mann hatte vor 10 Jahren eine Niere durch Unfall verloren und auf grund einer Vererbungskrankheit eine Funtionsbeeinträchtigung der verbleibenden Niere. Wir hatten nach dem Unfall ebenfalls beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung gestellt, worauf er mit 20% abgespeist wurde. Darauf hin ist er in Widerspruch gegangen. Er hat dann 50% zuerkannt bekommen. Dies war sein Mindestziel und er gab scih erstmal damit zufrieden, da ab 50% u.a. 5 Tage mehr Urlaub und Kündigungsschutz besteht. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es Richtlinien für die Einstufung an denen man sich orientieren kann. Werde mal im Internet suchen.
Gruß Annett
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 11:30
Hallo,
sieh mal unter nachstehenden Link nach. Danach kannst du dich orientieren, ob Widerspruch für dich infrage kommt.
hagobaer.bei.t-online.de/anhalt-harn.htmh
Gruß
Annett
sieh mal unter nachstehenden Link nach. Danach kannst du dich orientieren, ob Widerspruch für dich infrage kommt.
hagobaer.bei.t-online.de/anhalt-harn.htmh
Gruß
Annett
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 11:46
Hallo Annett,
genau nach diesem Link bin ich der Meinung, dass mir die 40% zustehen.
Vergünstigungen gibt es ja nicht mit 20%, aber immerhin ein paar mit 40%, Steuerrechtlich sowie auch Arbeitsrechtlich.
Ich werde wohl auf alle Fälle Widerspruch einlegen, mal sehen was passiert.
Vielen Dank erst einmal für Eure Antworten
Viele Grüße
Astrid
genau nach diesem Link bin ich der Meinung, dass mir die 40% zustehen.
Vergünstigungen gibt es ja nicht mit 20%, aber immerhin ein paar mit 40%, Steuerrechtlich sowie auch Arbeitsrechtlich.
Ich werde wohl auf alle Fälle Widerspruch einlegen, mal sehen was passiert.
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Astrid
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 11:51
das mit dem Link klappt glaube ich nicht recht.
Gib mal unter google ein:
ab wann welcher GdB
Dann 5. Link anklicken ==>Anhaltspunkte für die Gutachterliche Tätigkeit
dann Harnorgane anklicken
und es erscheint eine Übersicht
Gruß Annett
Gib mal unter google ein:
ab wann welcher GdB
Dann 5. Link anklicken ==>Anhaltspunkte für die Gutachterliche Tätigkeit
dann Harnorgane anklicken
und es erscheint eine Übersicht
Gruß Annett
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 14:55
hallo astrid,
es gibt ein buch von Franz Bauer: ratgeber für behinderte. darin gibt es auch sehr gute tipps zur wiedrspruchseinlegung und vieles mehr.
sobald du mindestens 30% hast, kannst du dich einem behinderten mit 50% gleichstellen lassen. in vielen tarifvereinbarungen und betriebsvereinbarungen ist sogar festgehalten, dass man dann die 5 tage sonderurlaub bekommen kann.
gruss kaimana
es gibt ein buch von Franz Bauer: ratgeber für behinderte. darin gibt es auch sehr gute tipps zur wiedrspruchseinlegung und vieles mehr.
sobald du mindestens 30% hast, kannst du dich einem behinderten mit 50% gleichstellen lassen. in vielen tarifvereinbarungen und betriebsvereinbarungen ist sogar festgehalten, dass man dann die 5 tage sonderurlaub bekommen kann.
gruss kaimana
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
03 Sep. 2004 18:03
Hallo Jörg,
du brauchst nicht dialysepflichtig zu sein, um 100% zu erhalten. Du bekomst sie schon nach der Shunt-Op. Ich Habe für meinen Sohn nach der OP den Antrag gestellt. Wurde in nur 2 Tagen bearbeitet. Er hat 100% erhalten. Berücksichtigt wurde Nierenfunktionseinschränkung und Bluthochdruck.
Gruß Elke
du brauchst nicht dialysepflichtig zu sein, um 100% zu erhalten. Du bekomst sie schon nach der Shunt-Op. Ich Habe für meinen Sohn nach der OP den Antrag gestellt. Wurde in nur 2 Tagen bearbeitet. Er hat 100% erhalten. Berücksichtigt wurde Nierenfunktionseinschränkung und Bluthochdruck.
Gruß Elke
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
04 Sep. 2004 09:20
Hallo azimmermann!
Nierenfunktionseinschränkung:
Serumkreatininwerte andauerndzwischen 2und 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit stehen dir 40% zu.
Ob du mit 40% besondere Rechte auf der Arbeit hast bin ich mir nicht so sicher, ich glaube ab 25% hat man 3Tage Sonderulaub.
Bitte sagt mir ob ich da richtig liege.
Für uns Behinderte finde ich das Buch
Die Rechte Behinderter Menschen und ihrer Angehörigen sehr interessant.
Heraufgeber:
Bundesarbeitsgemeinschaft
Hilfe für Behinderte e.V.
Ist wirklich sehr hilfreich für uns und andere Behinderungen. Hilft auch bei Pflege zu Hause.
Gruss Anita
www.dialysepatienten-schweinfurt.de
Nierenfunktionseinschränkung:
Serumkreatininwerte andauerndzwischen 2und 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit stehen dir 40% zu.
Ob du mit 40% besondere Rechte auf der Arbeit hast bin ich mir nicht so sicher, ich glaube ab 25% hat man 3Tage Sonderulaub.
Bitte sagt mir ob ich da richtig liege.
Für uns Behinderte finde ich das Buch
Die Rechte Behinderter Menschen und ihrer Angehörigen sehr interessant.
Heraufgeber:
Bundesarbeitsgemeinschaft
Hilfe für Behinderte e.V.
Ist wirklich sehr hilfreich für uns und andere Behinderungen. Hilft auch bei Pflege zu Hause.
Gruss Anita
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Re: Re: Feststellungsbescheid Versorgungsamt
10 Sep. 2004 11:47
Leider gibt es nur bei mind. 50% GdB Sonderurlaub, und zwar dann 5 Tage im Jahr. Das ist die gesetzliche Regelung. Wenn darüber hinaus bessere Regelungen im Tarifvertrag stehen, gelten die natürlich.
Ich habe auch 40% bekommen bei Krea 2,7 und Bluthochdruck. Wobei bei Bluthochdruck nochmal 10% angegeben war in der Liste, da hätte ich vielleicht auch mal Widerspruch einlegen sollen, dann wäre ich auch auf 50 % gekommen?! Eine Gleichstellung habe ich danach auch beantragt, das haben sie aber gleich abgelehnt. Tja, so ist es. Aber wenn die Werte schlechter werden, kann man einen neuen Antrag stellen. Und so ist es mir zur Zeit auch lieber
Viele Grüße
Jessica
Ich habe auch 40% bekommen bei Krea 2,7 und Bluthochdruck. Wobei bei Bluthochdruck nochmal 10% angegeben war in der Liste, da hätte ich vielleicht auch mal Widerspruch einlegen sollen, dann wäre ich auch auf 50 % gekommen?! Eine Gleichstellung habe ich danach auch beantragt, das haben sie aber gleich abgelehnt. Tja, so ist es. Aber wenn die Werte schlechter werden, kann man einen neuen Antrag stellen. Und so ist es mir zur Zeit auch lieber
Viele Grüße
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