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Antrag des Schwerbehindertenausweises - Angaben auf diesem Ausweis
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Antrag des Schwerbehindertenausweises - Angaben auf diesem Ausweis
14 Juli 2005 18:19Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage in Bezug auf den Schwerbehindertenausweis bzw. die Angaben auf diesem Ausweis: Meine Mama hat einen Schwerbehindertenausweis und ihr Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100 %.
Weitere Angaben/ Bemerkungen stehen allerdings (noch) nicht auf ihrem Ausweis.
Meine Mutter ist Bauchfelldialysepatientin und hat einen Nabelbruch, der schon mal operiert wurde, aber jetzt wieder aufgebrochen ist... Sie kann sich nicht nach oben strecken, sie darf nichts Schweres heben oder tragen, beim Einkaufen,… etc. benötigt sie also Hilfe.
Es soll doch aber so ein Beiblatt zum behinderten Ausweis geben…
Und wie beantragt man das „Bâ€? (= „Notwendigkeit zur Begleitungâ€?) bei dem Merkzeichen auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises??
Es scheint da beim Beantragen sehr auf die Formulierung anzukommen, oder?
Wie habt Ihr das gemacht?
Was könnt Ihr mir dazu sagen?
Alles Gute!!
Gruß, Cordelia
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- Anonym
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Re: Re: Antrag des Schwerbehindertenausweises - Angaben auf diesem Ausweis
14 Juli 2005 19:29
um ein B in seinem Schwerbehindertenausweis zu bekommen muss ungefähr folgendes vorliegen:
Für dieses Merkzeichen muss eine erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegen.
Bei schwerbehinderten Personen, die zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, oder Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) in Anspruch nehmen, besteht die Notwendigkeit der ständigen Begleitung. Bei Querschnittsgelähmten, Ohnhändern, Blinden, erheblich Sehbehinderten, hochgradig Hörbehinderten und geistig behinderten Menschen wird eine notwendige Begleitung stets angenommen. Bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H) liegt eine Notwendigkeit ebenfalls vor.
nur weil man bein Einkaufen keine Kiste Wasser mehr tragen kann (etwas überspitzt ausgedrückt) reicht wohl nicht aus um ein B zu bekommen
Für dieses Merkzeichen muss eine erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegen.
Bei schwerbehinderten Personen, die zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, oder Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) in Anspruch nehmen, besteht die Notwendigkeit der ständigen Begleitung. Bei Querschnittsgelähmten, Ohnhändern, Blinden, erheblich Sehbehinderten, hochgradig Hörbehinderten und geistig behinderten Menschen wird eine notwendige Begleitung stets angenommen. Bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H) liegt eine Notwendigkeit ebenfalls vor.
nur weil man bein Einkaufen keine Kiste Wasser mehr tragen kann (etwas überspitzt ausgedrückt) reicht wohl nicht aus um ein B zu bekommen
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- luisa
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Re: Re: Antrag des Schwerbehindertenausweises - Angaben auf diesem Ausweis
15 Juli 2005 20:38
Hallo Cordelia !
Das Merkzeichen B im Schwbausweis ist für Menschen gedacht, die Begleitung benötigen, um sich selbst fortgewegen zu können.
Für deine Mutter wäre wohl eine Hilfe beim Einkaufen zweckmäßiger. Die gibt es nicht vom Versorgungsamt.
Gruß, Luisa
Das Merkzeichen B im Schwbausweis ist für Menschen gedacht, die Begleitung benötigen, um sich selbst fortgewegen zu können.
Für deine Mutter wäre wohl eine Hilfe beim Einkaufen zweckmäßiger. Die gibt es nicht vom Versorgungsamt.
Gruß, Luisa
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