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Reisekostenordnung der BLÄK


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Re: Re: Reisekostenordnung der BLÄK

30 Okt. 2006 14:32
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Jetzt frage ich mich doch wirklich, wen hier im Forum die Reisekostenordnung der BLÄK interessieren sollte .... ich z. B. bin weder Mitglied dieser Kammer und kann daher keine Reisekosten aus deren Etat geltend machen, ich bin nicht Mitarbeiterin der BLÄK, die geltend gemachte Kosten abrechnen muß, ich bin kein Veranstalter von Sitzungen der BLÄK und muß daher nicht zusehen, daß evtl. Übernachtungen möglichst preiswert sind ...
Und neidisch werde ich bei diesen mickrigen Reisekostensätzen auch nicht....

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Re: Re: Reisekostenordnung der BLÄK

31 Okt. 2006 20:51
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Hi Mario,
ich echauffiere mich eben nicht über Dinge, die ich partout nicht ändern kann. Man kann doch keine EU-Rente mit Reisekosten vergleichen. Wenn die Ärztekammer des Landes Bayern diese Reisekostensätze gewährt, dann ist das doch deren Sache, denn die Kosten werden aus deren Beitragsmitteln finanziert.
Regst Du Dich dann auch über Manager- und Vorstandsgehälter auf? Man käme ja gar nicht zur Ruhe, wenn man sich über alles aufregen würde ...
Wenn Deine Rente mickrig ist, was ich gerne glaube, so liegt das an fehlenden Beitragszeiten und Höhen und das ist - zumindest bei den Beitragszeiten - in Deinem Fall Schicksal. Geringere Reisekosten bei de rÄrztekammer Bayern würden Deine Rente um keinen Cent erhöhen.
Leeve un leeve looße, wie der Kölsche sagt, Gruß Roxanne

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