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Compliance
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Compliance
21 Nov. 2007 19:44
Hallo zusammen,
habe da noch ne Frage zur Transplantationsliste: Habe in div. Artikeln das StichwortCompliance gefunden, womit wohl die Mitarbeit des Patienten gemeint ist. Also Medi-einnahme, Ernährung etc. Die Artikel suggerieren, dass die Compliance Einfluß auf den Empfang eines Spenderorganes hat. Bei den offiziellen Vergaberichtlinen habe ich aber nichts gefunden. Hat jemand ne Idee, wie das zusammenhängt?
Dank Euch, liebe Grüße
Silky
habe da noch ne Frage zur Transplantationsliste: Habe in div. Artikeln das StichwortCompliance gefunden, womit wohl die Mitarbeit des Patienten gemeint ist. Also Medi-einnahme, Ernährung etc. Die Artikel suggerieren, dass die Compliance Einfluß auf den Empfang eines Spenderorganes hat. Bei den offiziellen Vergaberichtlinen habe ich aber nichts gefunden. Hat jemand ne Idee, wie das zusammenhängt?
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Re: Re: Compliance
29 Nov. 2007 15:44
Hallo Silky,
TX Zentren können Nierenangebote von Eurotransplant ablehnen, wenn sie von einer fehlenden Compliance des Empfängers ausgehen müssen. Ebenso können sie einen Patienten wegen fehlender Compliance generell für die TX ablehnen. Es muß schließlich vor der TX auch eine Aussicht auf Erfolg bestehen.
VG
MaRIO
TX Zentren können Nierenangebote von Eurotransplant ablehnen, wenn sie von einer fehlenden Compliance des Empfängers ausgehen müssen. Ebenso können sie einen Patienten wegen fehlender Compliance generell für die TX ablehnen. Es muß schließlich vor der TX auch eine Aussicht auf Erfolg bestehen.
VG
MaRIO
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Re: Re: Compliance
29 Nov. 2007 16:21
Hallo Mario,
woher weiß das Tx-Zentrum, ob ich mich vernünftig verhalte. Bekommen die das von meinem Nephrologen mitgeteilt? Ich war schließlich bisher nur einmal zum Informationsgespräch dort oder zählt denn dieser Eindruck, den man dann dort hinterläßt? Weißt Du da was?
Liebe Grüße
Sabine
woher weiß das Tx-Zentrum, ob ich mich vernünftig verhalte. Bekommen die das von meinem Nephrologen mitgeteilt? Ich war schließlich bisher nur einmal zum Informationsgespräch dort oder zählt denn dieser Eindruck, den man dann dort hinterläßt? Weißt Du da was?
Liebe Grüße
Sabine
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Re: Re: Compliance
02 Dez. 2007 14:24
Hallo Sabine und Rio,
genau der Punkt hat mich auch interessiert. Gibt es eine Art psychologische Einschätzung und von wem?
Es gibt echt wenig Info, dabei ist doch sonst alles so transparent organisiert, wenn man Eurotransplant und DSO Berichte liest.
schöne Grüße
Silky
genau der Punkt hat mich auch interessiert. Gibt es eine Art psychologische Einschätzung und von wem?
Es gibt echt wenig Info, dabei ist doch sonst alles so transparent organisiert, wenn man Eurotransplant und DSO Berichte liest.
schöne Grüße
Silky
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Re: Re: Compliance
02 Dez. 2007 21:49
Hallo sabine und silky,
Nach den Richtlinien zur Organtransplantation muss eine Transplantation Aussicht auf Erfolg haben. Das ist natürlich nur gegeben, wenn unter anderem auch mit einer ausreichenden Compliance des Patienten zu rechnen ist. Ist im Vorfeld dem behandelndem Nephrologen oder dem TX-Zentrum schon eine anhaltende Non-Compliance bekannt, sind sie verpflichtet, die Aufnahme in die Warteliste abzulehnen.
Die entsprechende Richtlinie dazu sind die „Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG“ ( KLICK ). Dort findet man die Regelungen zur Compliance.
Die Einschätzung der Compliance nimmt der behandelnde Nephrologe zusammen mit dem TX-Zentrum vor. Da müssen im Zweifel auch psychologische Gutachten herangezogen werden.
Fakt ist, dass wegen anhaltender Non-Compliance schon Patienten die Aufnahme auf die Warteliste verwehrt wurde – z.B. im TX-Zentrum Dresden, nachzulesen im Jahresbericht 2005 des NTZ Dresden: KLICK (pdf)
LG
MaRIO
Nach den Richtlinien zur Organtransplantation muss eine Transplantation Aussicht auf Erfolg haben. Das ist natürlich nur gegeben, wenn unter anderem auch mit einer ausreichenden Compliance des Patienten zu rechnen ist. Ist im Vorfeld dem behandelndem Nephrologen oder dem TX-Zentrum schon eine anhaltende Non-Compliance bekannt, sind sie verpflichtet, die Aufnahme in die Warteliste abzulehnen.
Die entsprechende Richtlinie dazu sind die „Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG“ ( KLICK ). Dort findet man die Regelungen zur Compliance.
Die Einschätzung der Compliance nimmt der behandelnde Nephrologe zusammen mit dem TX-Zentrum vor. Da müssen im Zweifel auch psychologische Gutachten herangezogen werden.
Fakt ist, dass wegen anhaltender Non-Compliance schon Patienten die Aufnahme auf die Warteliste verwehrt wurde – z.B. im TX-Zentrum Dresden, nachzulesen im Jahresbericht 2005 des NTZ Dresden: KLICK (pdf)
LG
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