Auswandern
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Auswandern
13 Aug. 2009 23:46mache seit fast 3 Jahren Dialyse, möchte gerne nach Östereich auswandern in der Hoffnung vieleicht eher eine Spenderniere zu bekommen.[augenroll]
Hat jemand von Euch erfahrungen gemacht?
Wie ist das mit der Wohnungssuche, Dialyse, Krankenkasse u.s.w
Würde mich sehr um eine Antwort freuen:)
liebe grüße Moonshine
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- avantasia
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Re: Re: Auswandern
14 Aug. 2009 11:58Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Auswandern
14 Aug. 2009 12:36LG Melli
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Re: Re: Auswandern
14 Aug. 2009 13:01es stimmt schon dass in Österrich die Wartezeit wesentlich kürzer ist als in der BRD. Das kommt wohl von der Widerspruchslösung.
Die Wartezeit in Österreich liegt im Schnitt bei 2,8 Jahren.
Guckst du: wien.orf.at/stories/372651/
Grüssle
Olli
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Re: Re: Auswandern
15 Aug. 2009 02:21
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Re: Re: Auswandern
15 Aug. 2009 02:34Außerdem ist Österreich aus Eurotrans ausgetreten, weil durch die Gesetze Österreich nicht der Organspender Europas werden wollte.
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Re: Re: Auswandern
15 Aug. 2009 10:23Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Cosma
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Re: Re: Auswandern
15 Aug. 2009 20:18Persönlich kenne ich zwei Personen, die hierher nach Österreich wegen einer Transplantation eingewandert sind. Alle beide wurden schon transplantiert, während andere noch warten müssen - klar, die niere wird nicht gepasst haben. Aber ich muss dazu sagen, dass die Stimmung unter den Mitpatienten nicht gerade toll war, da beide sofort nach der Transplantation nach Deutschland zurückgingen. Da hat man schon so einige Kommentare gehört.
Dass Österreich aus Eurotrans ausgetreten ist, wie weiter unter geschrieben, ist nicht wahr!
Es wäre für alle einfacher, wenn es gleiche Entnahmegesetze geben würde, dann würden solche Themen gar nicht angesprochen werden müssen.
Liebe Grüße aus Salzburg!
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 01:13solltest Dich zunächst einmal mit den Einwanderungsbestimmungen vertraut machen.
Habe eine Schulkollegin, die einen Österreicher geheiratet hat (aus Liebe!). Sie hat 3 Kinder mit ihm (in Österreich geboren und aufgewachsen). Als sie nach einigen Jahren die Staatsbürgerschaft beantragt hat, musste sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen festen Arbeitsplatz nachweisen.
Also so ganz einfach ist das ja nicht.
Ganz ehrlich, aus welchen Gründen auch immer jemand auswandern will, kein Aufnahmestaat lässt sein soziales Netzwerk einfach mal so anpieksen; da musst Du selbst schon Vorleistungen bringen. Und das ist gut so.
Gruß
trockengewicht
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 01:25Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 01:52das kannst Du schon; jedoch musst Du auch dann nach einigen Monaten eine Aufenthaltserlaubnis haben, um Nutzen (Schutz?) ziehen zu können. Das bekommst Du nur mit Nachweis eines Arbeitsplatzes oder eines gewissen Vermögens und vor allem einer ausreichenden Krankenversicherung oder wenn Du einen österreichischen Partner/Gönner hast.
Moonshine sprach von Auswanderung. Die Botschaft kann ihm da sicher weiterhelfen.
Wenn er eine TX-Nr. bei Europtransplant hat, wird er diese auch in Österreich behalten. Sollte er dort schneller transplantiert werden (wer kann das beurteilen?), liegt es evtl. am System. Das kann aber in Deutschland (wie bambina schon anmerkte) ebenfalls je nach TX-Land/Zentum variieren.
Gruß
trockengewicht
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 02:22Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 02:43Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 02:56Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 12:32Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 13:02Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 16:58Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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- Cosma
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 21:02( www.bmi.gv.at/cms/bmi_niederlassung/ ) :
Gemeinschaftliches Niederlassungsrecht
1. EWR-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen und sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten, sind zur Niederlassung berechtigt, wenn sie,
* in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind oder
* für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen und
* sie über ausreichende Existenzmittel verfügen
oder
* eine Ausbildung bei einer Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und
* für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen und
* sie über ausreichende Existenzmittel verfügen.
Diese Personen haben, wenn sie sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten, spätestens nach Ablauf der 3 Monate ihre Niederlassung der (aufenthaltsrechtlichen) Behörde anzuzeigen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Behörde eine Anmeldebescheinigung auszustellen.
oder ebenfalls Bundesministerium für Inners - FAQS:
( www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/faqs/start.aspx ):
Freizügigkeit
Was benötigt ein freizügigkeitsberechtigter EWR-Bürger in Österreich?
(siehe auch Was versteht man unter dem Recht auf Freizügigkeit?)
Freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten, sind zur Niederlassung berechtigt, wenn sie
1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind oder
2. für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen und nachweisen, dass sie über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verfügen, so dass sie während ihrer Niederlassung keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen oder
3. eine Ausbildung bei einer rechtlich anerkannten öffentlichen oder privaten Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und Punkt 2. erfüllen
4. wenn sie folgende Angehörige eines EWR-Bürger nach Punkt 1. – 3. sind und selbst EWR-Bürger sind:
* Ehegatte oder
* Verwandte des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und darüber hinaus, sofern ihnen vom EWR-Bürger Unterhalt gewährt wird oder
* Verwandte des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader aufsteigender Linie, sofern ihnen vom EWR-Bürger Unterhalt gewährt wird oder
* Lebenspartner eines EWR-Bürgers, wobei das Bestehen einer dauerhaften Beziehung im Herkunftsstaat nachgewiesen werden muss oder
* sonstige Angehörige, wenn bereits im Herkunftsstaat Unterhalt vom EWR-Bürger tatsächlich bezogen wurde oder
* sonstige Angehörige, die bereits im Herkunftsstaat in häuslicher Gemeinschaft mit dem EWR-Bürger gelebt haben oder
* sonstige Angehörige eines EWR-Bürgers, bei denen schwerwiegende Gründe die persönliche Pflege zwingend erforderlich machen.
-> §§ 51 bis 53 NAG
Die angeführten EWR-Bürger müssen spätestens nach Ablauf von drei Monaten ab der Niederlassung in Österreich eine „Anmeldebescheinigung“ beantragen. Die „Anmeldebescheinigung“ gilt nicht als Aufenthaltstitel, sondern als Dokumentation, wobei das Aufenthaltsrecht aufgrund unmittelbar anwendbarem EU-Recht entsteht.
Diese Regelungen gelten auch für freizügigkeitsberechtigte Schweizer Bürger und deren Angehörige (die selbst Schweizer oder EWR-Bürger sind) und für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Österreichern, die selbst EWR-Bürger sind.
-> § 57 NAG
---- Du kannst nicht so einfach irgendwo wohnen, Du musst auch gewisse Voraussetzungen erfüllen.
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- Cosma
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Re: Re: Auswandern
16 Aug. 2009 21:14
)Nun, taffi, aus eigenem Erleben kann ich dazu nur sagen, dass Patienten die Nichtösterreicher sind und auf einmal hier zur Dialyse gehen, obwohl sie hier nicht arbeiten, von ihren Mitpatienten besonders liebevoll aufgenommen werden. Ist vielleicht auch nicht ganz fair aber wenn man genau überlegt, nachvollziehbar.
Außerdem wäre es umgekeht nicht anders. Ein kleines Beispiel:
Mein Sohn kam mit einem fünffachen Herzfehler zur Welt. Da München und Salzburg ein Abkommen haben (München operiert die Herzkinder, Salzburg viele Erwachsene aus dem Nahgebiet Berchtesgaden, Freilassung usw.) wurde mein Sohn ins Deutsche Herzzentrum gebraucht. Wir haben eine Woche gewartet, dann kam die Nachricht, dass ein Kind Fieber bekommen hat und mein Sohn eingeschoben wird. Du kannst Dir nicht vorstellen, was ich mir von der Mutter des Kindes, welches Fieber bekam und deswegen nicht operiert werden konnte, anhören musste. Sie machte mich und mein Kind dafür verantwortlich, dass ihr Kind nicht operiert wurde, weil ja wir Ausländer alle Rechte haben und den deutschen Kindern in der Klinik den Platz wegnehmen. Die Schimpfwörter erwähne ich besser nicht.
Ich glaube es ist überall das gleiche, man hat immer Angst, dass jemand einem was wegnehmen könnte.
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- Cosma
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Re: Re: Auswandern
22 Aug. 2009 21:23Danke, mein Sohnemann ist inzwischen 18 Jahre alt und es geht im wunderbar.
Nun mit den vorhandenen Nieren ist es bei uns auch nicht so einfach. Da gibt es sogar Unterschiede nach Bundesland. Z.B. bei uns in Salzburg werden anscheinend weniger Nieren geliefert, also werden auch nicht soviele Salzburger transplantiert. Offiziell ist sowas natürlich nicht, aber Patienten, die das Glück hatten, haben eben solche Sachen mitbekommen. In Salzburg selbst wird ja nicht transplantiert, nur in Innsbruck (dort bin ich gelistet), in Linz, Graz und Wien.
Eine liebe Freundin von mir (ich hab sie kennengelernt, als sie bei uns zur Dialyse ging, da sie in der Nähe zur Kur war) ist im April in Innsbruck transplantiert worden. Sie ist auch Deutsche, lebt und arbeitet aber seit Jahren in Tirol. Da hab ich auch gar nix einzuwenden, wenn jemand wirklich seinen Lebensmittelpunkt hier hat.
Ich wünsch Dir einen schönen Abend!
Lieben Gruß
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