Schwerbehinderung
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Schwerbehinderung
14 Juni 2010 17:47ich bin vor 2 Jahren transplantiert worden und bin jetzt im Mai neu eingestuft worden was den Schwerbehindertengrad von 100% auf 50% angeht.
Nun zu meiner Frage bringt es etwas per Anwalt dagegen anzugehen oder ist das aussichtslos so wie mein Nepfrolge mir erzählt.
Danke schon mal im voraus.
Gruss Willi
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Re: Re: Schwerbehinderung
14 Juni 2010 18:00wurde zweieinhalb Jahre nach NTX von GdB 100 auf nun dauerhaft 60 runter gestuft. Diskussionen mit dem Sozialamt haben nicht gefruchtet; Anwalt hab ich aber keinen bemüht. Gruß, leinad
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Re: Re: Schwerbehinderung
14 Juni 2010 18:06Gruss Willi
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Re: Re: Schwerbehinderung
14 Juni 2010 19:08www.vdk.de
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- Dani
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Re: Re: Schwerbehinderung
14 Juni 2010 20:01die Einstufung des GdB erfolgt nach einer Richtlinie. Nach 2 Jahren Heilungsbewährung wird jeder Transplantierte von der 100 runtergestuft. Abhängig von seiner Grunderkrankung, aber nicht unter 50%. Anwalt bringt da nichts, es sei denn, andere, zusätzliche Erkrankungen wurden nicht berücksichtigt.
Gruß
Dani
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Re: Re: Schwerbehinderung
14 Juni 2010 20:03Allein die NTX mit der damit verbundenen Immunsuppression dürfte doch 60 % geben. Dann musst Du mal überlegen , Hast Du noch Anämie oder Diabetes.....
Dazu brauchst Du keinen Rechtsanwalt. Du musst nur alles was nicht in Ordnung ist aufführen. Mein erster Bescheid vor der Dialysepflicht wurde auch nur nach meinem Widerspruchsschreiben geändert. Einen Rechtsanwalt würde ich erst nach einem Widerspruchsbescheid bemühen für eine Klage.
Musst aber genau die Rechtsbelhelfsbelehrung lesen. Ich hab noch 80%
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- Uli
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Re: Re: Schwerbehinderung
14 Juni 2010 20:38Ich habe mir gesagt: Sei froh, dass Du sooo gesund bist!
Inzwischen dürfte ich aufgrund meines Krea neu eingestuft werden, aber da der Krea jetzt langsam zu steigen scheint, warte ich jetzt ab. Solche Sachen würde ich aber stets nur mit Hilfe des VDK machen. Die kennen sich echt aus und können die Lage einschätzen.
Ciao, Ulrike
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Re: Re: Schwerbehinderung
14 Juni 2010 22:17Gruß
Nicole
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Re: Re: Schwerbehinderung
15 Juni 2010 08:56wie erfährt eigentlich das Versorgungsamt/Landratsamt von der Transplantation? Eigentlich müßte man sich ja dort melden wegen Veränderung der gesundheitlichen Situation oder?
LG
Sabine
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- Dani
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Re: Re: Schwerbehinderung
15 Juni 2010 10:09www.bmas.de/portal/30626/2009__01__23__v...e__grundsaetzen.html
12.1.4 Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS entscheidend abhängig von der verbliebenen Funktionsstörung; unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression ist jedoch der GdS nicht niedriger als 50 zu bewerten.
Und dann muß man halt prüfen, ob alle verbliebenen Funktionsstörungen berücksichtigt wurden. Bei mir kam Hochdruck dazu, deshalb habe ich 60%. Bei anderen kommt vielleicht noch mehr dazu und der GdS ist entsprechend höher.
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Re: Re: Schwerbehinderung
15 Juni 2010 13:03Gruß
Nicole
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Re: Re: Schwerbehinderung
15 Juni 2010 13:40Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
