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muß man informiert sein ???
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Re: Re: muß man informiert sein ???
04 Jan. 2011 21:04
Ich bin auch gut informiert und zappe trotzdem solche Berichte manchmal weg.
LG Roland
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Re: Re: muß man informiert sein ???
05 Jan. 2011 13:58
Ich muss mir nicht alles zu Gemüte führen...gucke eh kaum TV. Aber: Wenn ich mich immer auf die Docs verlassen wüde, ginge es mir sicher nicht so gut und mein Kontrolletti hat mir bereits einmal das Leben gerettet.....Ärzte sind halt auch nur Menschen.
Schönes Neues!!!
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Re: Re: muß man informiert sein ???
07 Jan. 2011 12:18
Guten Tag taffi,
Tatsache ist wohl, immer mehr Patienten wollen informiert werden und sein. Precht spricht von einem Aufbruch wie 1968 und von Werder von der kommenden Revolution.(des mündigen,selbstbestimmten Bürgers)
Jeder Patient hat das Recht, Art und Umfang der Behandlung selbst zu bestimmen. Ohne ausdrückliche Einwilligung darf der Arzt nicht mit der Behandlung beginnen, es sei den es handelt sich um eine Notfallbehandlung. In diesem Fall reicht das mutmaßliches Einverständnis aus. Kommen mehrere gleichwertige Behandlungsmethoden in Frage, hat der Patient die Möglichkeit zu wählen. Das bedeutet auch, dass er – selbst wenn er sich damit schaden – eine Behandlung ablehnen kann.
Durch die erforderliche Einwilligungserklärung vor jeder Behandlungsmaßnahme ist das im Grundgesetz verankertes Recht auf Selbstbestimmung gesichert. Doch es nimmt den Patienten auch in die Verantwortung. Er muß sich mit seiner Erkrankung auseinandersetzen und sich umfassend von Arzt aufklären lassen. Nur so kann er sich eine Meinung bilden und eine Entscheidung treffen
aus: Der informierte Patient.
peter
Tatsache ist wohl, immer mehr Patienten wollen informiert werden und sein. Precht spricht von einem Aufbruch wie 1968 und von Werder von der kommenden Revolution.(des mündigen,selbstbestimmten Bürgers)
Jeder Patient hat das Recht, Art und Umfang der Behandlung selbst zu bestimmen. Ohne ausdrückliche Einwilligung darf der Arzt nicht mit der Behandlung beginnen, es sei den es handelt sich um eine Notfallbehandlung. In diesem Fall reicht das mutmaßliches Einverständnis aus. Kommen mehrere gleichwertige Behandlungsmethoden in Frage, hat der Patient die Möglichkeit zu wählen. Das bedeutet auch, dass er – selbst wenn er sich damit schaden – eine Behandlung ablehnen kann.
Durch die erforderliche Einwilligungserklärung vor jeder Behandlungsmaßnahme ist das im Grundgesetz verankertes Recht auf Selbstbestimmung gesichert. Doch es nimmt den Patienten auch in die Verantwortung. Er muß sich mit seiner Erkrankung auseinandersetzen und sich umfassend von Arzt aufklären lassen. Nur so kann er sich eine Meinung bilden und eine Entscheidung treffen
aus: Der informierte Patient.
peter
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Re: Re: muß man informiert sein ???
07 Jan. 2011 14:29
Hallo Mario,
dem ist nicht so.
Die rechtlich wirksame Einwilligung nach erfolgter Aufklärung oder die informierte Einwilligung, bezeichnet in der Medizin die von Information und Aufklärung getragene Einwilligung des Patienten in Eingriffe und ist aus wirtschaftlicher wie juristischer Sicht ein zentrales Thema der Arzthaftung.
So wird in zahlreichen Haftpflichtfällen (auch) die Rüge unzureichender oder falscher ärztlicher Aufklärung erhoben, sie ist nach einem eingetretenen Schaden immer wieder auch alleinige Grundlage von Entschädigungsleistungen.
In der Person des Patienten setzt sie die Einwilligungsfähigkeit voraus. Diese Einsichtsfähigkeit kann aber auch bei fehlender Geschäftsfähigkeit ausnahmsweise vorhanden sein (Dies spielt evtl. eine Rolle zwischen einer „betreuten Person“ und ihrem rechtlichen Betreuer).
aus Wicki.
peter
dem ist nicht so.
Die rechtlich wirksame Einwilligung nach erfolgter Aufklärung oder die informierte Einwilligung, bezeichnet in der Medizin die von Information und Aufklärung getragene Einwilligung des Patienten in Eingriffe und ist aus wirtschaftlicher wie juristischer Sicht ein zentrales Thema der Arzthaftung.
So wird in zahlreichen Haftpflichtfällen (auch) die Rüge unzureichender oder falscher ärztlicher Aufklärung erhoben, sie ist nach einem eingetretenen Schaden immer wieder auch alleinige Grundlage von Entschädigungsleistungen.
In der Person des Patienten setzt sie die Einwilligungsfähigkeit voraus. Diese Einsichtsfähigkeit kann aber auch bei fehlender Geschäftsfähigkeit ausnahmsweise vorhanden sein (Dies spielt evtl. eine Rolle zwischen einer „betreuten Person“ und ihrem rechtlichen Betreuer).
aus Wicki.
peter
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Re: Re: muß man informiert sein ???
07 Jan. 2011 19:13
Hallo knutpeter,
mal abgesehen von rechtlichen Aspekten.
Es passiert sicherlich sehr oft, dass Patienten beim Aufklärungsgespräch nicht wirklich zuhören und einfach so unterschreiben oder den Doc fragen Was würden Sie tun? und dann demensprechend reagieren.
Diese Patienten sind nicht wirklich aufgeklärt , aber rechtlich ist es wohl einwandfrei.
Limo
mal abgesehen von rechtlichen Aspekten.
Es passiert sicherlich sehr oft, dass Patienten beim Aufklärungsgespräch nicht wirklich zuhören und einfach so unterschreiben oder den Doc fragen Was würden Sie tun? und dann demensprechend reagieren.
Diese Patienten sind nicht wirklich aufgeklärt , aber rechtlich ist es wohl einwandfrei.
Limo
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Re: Re: muß man informiert sein ???
07 Jan. 2011 22:51
Guten Abend Limo und Mario,
natürlich habt Ihr beide leider Recht. (?) aber vielleicht lebt es sich besser so?
peter
natürlich habt Ihr beide leider Recht. (?) aber vielleicht lebt es sich besser so?
peter
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