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Dialyse, eine lebenserhaltene Maßnahme ?
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Dialyse, eine lebenserhaltene Maßnahme ?
20 Sep. 2016 10:26
Frage in die Runde
Anders formuliert : wie ist der rechtliche Status dieser medizinischen lebenserhaltenden Anwendung am menschlichen Körper ?
Kann man diese gemäß Patientenverfügung ablehnen - zu einem gewissen Zeitpunkt ?
LG - Belleamie
Anders formuliert : wie ist der rechtliche Status dieser medizinischen lebenserhaltenden Anwendung am menschlichen Körper ?
Kann man diese gemäß Patientenverfügung ablehnen - zu einem gewissen Zeitpunkt ?
LG - Belleamie
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Re: Dialyse, eine lebenserhaltene Maßnahme ?
20 Sep. 2016 10:46
ich denke das sollte möglich sein.
Du könntest Dich auch ab einem bestimmten Zeitpunkt weigern, weiterhin zur Dialyse zu gehen, wenn Du noch in der Lage bist dich zu äußern (hat die Großmutter von einem Freund von mir gemacht). Allerdings werden die Ärzte dich trotzdem versuchen zu überreden weiter zu machen, solange Du noch ansprechbar bist; sie müssen sichergehen, dass Du Dir in dem Fall über alle Konsequenzen im Klaren bist.
Du könntest Dich auch ab einem bestimmten Zeitpunkt weigern, weiterhin zur Dialyse zu gehen, wenn Du noch in der Lage bist dich zu äußern (hat die Großmutter von einem Freund von mir gemacht). Allerdings werden die Ärzte dich trotzdem versuchen zu überreden weiter zu machen, solange Du noch ansprechbar bist; sie müssen sichergehen, dass Du Dir in dem Fall über alle Konsequenzen im Klaren bist.
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Re: Dialyse, eine lebenserhaltene Maßnahme ?
20 Sep. 2016 11:06
Unter der Voraussetzung, daß Du den Zeitpunkt ab welchem Du einer
Dialysebehandlung widersprichst, rechtssicher definierst, klar.
Der Unterschied zu Beatmung etc. ist ja eher gering, nur die Zeit
bis zum Exitus ist etwas länger.
Dialysebehandlung widersprichst, rechtssicher definierst, klar.
Der Unterschied zu Beatmung etc. ist ja eher gering, nur die Zeit
bis zum Exitus ist etwas länger.
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Re: Dialyse, eine lebenserhaltene Maßnahme ?
29 Sep. 2016 14:52
So lange du es selbst tun kannst, kannst diesen Wunsch äußern. Für den Fall , dass ich das nicht mehr selbst machen kann, habe ich das in Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für meine Angehörigen geregelt. Ich werde sicher nicht "zwangsdialysiert".
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