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ePA - elektronische Patientenakte


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Re: ePA - elektronische Patientenakte

17 Okt. 2024 17:32 - 17 Okt. 2024 17:52
#
In Österreich haben wir so eine elektronische Krankenakte seit.....bald 20 Jahren?! -_-
Bei uns heißt das ELGA. www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga.html

Das Hauptproblem daran ist, dass der Arzt kaum Zeit/Mühe aufbringt um deine vorhandenen gespeicherten Befunde zu durchsuchen.
Die sind in der Regel eingescannt als Bild, der ganze Text nicht mit Suchfunktion durchforstbar und Strg+F kannst du vergessen.
Bei 100 Befunden kannst du 100 Bilddateien die eingescannt wurden durchsuchen und da ist NICHTS einheitlich.

Ich hab eine Patientenverfügung in meiner elektronischen Krankenakte, die wurde als ich einen schweren COVID-Verlauf hatte nicht gefunden, weil die da einfach zwischen den hunderten Befunden liegt.
Da sind sogar alle Röntgen und Befunde von jedem Zahnarzttermin, wovon ich in den letzten 20 Jahren im Durchschnitt 5 pro Jahr hatte.

Als ich einen schweren COVID-Verlauf hatte und im Koma lag, konnten die meine Patientenverfügung nicht finden unter den ganzen Befunden. Obwohl meine Angehörigen darauf gepocht haben, dass die Verfügung da sein muss und ich das alles so nicht wollen würde.

Weil die >100 Befunde vom Zahnarzt sehen genauso aus wie meine Operationsbefunde oder meine Patientenverfügung. Einfach nur Name_und_Datum.pdf ne ganze Liste mit tausenden Dateien.

Da kannst du nicht unterscheiden ob ich wegen einem Grippalen Infekt beim Hausarzt war, wegen einer Operation beim Chirurgen oder einfach nur wegen eines Provisoriums beim Zahnarzt, man müsste erst alle Dateien einzeln aufmachen und nachlesen was drinnen steht. Im Prinzip alles nur Arztbriefe mit Nichtssagendem Titel wie Name+Datum.

lg
Chris

P.S.
In Österreich gibts im Prinzip nur 4 Arten von Krankenversicherung. 1. Österreichische Gesundheitskasse, 2. Sozialversicherungs für Selbstständige 3- Privatversicherung 4. Selberzahler
Die Gebietskrankenkassen wurden 2018 herum im Zuge der letzten Schwarz-Blauen Regierung in einer Gesundheitsreform zusammengelegt, um die Bürokratie zu verringern.
Da wundert man sich nicht, wie wir es geschafft haben schon seit 20 Jahren ca. eine elektronische Patientenakte für jeden Bürger zu haben.
In Deutschland gibts ja viel mehr Krankenkassen soweit ich weiß und als Österreicher weiß jedes kleine Amt alles über deinen Gesundheitszustand, Krankentage etc. Da ist man schon lange ein gläserner Bürger der nix geheim halten kann.

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Re: ePA - elektronische Patientenakte

17 Okt. 2024 19:49 - 17 Okt. 2024 20:00
#
Halte die ePA erstmal als gute Sache alle Dokumente an einer Stelle und mann soll laut meiner KK auch selber Zugriff auf diese haben ,
da ich aber gesehen habe wie Technisch unbegabt einige Ärzte sind (nicht mal in der lage ein PDF zu laden) wird es sicher noch Chaos geben.

Ich werde weiterhin meine eigene Akte betreiben da bin ich bis jetzt gut mit gefahren , einfach URL Name und Passwort weitergeben der Arzt kann auf jeden Gerät alles durchsehen.



Gruss ,

YauLOng
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Re: ePA - elektronische Patientenakte

17 Okt. 2024 23:48
#
Also wenn ich so etwas hier lese:

Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

kann ich nicht umhin, mir auszumalen, dass es irgendwann in der Zukunft angepasste, individuelle Versicherungstarife geben könnte. Und ob die dann zu Gunsten chronisch Kranker wären, bezweifle ich stark.
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Re: ePA - elektronische Patientenakte

18 Okt. 2024 00:35
#
Anja, ich frage mich gerade, wie das Wort "anonymisiert" beim LLM reingekommen sein mag?

Ich finde im „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ 9-mal das Wort pseudonymisiert. Und das ist dann doch schon etwas anderes als anonymisiert.
Bundesgesetzblatt Nr. 102

Zitat:
"Für die Datenfreigabe aus der ePA gilt künftig ein Opt-Out-Verfahren. Damit können Behandlungsdaten für Forschungszwecke besser nutzbar gemacht werden. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die zuverlässig automatisiert pseudonymisiert wurden."
Quelle: Bundesgesundheitsministeriium

Zitat:
Wer stellt sicher, dass sich aus den pseudonymisierten Daten keine Rückschlüsse auf Personen ziehen lassen?
Dies ist Aufgabe der datenhaltenden Stellen. Diese Stellen prüfen den Antrag auf Datenzugang zu Forschungszwecken und stellen dabei auch sicher, dass kein unangemessenes Reidentifikationsrisiko besteht.

FAQ zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

.
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Re: ePA - elektronische Patientenakte

18 Okt. 2024 01:40
#
Hallo,

den schriftlichen Widerspruch habe ich bei meiner Krankenkasse eingereicht, sobald das Schreiben kam. Auf der Homepage gabe es sogar ein Formular dafür, auch wenn es dem Informationsschreiben nicht beigefügt war. Meinen Widerspruch habe ich per Einschreiben gesandt. Ich habe aber auch so ein Bestätigungsschreiben erhalten.

Eine zeitlang war es modern (Qualitätsmanagement-Zertifizierungen und so), dass die Arztpraxen beim ersten Termin einen Fragebogen vorlegen, in dem man wichtige allgemeine Daten der Krankengeschichte angibt (Allergien, schwere Grunderkrankungen, Operationen, Hausarzt usw.), unabhängig vom aktuellen Anlass. Bei einigen Praxen wird man beim ersten Besuch im nächsten Jahr sogar gebeten, den zu aktualisieren. Meine Erfahrung ist dennoch, dass ich bei konkretem Anlass (z.B. Seitenstrang-Angina, es soll ein Antibiotikum verschrieben werden) selbst wissen muss, welche dieser Basisinformationen wann wichtig sind (hier: chronische Niereninsuffizienz, GFR X ml/min). Von allein fragt keiner und in die Praxisunterlagen über den Patienten (analog oder digital) schaut auch keiner (aus dem "ich schreibe Ihnen hier das Antibiotikum auf. Von dem nehmen sie x mg dreimal täglich und können ab nächster Woche wieder arbeiten" wurde eine "nehmen sie 1/2 x mg von dem Antibiotikum zweimal täglich und bleiben noch die nächste Woche zu Hause").

Eine andere Praxis erklärte nach einem Inhaberwechsel (bei dem ja der Kundenstamm mitbezahlt wird), dass beim Softwarewechsel, die Anmerkung, die sich der Arzt an prominenter Stelle notiert hatte (Niereninsiffzienz) verloren gegangen sei (nachdem man mich angeranzt hatte, dass ich die wichtige Grunderkrankung nicht mitgeteilt hätte).

Bei geplanten Arztbesuchen habe ich schlicht alle (aktuellsten) Befundberichte aller Fachrichtungen in Papierform dabei. Man mag nicht glauben, wie oft das schon nützlich war - selbst in den Praxen, wo ich den gleichen Bericht, dessen Inhalt gerade gefragt war, bereits abgegeben hatte.

Und so wird es bleiben, fürchte ich: Wenn ich als Patient nicht in der Lage bin (akut zu krank, zu nicht-wissend), im richtigen Moment die richtigen Krankheitsinfos einzubringen, dann bleiben diese Informationen zu oft unberücksichtigt, potentiell zu meinem Schaden.

Wer sich weiter mit der Datenschutz-Thematik befassen möchte (die mich schon seit der Einführung der eGK rasend macht):
° Patientenrechte und Datenschutz e.V.
° Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten (WISPA)
° Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht

Freundliche Grüße,
fabienne
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Re: ePA - elektronische Patientenakte

01 Nov. 2024 19:12
#
Ich habe bei meiner Krankenkasse die Einrichtung einer EPA abgelehnt, da ich es für nicht sicher halte. Auch für meine Mutter habe ich das gemacht, sie wollte es ebenfalls nicht. Ging auch ganz einfach, auf dem Informationsschreiben der Kasse gab es einen QR Code, über den man direkt zum Formular kam.

Grüße von
Hachiko :regenbogen:

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