Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
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Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
14 Mai 2007 23:21seit mehr als 15 Jahren bin ich als Krankenpfleger in einer KfH-Dialyseeinrichtung mit Anbindung an ein Krankenhaus in der Dialyse tätig.
Bisher war es üblich, dass jede Erstgabe von iv-Medikationen, v. a. Ferrlecit 40 mg als auch Antibiosen (als Kurzinfusion oder iv) in eine liegende Dialysenadel bzw. einen zentralvenösen Zugang durch den Arzt erfolgte.
Da die Verabreichung der iv-Medikation in der Regel am Ende der Dialysebehandlung erfolgt und sich die Ärzte zu dieser Zeit oft in Besprechungen befinden, soll diese Tätigkeit nun auf die Dialysepflegekräfte übertragen werden.
Meine Fragen:
1. Darf der Arzt die Erstgabe von iv-Medikationen (Ferrlecit, Antibiotica usw) auf die Dialysepflegekräfte delegieren?
2. Macht es einen Unterschied ob die Applikation als Kurzinfusion oder iv. in einen liegenden Dialysezugang erfolgt?
3. Muss die Delegation schriftlich erfolgen (Spritzenschein oder dergl)?
4. Kann die ärztl. Anordnung telefonisch oder mündlich erfolgen und nachträglich abgezeichnet werden (z. B. im Nachtdienst wenn kein Arzt im Dialysezentrum anwesend ist)?
5. Muss der ärztliche Leiter der Dialyseeinrichtung jeden Mitarbeiter der Pflege schriftlich ermächtigen, auch Erstgaben von iv-Medikationen verabreichen zu dürfen?
6. Kann die Abnahme von Kreuzblut auf die Pflegekräfte delegiert werden?
7. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen, falls ja, bitte ich um Hinweise auf entsprechende Fundstellen.
Wichtig für uns Pflegekräfte ist der rechtliche Aspekt, es geht nicht darum, dass wir diese Tätigkeiten nicht durchführen können oder wollen. Für den Patienten und auch die Pflegekräfte ist es einfacher und mit weniger Wartezeit verbunden wenn diese Tätigkeiten durch die Pflegenden verrichtet werden.
Der einzige Hintergrund all meiner Fragen ist einzig und allein die rechtliche Absicherung der Pflegekräfte bei Zwischenfällen.
Herzlichen Dank
Ittlinger Josef
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
15 Mai 2007 18:25Also 15 jahre pfleger und jetzt diese frage ( ist doch immer schon eine grauzone gewesen) ich bin erstaunt.
also wir in österreich haben ein gesundheits-undkrankenpflegegesetz, und da steht:
..es gibt den sogenannten mitverantwortlichen tätigkeitsbereich der u.a. für die durchführung diagnostischer und therapeutischer maßnahmen nach ärztl.AO berechtigt.
d.h. u.a...vorbereitung und verabreichung von s.c.,i.m; i.v Injektionen oder infusionen mit ausnahme von transfusionen
..blutentnahme aus der vene
..jede AO muß VOR durchführung der maßnahme schriftlich erfolgen
in begründeten ausnahmefällen mündlich oder per fax die schriftl. dokumentation muß innerhalb von 24h erfolgen.
es würde den rahmen sprengen das alles aufzuzählen, unser arzt verabreicht die erstgaben, danach machen wir es, er steht aber auch sehr hinter dem team,ist einguter chef.
blutabnahmen macht er selbst, obwohl wenn wir es machen wollen dürfen wir auch.
ich weiß schon das wir zu gunsten der pat. arbeiten möchten, jedoch sehe ich auch nicht ein warum wir immer alles schaffen können und die ärzte ihre arbeit immer wieder auf uns abladen möchten nur weil es ihnen zuviel ist oder einfach bequemer.
lg spliff
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
18 Mai 2007 01:10Grüsse Grille
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
18 Mai 2007 14:14Grüsse Grille
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
14 Juni 2007 18:38bei uns im Zentrum wird Ferlecit NUR von Pflegekräften (3jährig ausgebildet, Arzthelferin oder auch nur angelernt ohne jede med. Vorkenntnis) verabreicht. Rechtlich sicher sehr sehr grau - es DARF halt nichts passieren und was nicht sein darf, kann auch nicht sein.
Kreuzblut sah ich kürzlich tatsächlich mal einen Arzt kontrollieren. LG Debi
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
14 Juni 2007 18:42wenn Du Dich umbringst, ist das Deine Sache
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
14 Juni 2007 23:02ich hab nicht geschrieben, Du sollst Dich umbingen. Aber wenn HHDlerInnen Eisen zu spritzen beigebracht bekommen, wirst Du dabei vielleicht auch gelernt haben, dass zu schnelles Spritzen einen anaphylaktischen Schock auslösen KANN.
Was Du mit Dir selbst machst, bleibt aber Dir überlassen, wird nicht vor Gericht gebracht. Wenn es jedoch passieren sollte, dass irgendwer einem anderen Menschen das Eisen zu schnell spritzt (Hektik z.B.) und der dann dadurch zu Tode kommt - könnten die Angehörigen, so sie es mitkriegen, zum Staatsanwalt gehen. Angekommen? LG Debi
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- chrisi
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
15 Juni 2007 00:11ich weiß was du meinst. Wenn im Krankenhaus/Zentrum Mist gebaut wird, muss der Verantwortliche dafür gerade stehen. Bau ich zu Hause für mich alleine Mist, habe ich Pech gehabt. Das ist klar. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass beim Eisen spritzen was passieren kann. Ich hänge die Spritze ans System und injiziere es innerhalb von 4 Stunden nach und nach. Musste ich auch nicht groß lernen... und das als Nichtkrankenschwester. Aber darum gehts ja gar nicht... es geht um die Verantwortung im Zentrum oder KH. Ich wollts trotzdem mal loswerden.
Alles Liebe
Chrisi
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- debi
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
15 Juni 2007 00:38Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- chrisi
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Re: ironische Nudel...
15 Juni 2007 10:49du bist eine ironische Nudel... hast doch selbst HHD gemacht... schön, dass du wieder hier bist, dann lebt das ohnehin schon lebende Forum noch mehr... das fehlende Tüpferchen auf dem I.
Einen ganz speziellen superlieben Gruß nur für dich
Chrisi
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- Limo
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Re: Re: ironische Nudel...
15 Juni 2007 13:39ich schließe mich der Chrisi ausdrücklich an
Limo
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Re: Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte
16 Juni 2007 18:58Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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