Beitrag zur Organspende in der ARD
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Re: Re: Beitrag zur Organspende in der ARD
03 Okt. 2006 18:01
Hallo Rio,
ich bin erstaunt, daß Dich solch unqualifizierte Äußerung von Frau Ross-Luttmann tatsächlich so zu irritieren scheint. Mit dieser Lautäußerung (denn als was anderes als Laut geben kann ich das nicht bezeichnen) gibt sie meiner Meinung nach kund, daß sie von der Materie nicht sehr viel versteht. In der Landesgesetzgebung von Niedersachsen finde ich nur einen Passus zum Thema Organspende und der ist §14a des Kammergesetzes für die Heilberufe. Das muß man sich mal vorstellen: in einem Gesetz, in dem in 88 Parapraphen der ganze Bürokratismus aller derjenigen die mit Medizin zu tun haben geregelt wird, gibt es einen kleinen Paragraphen in dem es um Transplantation geht. Dieser Paragraph regelt übrigens ausschließlich die Lebendspende von Organen. Die postmortale Organspende kommt nicht vor. (wie in anderen Bundesländern auch)
Nur mal so am Rande: Schleswig Holstein hat es sich noch einfacher gemacht und 1999 eine Landesverordnung erlassen in dem die Organspenderichtlinien usw. den Landräten, Gemeindeverwaltungen, den Verwaltungen der kreisfreien Städte, den Ärztekammern etc. überlassen werden.
Da zeigt sich wieder einmal wie einige der von uns gewählten Volksvertreter ihre Verantwortung für die Allgemeinhait wahrnehmen.
Zur Ehrenrettung der genannten sei bemerkt, daß die Parlamente in beiden Bundesländern seit diesem jahr tatsächlich wirkliche Ausführungsgesetze zum Transplantationsgesetz erarbeiten. Das Bundestransplantationsgesetz stammt übrigens aus dem Jahre 1997.
Limo
ich bin erstaunt, daß Dich solch unqualifizierte Äußerung von Frau Ross-Luttmann tatsächlich so zu irritieren scheint. Mit dieser Lautäußerung (denn als was anderes als Laut geben kann ich das nicht bezeichnen) gibt sie meiner Meinung nach kund, daß sie von der Materie nicht sehr viel versteht. In der Landesgesetzgebung von Niedersachsen finde ich nur einen Passus zum Thema Organspende und der ist §14a des Kammergesetzes für die Heilberufe. Das muß man sich mal vorstellen: in einem Gesetz, in dem in 88 Parapraphen der ganze Bürokratismus aller derjenigen die mit Medizin zu tun haben geregelt wird, gibt es einen kleinen Paragraphen in dem es um Transplantation geht. Dieser Paragraph regelt übrigens ausschließlich die Lebendspende von Organen. Die postmortale Organspende kommt nicht vor. (wie in anderen Bundesländern auch)
Nur mal so am Rande: Schleswig Holstein hat es sich noch einfacher gemacht und 1999 eine Landesverordnung erlassen in dem die Organspenderichtlinien usw. den Landräten, Gemeindeverwaltungen, den Verwaltungen der kreisfreien Städte, den Ärztekammern etc. überlassen werden.
Da zeigt sich wieder einmal wie einige der von uns gewählten Volksvertreter ihre Verantwortung für die Allgemeinhait wahrnehmen.
Zur Ehrenrettung der genannten sei bemerkt, daß die Parlamente in beiden Bundesländern seit diesem jahr tatsächlich wirkliche Ausführungsgesetze zum Transplantationsgesetz erarbeiten. Das Bundestransplantationsgesetz stammt übrigens aus dem Jahre 1997.
Limo
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- Dani
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Re: Re: Beitrag zur Organspende in der ARD
04 Okt. 2006 08:49
In Schleswig-Holstein übrigens aufgrund unserer Initiative!
Obwohl auch hier der Widerstand der Sozialministerin, der Kassen und der Krankenhäuser groß ist. Zitat Sozialministerin Trauernicht:Es ist doch alles geregelt!
Obwohl auch hier der Widerstand der Sozialministerin, der Kassen und der Krankenhäuser groß ist. Zitat Sozialministerin Trauernicht:Es ist doch alles geregelt!
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- Dani
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Re: Re: Beitrag zur Organspende in der ARD
06 Okt. 2006 07:33
Noch nicht ganz, Mario.
Im November ist erst mal mündliche Anhörung im Landtag. Da sind wir auch vertreten. Danach sind wir auf die Entscheidung gespannt.
Im November ist erst mal mündliche Anhörung im Landtag. Da sind wir auch vertreten. Danach sind wir auf die Entscheidung gespannt.
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