Merkblatt zu Fragen der Lebendspende


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Re: Re: Merkblatt zu Fragen der Lebendspende

26 Juni 2009 12:58
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Hallo rio muss ich Dir ein klein wenig widersprechen. wegen der Beweisfrage.Da das Ereignis,die Organspende ja bewiesen ist reicht für die Zusammenhangsfrage die hinreichende Wahrscheinlichkeit. Und bei keiner anderen Kausalitätsfrage dürfte so eine lückenlose Vorgeschichte da sein wie nach einer Transplantation. Da wird dann halt ein Gutachten gemacht. Pluri

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Re: Re: Merkblatt zu Fragen der Lebendspende

26 Juni 2009 18:56
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Logisch aber wieso soll der Bluthochdruck später auch in Zusammenhang mit der Spende stehen?
Wie sollte man das denn anderst regeln ? Hast Du eine Idee?
Ich kenn das sehr gut von meiner Arbeit bei der BG. Und man kann nach Krankheitsverlauf schon durch Mediziner feststellen lassen was in Zusammenhang steht und was nicht. Die Gutachten veranlasst die BG von sich aus und zahlt sie auch. Man muss deshalb nicht gleich zum Gericht rennen. Das ist etwas ganz anderes als bei einer Haftpflichtversicherung. Die BG prüft von Amts wegen sobald ihr so etwas gemeldet wird.
Und natürlich wird es Probleme geben wenn es darum geht eine Volkskrankheit wie Bluthochdruck als Folge der Organspende anerkannt zu bekommen. Aber mal ganz ehrlich, das sind doch nicht die Risiken um die es geht. Es sind doch eher solche Sachen wie Narkoseunfälle, Infektionen, Unfälle auf den Wegen und so. pluri

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