Wer darf auf die Warteliste?
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- Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 08:11taffi: schrieb: wer regt sich eigentlich auf ,wenn ein türkisches kind ohne geld verstirbt ,weil der staat dort nicht in der lage ist ,die entsprechende versorgung sicher zu stellen oder gibt es dafür auch eine deutsche schuld ......
Hallo taffi,
das glaube ich gar nicht mal, dass der der türkische Staat nicht in der Lage ist, entsprechende Versorgung sicherzustellen, wie du schreibst.
Die medizinische Versorgung eines Staates hängt immer auch vom politischen Willen ab. In der Türkei git es jede Menge gigantischer Großprojekte, die jedes andere, ähnliche Projekt hierzulande locker in den Schatten stellen.
Ich erwähne hierbei nur:
- neuer Großflughafen Istanbul, der der weltgrößte sein wird,
- zweiter Bosporus-Kanal, der etwas nördlich vom jetzigen natürlichen Bosporus die Schiffsroute vom Schwarzen Meer zum Mittelmeer entlasten soll,
- Tunnel in Istanbul vom europäischen in den asiatischen Teil der Stadt,
- eine neue, dritte Bosporus-Brücke,
- Staudämme im Osten der Türkei, ganze Täler werden hier geflutet; ein Unterfangen, das hierzulande ganz und gar undenkbar wäre.
Der Gigantismus kennt keine Grenzen, dort im Reiche des Großsultan Erdogan. Und ich behaupte, dass die Türkei sehr wohl in der Lage wäre, dringende und notwendige Verbesserungen auch auf anderen Gebiete durchzusetzen, wenn es sie denn wollte.
Der Fall des kleinen Jungen eignet sich auch gut als Projektionsfläche für die beliebte Empörung vieler Türken, wenn es um das Verhältnis Deutschland - Türkei geht. Wie es um darum bestellt ist, brauche ich wohl nicht weiter auszuführen. Der neue osmanische Sultan lässt ja auch keine Gelegenheit aus, dies zu demonstrieren; das färbt auch auf die Bevölkerung ab.
Und ich denke, wäre das ein kleiner Junge aus Italien oder Frankreich, das mediale Echo hierzu fiele völlig anders aus. Insofern relativieren sich die Leserkommentare unter dem Artikel der Süddeutschen zeitung doch ziemlich.
Sicher wäre es - ganz ungeachtet dieses aktuellen Falles - sehr wichtig und richtig, ausführlich zu diskutieren, wer tatsächlich auf die Liste darf. Und dafür ist dieses Forum doch da; handelt es sich bei den Lesern hier doch ganz bestimmt um Betroffene.
Gruß, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 10:25wenn ich Scheich wäre.. wäre es dann nicht sinniger nach Spanien oder Österreich zu gehen wo die Wartezeiten generell kürzer sind??
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 11:12Sobald diese Leute was haben kommen sie zurück...
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 11:32(Davon abgesehen, dass Menschen ihre Heimatmeist nicht einfach so verlassen, weil sie spontan mal keinen Bock mehr haben. Wenn ich zb hier keinen Job finde, aber in England schon, dann muss ich eben gehen...)
Natürlich ist es nicht optimal, dass reiche Ausländer, die keinerlei Bezug zum Land haben, gegen Geld in Deutschland gelistet werden. Aber es gibt zig Gründe, warum es auch ok sein kann, dass jemand der im Ausland lebt hier gelistet sein möchte.
Ich fürchte insgesamt ist die Situation nicht so einfach zu lösen....
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 11:42Dazu darf die Religion sich nicht einmischen. Da Religion immer schlecht ist.
Nur diverse Despoten würden das leider nicht gut finden.
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 13:11Was mich richtig wütend macht, ist die Tatsache, dass hier mit dem knappen Gut der Spenderorgane Geschäfte gemacht werden. Wasser auf die Mühlen der Organspendegegner. Die werden sich jetzt bestätigt fühlen und das Spenderaufkommen wird weiter zurückgehen. Die ohnehin schon langen Wartezeiten werden noch länger, rosige Aussichten für unsereins.
Gruß Sabine
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 14:02Hati: schrieb: ch finde außerdem, bei einer Organspende spielen nicht nur die Interessen der Empfänger und der Klinik eine Rolle. Da hat jemand freiwillig in D ein Organ gespendet, was ja gerade in D als ein Akt der Nächstenliebe usw. deklariert wird. Der hat dies ganz sicher nicht getan, damit die Klinik bestmöglichst mit verdienen kann und ein paar Reiche aus dem Ausland auf der Liste hat, mit dem die optimalen Profit machen können...Das ist zwar jetzt bei dem kleinen Jungen nicht der Fall, aber genau das superreiche Klientel soll ja angesprochen werden von Marburg...
Wir haben in D einen Spenderorganmangel und zusätzliche Patienten mit genügend Kleingeld aus dem Ausland auf der Liste, heißt weniger Organe für die Menschen mit Lebensmittelpunkt D. Und was mir eben auch neu war und mich so stört, es werden Menschen im Ausland auch zum Zwecke der Transplantation aquiriert. Also nicht genügend Organe für die eh schon Wartenden hier, aber Reiche im Ausland wirbt man für die Transplantation hier. Klar Niere ist vielleicht nicht sehr attraktiv, aber es gibt ja auch noch andere Organe...da geht es dann um Leben und Tod und eben auch um
Ich finde, die statements von Hati und Papaya treffen den Sachverhalt recht gut. Im Übrigen hat die ganze Angelegenheit viel mit Geld zu tun - Geld im Zusammenhang mit Organspende und Organvergabe ist eine fatale Mixtur, irgendwie kann das auch mit Organhandel assoziiert werden.
Gruß, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 18:30Oder nur Ausländer, die aus völlig uneinsehbaren Gründen hier gemeldet sein wollen? Das wäre wahrscheinlich ganz ok und würde nicht einen schlechten Nachgeschmack haben....
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
03 Aug. 2014 23:36Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
04 Aug. 2014 06:38Roland: schrieb: Das mediale Echo ist ja wohl eher dem Hype geschuldet, der durch die Spendenaurufe und damit zusammenhängenden Fernsehsendung entstanden ist. Die Aufmerksamkeit in den türkischen Medien hat es ja dann schon vorher gegeben, also da wo noch alle Hoffnung in der deutschen Medizin lag. Also ich kann die Empörung auf türkischer Seite schon verstehen.
Mag schon sein, Roland. Dennoch glaube ich, dass bei einem gleich gelagerten Fall, nur mit dem Unterschied, der Junge wäre französischer oder italienischer Herkunft gewesen, die Reaktionen, vor allem die der Leserkommentare, anders ausgefallen wären. Im Falle deusch-türkischer Beziehungen kommt noch etwas anderes dazu - nämlich die Brisanz dieses speziellen Verhältnisses zwischen Deutschland und der Türkei.
Ansonsten sind wir ja einer Meinung - der Skandal besteht darin, dass hier ein Anwerbeprogramm für Organempfänger an zahlungskräftige Ausländer betrieben wird. Es ist zu befürchten, dass die ohnehin geringe Spendenbereitschaft erneut einen Dämpfer erhält.
Viele Grüße, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
04 Aug. 2014 08:58www.freitag.de/autoren/christianberlin/k...uer-behindertes-kind
Und hier, auch aufschlussreich, die Stellungnahme der betroffenenen Rhön Klinik:
www.rhoen-klinikum-ag.com/rka/cms/rka_2/deu/presse/131910.html
(beide Links öffnen mit: Rechtsklick - Link in neuem Fenster - Tab - öffnen)
Interessant dabei ist, dass in keinem der beiden verlinkten Artikel wirklich Bezug auf die Frage genommen wird, ob und wer auf die Liste darf, wenn er von außen nur zum Zwecke der Tx nach Deutschland kommt.
Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
04 Aug. 2014 10:35in diesem konkreten Fall geht es nach meiner Information eher darum, dass dieser Junge eine schwere Hirnschädigung erlitten hat und aus medizinischen Gründen nicht transplantiert werden kann.
Wie dieses Schicksal nun von den Medien ausgeschlachtet wird, ist unsachlich und lässt sich sicher nur bedingt verallgemeinern.
Die Thematik der medizinischen Behandlung von Ausländern in Deutschland ist ein breitgefächertes Thema, was sehr schwer zu beurteilen und sicher genauso schwer zu handhaben ist.
Dass aus Russland ein Mann von einem Neffen eine Niere gespendet bekam, mit dem er auf der Station kaum ein Wort wechselte, habe ich selbst miterlebt. Und das obwohl sonst kaum jemand sonst russisch sprach. Die Tx-Station ist ständig voll, so das oft frisch Transplantierte auf andere Stationen müssen.
Da hatte ich schon auch das Gefühl, bei Bargeld gelten andere Regeln.
Kliniken basieren nicht auf Menschlichkeit, sondern sind Wirtschaftsunternehmen.
Es ist längst keine Theorie mehr, dass man sich zwar nicht Gesundheit, wohl aber eine gute Diagnostik und Behandlung kaufen kann.
LG, Terry
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
04 Aug. 2014 10:42Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
04 Aug. 2014 11:00das versteht tatsächlich kein Mensch mehr. Ehrlich gesagt, bin ich ganz schön erschüttert über diese Zusammenhänge. Man hat kaum Organe für die Patienten hierzulande und sorgt dafür, dass es noch weniger werden.
Aus deinem verlinkten SZ- Artikel: In Belgien gilt schon seit Jahren: Kein Organ, das im eigenen Land benötigt wird, geht an Menschen ohne permanenten belgischen Wohnsitz. Das hat der König per Dekret verfügt.
Warum geht das nicht auch bei uns? Brauchen wir einen König? :S Warum kann Euotransplant hier nicht für Klarheit sorgen?
Und dann der Europäische Gerichtshof: Auch die Benachteiligung von Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland hält vor dem Europäischen Gerichtshof womöglich nicht stand.
Ich fass es nicht.
Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass solch weltferne Gerichte die Europamüdigkeit weiter befördern...
Gruß, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
05 Aug. 2014 09:24www.fr-online.de/rhein-main/deeedorgansp...472796,28034432.html
Wer mal einen Blick auf die Facebook-Seite (die viel Wirbel macht - 56.00 likes...) tun will - bitte:
www.facebook.com/muhammeterenicinelele?ref=ts&fref=ts
Bei all dem fragt niemand, ob es OK ist, knappe Organspenden an zahlungskräftige Nicht-Eurotransplantraum-Bewohner abzugeben. Das hält jeder für völlig normal...
Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
05 Aug. 2014 12:48Ich vermute, das allein diese Wahrscheinlichkeit das kleinere Übel wählt.
LG, Terry
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
07 Aug. 2014 09:24ich seh das ja alles genau so wie du.
Jedenfalls sind die fraglichen 400.000 € wohl aufgebraucht mittlerweile, der Junge seit März wohl schon hier und (noch) nicht transplantiert, und die bisher aufgelaufenen Rechnungen der Klinik beziffern sich inzwischen auf über 500.000 €; die Eltern (und deren Unterstützer) gehen massiv gegen die Klnik vor.
Und hier ficht ein (in meinen Augen: durchgeknallter!) evangelischer Pfarrer aus Berlin seinen einsamen Kampf gegen die Ärzte und die betreffende Klinik und er scheut sich auch nicht, die Worte unwertes Leben in den Mund zu nehmen, wenn er die Entscheidung der Klinik, dem kleinen Jungen die Herz-Tx zu verweigern, anprangert.
Wer sich das mal genauer anschauen möchte, muss sich durch mittlerweile fast 200 Leserkommentare arbeiten, gefühlt die Hälfte davon vom besagten Pfarrer aus Berlin, der unerschütterlich und mit einer gewissen Gnadenlosigkeit sich als Robin Hood der Entrechteten geriert...
www.freitag.de/autoren/christianberlin/k...uer-behindertes-kind
(Rechtsklick auf den Link oben, dann: Link in neuem Tab/Fenster öfnen
Auch die Frankfurter Rundschau berichtet über diesen Fall und bringt heute einen Kommentar dazu.
Die Tatsache, dass der potentielle Organempfänger aus einem Land stammt, das nicht zur Eurotransplantzone gehört, wird in dem Kommentar nicht einmal gestreift... Hier läuft eine Debatte, die zwar hin und wieder den Mangel an Spendeorganen erwähnt, aber wie selbstverständlich davon ausgeht, dass Kliniken Patienten aufnehmen, die von außerhalb der Eurotransplantzone kommen. Was das für die hier Wartenden bedeutet, ist keineZeile wert.
www.fr-online.de/rhein-main/kommentar-or...472796,28056920.html
Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
07 Aug. 2014 20:20Ich erleb es ja auch im Bekanntenkreis, wenn ich sage, dass meine Nieren nicht mehr wollen. Da heisst es dann, du kannst dich doch transplantieren lassen und dann ist doch alles wieder ok. Wenn sie dann hören, dass die Wartezeit so 7-10 Jahre beträgt und danach nicht unbedingt alles ok ist, schweigen sie ganz betroffen.
Ich hab mir auch Kommentare von diesem duchgeknalltem Pfarrer durchgelesen, einfach nur übel. Es ist ja einfach für ihn, sich theoretisch zu empören, wohl wissend, dass er nicht darüber entscheiden muss, welcher Mensch eine Chance auf ein neues Leben bekommen darf. Medizinische Fakten ignoriert er einfach, Polemik pur.
Bei all dem Aufruhr frage ich mich auch, warum der Junge denn extra nach Deutschland musste. Warum hatte er in der Türkei keine Chance auf ein neues Herz? Dort wird doch auch viel transplantiert.
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
08 Aug. 2014 07:26Gibt dann eine Geld-zurück-Garantie?
Jetzt wurde ja schon das ganze Geld verwendet, um den Jungen am Leben zu halten.
Darüber müssen sich Kliniken, die sich auf solche Geschäfte einlassen doch vorher Gedanken machen.
Und woher sollte das Herz so schnell kommen? Auch irgendwo eingekauft?
Es gibt Kinder, die sterben während der Wartezeit.
Die Eltern kann ich gut verstehen. Sie haben 400 000 Euro für ein neues Herz bezahlt, an eine Klinik, die ihnen das zusagte...
Die eigentliche Tragik ist, das so etwas überhaupt stattfindet.
Wie weit ist es noch dahin, dass man für entsprechende Beträge die nächste Niere, Leber oder Herz kaufen kann?
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- Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
08 Aug. 2014 09:35www.fr-online.de/rhein-main/organspende-...472796,28061690.html
(Auszug): Jeder wird gleich behandelt
Die aus Istanbul stammende Familie Dönmez war mit Hilfe des internationalen Büros der Uniklinik nach Gießen gekommen, sagt der Anwalt. Bei dieser Servicestelle erhalten ausländische Patienten sämtliche Informationen zu einer Behandlung – von notwendigen Unterlagen bis hin zu den Kosten.
Bei Muhammet Eren wurden sie auf 400 000 Euro geschätzt, die durch Spenden zusammenkamen. Nach Angaben einer Kliniksprecherin hatte sich die Uniklinik zuvor bei Eurotransplant vergewissert, dass sie das Kind nach der Einreise auf die Warteliste für ein Spenderherz setzen könne. Ein solcher Fall sei sehr selten: „Seit 2009 wurden an der Universitätsklinik, Standort Gießen, insgesamt 305 Organtransplantationen durchgeführt, davon lediglich eine Transplantation bei einem im Ausland lebenden Patienten.“
[size=large]Theoretisch könnten es mehr sein[/size]. Jeder, die sich auf dem Boden eines der sieben Mitgliedstaaten der Stiftung Eurotransplant befindet, werde gleich behandelt – egal, ob er Bürger dieses Land ist oder nicht. So sind die Regeln in Deutschland, sagt Serge Vogelaar, Leiter des Medizinischen Dienstes der Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden. Wohingegen Belgien, Kroatien, Slowenien oder Ungarn mit nationalen Gesetzen die Aufnahme von Nicht-Bürgern auf die Warteliste limitiert haben. In Belgien etwa muss der Gesundheitsminister zustimmen.
Die Regelung sei jeweils eine nationale Entscheidung, betont Vogelaar. Die Stiftung habe lediglich bis zum vergangenen Jahr eine nicht bindende Richtlinie herausgeben, wonach keine Nieren und maximal fünf Prozent der anderen Organe an Nicht-Residenten gehen sollten. Denn Organspenden sind rar. Rund 16 000 Patienten stehen derzeit auf der Eurotransplant-Warteliste. Rund 7000 Organe werden pro Jahr erfolgreich vermittelt.
______
Hier liegt doch das Problem. Medizintourismus ist das Eine - Zugang zu Organen, die im Eurotransplantraum gewonnen werden, das Andere. Es wäre dringend an derZeit, hier eine EINHEITLICHE REGELUNG zu erwirken, die ein gemeinsames Vorgehen möglich macht.
Tja, aber das ist wohl zuviel verlangt von Eurotransplant - zumal ja da noch der Europäische Gerichtshof ist, der in seinem unergründlichen Ratschluss möglicherweise eine Ungleichbehandlung von Menschen, die innerhalb des Eurotransplantraums oder außerhalb dessen ihren Lebensmittelpunkt haben, als rechtlich unzulässig sehen könnten...
In dieser Situation sehe ich nur noch die Möglichkeit, es so zu handhaben, wie es andere EU-Staaten bereits praktizieren - es müssen nationale Gesetze her, die die Aufnahme von Nicht-Bürgern auf die Warteliste limitieren.
Und das wäre noch nicht alles - Situationen, so wie sie im Falle des kleinen Jungen aus der Türkei entstanden sind, sind völlig unhaltbar. Wenn es erst mal soweit kommt, dass eine Klinik geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um ihr Personal vor Drohungen und derlei mehr zu schützen, dann sind die Roten Linien bereits weit überschritten. Auch hier müssen entsprechende Mechanismen geschaffen werden, die geeignet sind, dies verhindern.
Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
09 Aug. 2014 01:23Ich habe jetzt nicht extra bei Eurotransplant in den Bestimmungen nachgelesen.
Von mir nur kurz zu dieser Diskussion:
Der Türkei geht es den Zahlen nach besserals etlichen EU-Staaten.
Gerd hat recht, der türkische Staat ist bei grossen Bauprojekten sehr erfolgreich. Wenn man aber hinter die schönen neuen Fassaden kuckt und fragt wo denn die ehemaligen Bewohner dieser Flächen jetzt wohnen und ähnliche Fragen stellt, wir schnell merken dass der türkische Statt offensichtlich anders funktioniert als die meisten EU-Staaten die wir? so bereist haben.
Interessen der ärmsten werden meist ignoriert, sie werden mit süssen Versprechungen gelockt und da viele zuwenig Bildung haben . . . . . .
Mir stellen sich au Fragen:
- Welche Funktion hat Herr Dr. Y in seinem Krankenhaus?
- Welche Befugnisse hat Herr Dr. Y.,dass er in der Öffentlichkeit solche Versprechungen (ohne Rücksprache?) macht?
- Ob Herr Dr . sich wohl bewusst ist, welchen Schaden er möglichereise hier in Deutschland verursacht hat?
- Warum dieses eigenartige Finanzgebaren? Was wird wohl bei einigen Menschen jetzt für ein Bild des deutchen Gesundheitswesens entstehen?
Wie gesagt habe ich jetzt nicht extra nachgelesen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Vertrages (zwischen den beteiligten Staaten zur Gründung etc. von Eurotransplant), wenn Menschen die nicht ihren ständigen Wohnsitz in einem der beteiligten Ländern hat einfach so auf die Warteliste kommen. Vermutlich wird ein mögliches Organ dann vom deutschen Kontingent abgehen. Ob das hiergesetzlich ok. ist bezweifele ich.
Wenn ich mich recht entsinne, ist es noch nicht so lange her, dass 1 oder mehrere TX-Zentren in grosse Schwierigkeiten (incl. mit Gerichten) kamen nachdem bekannt wurde dass es dort eben solche Vorfälle gab.
Alles in Allem ist diese ganze Diskussion schädlich für viele Betroffene und ausserdem ist das berühmte Sommerloch ja auch bald vorbei und überall kann wieder über Politiker und Politik hergezogen werden.
Limo
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
09 Aug. 2014 08:34Der Fall wird täglich verworrener und ich bin so langsam gespannt, wie das Drama enden wird...
Eigentlich ist dieser Irrsinn kaum mehr steigerungsfähig; mal sehen, wie die Gerichte (immerhin Bundesverfassungsgericht! und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte!!! - drunter geht es ja kaum - diesen Kasus beurteilen...
Gruß, Gerd
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www.fr-online.de/rhein-main/organspende-...472796,28072572.html
Organspende Unser Sohn versucht zu leben
Von Timur Tinç
Muhammet Eren benötigt ein neues Herz. Foto: Privat
Noch immer streiten die Eltern des todkranken Muhammet Eren mit der Uniklinik Gießen um eine Herztransplantation für ihren Sohn. Im Interview mit der FR spricht Muhammets Vater über seine Gefühle, die Familie und rechtliche Schritte.
Gießen –
Ibrahim Yavuz Dönmez wartet für seinen Sohn Muhammet Eren (21 Monate) auf ein Spenderherz in der Uniklinik Gießen. Wegen der strengen Aufnahmekriterien kommt er aber nicht auf die Herztransplantationsliste.
Herr Dönmez, wie geht es Muhammet Eren?
Wie geht es unserem Sohn …(seufzt). Unser Sohn ist ans Bett gefesselt, er versucht zu leben. Er lacht, er schaut in der Gegend rum. Er hat Probleme, seine Arme und Beine zu bewegen. Durch die Verletzungen an seinem Rücken ist auch eine Lähmung zu befürchten.
Wie oft sind Sie bei Ihrem Sohn?
Ich konnte in den vergangenen ein, zwei Wochen nicht die ganze Zeit in der Klinik sein. Ansonsten sind wir von morgens bis abends bei ihm.
Die Unterstützung aus der türkischen Gemeinschaft ist groß. Es heißt, Sie hätten ein Job vom türkischen Konsulat bekommen. Stimmt das?
Ja. Ich bin ja Lehrer in der Türkei und bin vom Konsulat für eine kurze Zeit angestellt worden.
Warum sind Sie nach Deutschland, nach Gießen, gekommen?
Wir haben über das Internet einen Arzt aus Gießen kennengelernt und mit ihm gesprochen, weil wir über das Ausland nicht viel wussten. Wir sind auf seine Empfehlung gekommen. Später haben wir über das Klinikum recherchiert, dass es gut ist und dass es erfolgreiche Herztransplantationen gemacht hat.
Das Verhältnis zu den Ärzten ist aber mittlerweile gestört.
Sie mögen alles erfolgreiche Ärzte sein. Für mein Anliegen sind sie aber nicht erfolgreich. Es mag sein, dass sie 100 oder 200 erfolgreiche Transplantationen vorgenommen haben, aber ich persönlich kann nur darüber urteilen, was ich bei meinem Sohn gesehen habe.
Wäre es nicht besser, woanders hinzugehen?
Wir haben dem Krankenhaus gesagt: Wenn ihr für uns eine andere Klinik findet, die die Transplantation macht, gehen wir dahin. Freunde von uns recherchieren natürlich auch im Internet, aber der Transport würde für unseren Sohn in diesem Zustand sehr beschwerlich sein. Außerdem gibt es in jedem Land unterschiedliche Gesetze bei der Behandlung. In einigen Ländern werden beispielsweise nur bei eigenen Staatsbürgern Transplantationen vorgenommen. Die einzige Alternative für uns ist, in die Türkei zu gehen. Das wollen wir aber nicht, da es in der Türkei keine Organspender gibt. Die Ärzte hier haben für die Transplantation meines Sohnes alles vorbereitet, sie sollen es auch zu Ende bringen.
Laut Uniklinik sind die gesammelten 400 000 Euro aufgebraucht. Wie ist der Stand?
Ich habe von der Klinik eine Rechnung über 540 000 Euro bekommen. Den Service, den ich hier bekomme, habe ich in der Türkei von der Versicherung umsonst bekommen. Dort können sie ein Kind auch an ein künstliches Herz anschließen, es gibt auch eine Intensivstation. Der Zweck meines Herkommens war die Transplantation.
Wie wollen Sie weiter vorgehen?
Die Ärzte haben für sich eine Entscheidung getroffen, die wir respektieren, aber nicht anerkennen können. Wir versuchen jetzt, den Rechtsweg auszuschöpfen. Wir werden heute ein Gesuch beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Es gibt eine kleine Chance, dass auch Eilanträge angenommen werden. Ansonsten wollen wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
Wenn ich zum Abschluss eine persönliche Frage stellen darf. Wie geht es Ihnen? Wie kommen Sie mit der Situation zurecht?
Wissen Sie, ich habe zwischen 15 und 20 Kilo abgenommen. Ich rauche nur noch. Ich esse und trinke kaum. Meine Frau und ich haben noch zwei Kinder, um die können wir uns gar nicht kümmern. Um uns selbst sowieso nicht. Wir haben ein lachendes Kind und eine große Ungewissheit. Unsere Gefühlswelt ist ein einziges Durcheinander.
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
09 Aug. 2014 11:16aber im Ernst alle Kliniken machen das, hat wahrscheinlich auch was mit Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzdruck zu tun. das Problem ist, dass es möglich ist und was möglich ist wird gemacht. auf freiwillige Rücksichtnahme brauch man da nicht hoffen, hier braucht es klare Regeln. was mich hier an der Diskussion etwas stört, ist die Fokussierung auf die Türkei und dem scheinbar türkischen Arzt. für mich ist die Klinik da Verantwortlich. ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass der Doktor alles in alleinverantwortung durchgezogen hat?
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
09 Aug. 2014 12:26Roland: schrieb: was mich hier an der Diskussion etwas stört, ist die Fokussierung auf die Türkei und dem scheinbar türkischen Arzt. für mich ist die Klinik da Verantwortlich. ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass der Doktor alles in alleinverantwortung durchgezogen hat?
Hi Roland,
eigentlich habe ich schon länger auf diesen Einwand gewartet. Eine Reihe von Beiträgen zum Thema kamen von mir. Ich habe nichts weiter getan, als den Sachverhalt, soweit er in der Süddeutschen Zeitung, und in der Frankfurter Rundschau ersichtlich war, wiedergegeben.
Dazu kam ein recht skurriller Debattenbeitrag von einem Community-Mitglied des Der Freitag, den ich so abgehoben und selbstgerecht fand, dass ich diesen unsinnigen Kampf ebenfalls verlinkt habe. Der Grund dafür lag eben auch darin, dass nämlicher Pfarrer auch der Co-Autor des Initialbeitrags in der Süddeutschen Zeitung war.
Nun zum mysteriösen Doktor Y- dazu kam aus meiner Tastatur gar nichts; ich könnte mir vorstellen, dass er türkischer Herkunft ist, aber das wäre mir ganz egal - er könnte auch Dr. M(üller) oder sonstwie heißen. Und ich glaube auch nicht, dass es jetzt eine große Rolle spielt, wer (oder welcher Herkunft) er ist.
Hier wurde ein Fall unter der Mitwirkung übereifriger Gutmeinender derart hochgepuscht, das es keinen guten Ausgang mehr nehmen kann. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht (!) und gar zum Menschengerichtshof (!!!) zeigt dies.
Hier wurde eine Unterstützergemeinde aktiviert, deren Gebaren es für die betroffene Klinik notwendig machte, Maßnahmen zum Schutz des Personals zu ergreifen. Und da muss eben deutlich Stellung bezogen werden - mit der Herkunft dieser Leute hat das nichts zu tun.
Und ich sage zum Schluss dieses Dramas: ob der Junge aus Istanbul oder aus Idar-Oberstein kommt, spielt für mich überhaupt keine Rolle. Eine Fokussierung auf die Türkei gibt es schon gar nicht. Der Junge könnte hier geboren sein und sämtliche Unterstützer könnten von hier kommen - meine Reaktion wäre genau so.
Die eigentliche Frage lautet: Wie kommt die Klinik, die Familie des Jungen und die wie kommen die Unterstützer aus dieser Nummer wieder heraus? Ich glaube, das geht bereits nicht mehr ohne gravierenden Schaden. Und das ist das eigentlich Entsetzliche (neben dem Schicksal, das ein kleiner Junge erleidet und dessen Zukunft ganz und gar ungewiss ist - und das dauert auch mich).
Und, ganz am Schluss: In der Presse habe ich rein gar nichts darüber gelesen, was davon zu halten ist, dass Organe, die im Eurotransplantraum gewonnen werden, über die Klinik an Betuchte aus aller Welt gegen viel Geld vergeben werden und was das für die hier Wartenden bedeutet - und diese Sorg- und Gedankenlosigkeit, das macht mich wütend.
Viele Grüße, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
09 Aug. 2014 17:42Und sollte, wider Erwarten, die Richter entscheiden, dass er gelistet werden muss, dann würde doch gleichzeitig das Recht auf Leben der anderen Kinder auf der Warteliste beschnitten. Wie ich gelesen habe, soll die Mortalitätsrate bei 35% liegen. Also nicht gerade unwahrscheinlich, dass dann ein anderes Kind sterben wird.
In dem Interview sagt der Vater ja auch, dass er nicht in die Türkei zurück will, weil es dort keine Organspender gäbe. So traurig wie es in diesem Fall auch ist, aber man kann doch nicht in einem anderen Land das Recht auf ein neues Herz einklagen. Wie Sabine schon gesagt hat, ein neues Organ ist ein Geschenk.
Gruß Sabine
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- Roland
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
10 Aug. 2014 13:29diese Wortwahl wird wohl einem Klinikbetrieb nicht gerecht. es wird im Ausland gezielt um Patienten geworben um diesen Spitzenmedizin anzubieten. da werden vor allem Patienten angesprochen die Selbstzahler sind. ich denke wenn man in einem Gesundheitssystem lebt, in dem man Leistungen zum größten Teil selber bezahlen muss, da ist es ganz normal dass Kliniken da auf eine andere Art um Patienten werben als das hier der Fall ist.
aber den Patienten wird wohl auch klar sein, dass man sich eine erfolgreiche Behandlung nicht kaufen kann, ein Risiko dass der Erfolg sich nicht einstellt bleibt immer.
dieser jetzt spezielle Fall liegt ja im ganzen anders, da kollidiert das System sich Gesundheit kaufen zu müssen mit den Vergabekriterien zur Organtransplantation. das kann ja nicht funktionieren aus dem Grund alleine muss da der Gesetzgeber handeln.
Ich find es ja schon so schwer über Vergabekriterien in D zu diskutieren da gibt es sicherlich auch genug Ansatzpunkte zur Kritik auch von TX Medizinern, die sich teilweise andere Vergabekriterien wünschen. ich selbst hatte bei meiner Herztransplantation fast Probleme durch die Vergabekriterien bekommen, zum Glück hat dann doch alles geklappt. wie sollen das Außenstehende dann verstehen, wenn gesagt wird ihr Kind ist jetzt so geschädigt da ist es nicht Wert genug transplantiert zu werden?
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- Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
10 Aug. 2014 15:19Roland: schrieb: ...es wird im Ausland gezielt um Patienten geworben um diesen Spitzenmedizin anzubieten. da werden vor allem Patienten angesprochen die Selbstzahler sind. ich denke wenn man in einem Gesundheitssystem lebt, in dem man Leistungen zum größten Teil selber bezahlen muss, da ist es ganz normal dass Kliniken da auf eine andere Art um Patienten werben als das hier der Fall ist.
Hallo Roland,
es hat sich hier im Forum, soweit ich mich erinnere, niemand gegen Medizintourismus, so wie du ihn oben ansprichst, gewandt. Die Debatte drehte sich prinzipiell um die Vergabe von Organen, die unter mittlerweile äußerst schwierigen Umständen im Eurotransplantraum gewonnen werden, und dann gegen viel Geld ins Nicht-Eurotransplantraum-Ausland gehen. Hier muss etwas geschehen.
Gegen eine Teil-Leber-Lebendspende z.B. hätte hier ja auch niemand etwas einzuwenden, wenn der Empfänger seinen Spender gleich mitbringen würde.
Beim diskutierten Fall des kleinen Jungen wurde von den Betroffenen und den Unterstützern eine Wert-Debatte (mein Kind ist es aufgrund seiner Behinderung nicht wert, transplantiert zu werden), angezettelt und in unverantwortlicher, das übliche Maß an Enttäuschung und Verzweiflung weit übersteigender Weise, hoch gekocht und auch hier muss die Kritik ansetzen.
Im Falle des kleinen Jungen wird es nur Verlierer und Verbitterung geben; das laste ich nicht prinzipiell den Ärzten der betroffenen Klinik an.
Noch ein Wort zu den Herkunftsländern der Patienten: Im Falle von Saudi Arabien beispielsweise wäre es überhaupt kein Kunststück, im Lande selbst eine hochqualifizierte Tx-Medizin anzubieten. Ich habe unlängst den erschütternden Bericht eines deutschen Rettungssanitäters gelesen, der ein Jahr lang bei einer internationalen Hilfsorganisation im Riad gearbeitet hat. Er berichtete, dass er allein in diesem einen Jahr über 200 Verkehrstote im Raum Riad gesehen habe, mehr als ein Rettungssanitäter in Deutschland im ganzen Leben zu sehen bekäme. Der Grund dafür sind die unsinnigen Rasereien im Großraum der Hauptstadt, die sich gelangweilte Jünglinge reicher Eltern mangels anderer Zerstreuungsmöglichkeiten jedes Wochenende liefern.
Das Fehlen solcher Spitzenmedizin hat etwas mit dem politischen Willen dieser Länder zu tun; die Türkei zählt auch dazu. Im Großraum Istanbul leben 15 Millionen Menschen (auch hier sollte eine respektable Zahl an Organ-Gewinnungen möglich sein); es gibt gute Kliniken dort, aber Spezialkliniken dieser Art sind selten.
Insgesamt zeigt der aktuelle Fall, dass Menschen auf der Warteliste hier in Deutschland durch solche Organvergaben betroffen sind. Menschen in Deutschland versterben, während sie auf eine Organspende warten. Die Ärzte der betreffenden Klinik sind die einzigen, die das so deutlich aussprechen. Dafür werden sie nun gescholten und es wird mit dem ganz großen Knüppel des Unwerten Lebens herumgefuchtelt....
Viele Grüße, Gerd
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- Roland
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
10 Aug. 2014 23:22Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Limo
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
11 Aug. 2014 01:43Du hast geschrieben:
<<< ... Die Aufnahme betuchter Selbstzahlerpatienten bedeutet für die Patienten hierzulande, längere Wartezeiten dadurch höhere Folgekosten, die die hier Lebenden bezahlen. Im schlimmsten Falle eben auch den Tod. ... >>>
Wenn Du das ganz allgemein (also auf alle Krankheiten bezogen) meinst, glaube ich nicht, dass Du mit Deiner Vermutung richtig liegst.
Im deutschen Gesundheitswesen ist seeehr viel privates (deutsches und ausländisches) Geld unterwegs welches nur nach Möglichkeiten sucht, sich bestmöglich zu vermehren.
So gibt es etliche Privatkliniken in Deutschland die gerade von dieser Klientel beorzugt aufgesucht werden.
Und so gibt es auch deutsche Unikliniken mit gesonderten Abteilungen für eben diese angeworbene Klientel. Ein paar Mal konnte ich schon von mich behandelnden Ärzten hören, dass gerade Scheich xyz da sei und selbst ihr Prof nochnicht mal in die Nähe dieser Patiente kommt obwohl er Fachmann ist. usw. (Das haben die Docs nicht mir erzählt, sondern Docs haben sich in meinem Beisein bzw. in meiner hörbaren Nähe unterhalten. Einen Arzt (mit dem ich gut kann) in dem Haus habe ich dann das gehörte erzählt und ihn direkt gefragt ob er das so bestätigen kann. Er hat das gehörte bestätigt und zusätzlich gesagt, dass es in dieser Extraabteilung auch eigene Ärzte gibt die nur wenn dort Zeit wäre auf den normalen Stationen aushelfen. Ausserdem könne das Haus diese Extraeinnahmen frei verwenden ohne grosse Genehmigungen durch öffentliche Verwaltungen etc. und so fliesst dort auch extra Eigenmittel in die Forschung bzw. Ausbildung.
Auf Gesundheitsmessen z. B. treten so unter vielen anderen auch deutsche Unikliniken als Aussteller und Anwerber auf.
Ich finde das Ganze schon irgendwie seltsam. Aber wenn die internationale Entwicklung so ist, muss Deutschland vermutlich auch da aus unterschiedichen Gründen mitspielen. Z. B. um zusätzliche Einnahmen zu aquirieren. Da das Geld u. a. auch im deutschen Gesundheitswesen niemals ausreichen wird / kann, sind solche Zusätzliche Einnahmen wenn sie vernünftig eingesetzt werden sicherlich gern gesehen. Es gibt ja schliesslich auch die Forschung die ungeheuer teuer ist. Sei es für neue Medis und / oder neue Therapien. Z. B. auch um selteneKrankheiten zu erforschen was sich anscheinend für die pivaten Pharmariesen nicht lohnt.
Sollte sich obiges Zitat jedoch auf reiche Ausländer beziehen, die wegen einer Organspende nach Deutschland kommen und hier auch noch gelistet werden, dann bin ich unbedingt bei Dir also Deiner Meinung.
Du schriebst:
Würden diese Leute sich auch so engagieren, wenn es kein kleiner Junge, sondern ein Scheich von Irgendwo wäre oder dessen Kind?
Natürlich nicht!!! Aber diese Antwort ist doch klar. Sagt Dir der Name Thurn und Taxis noch etwas, oder Niki Lauda etc.? Kannst u Dich an die damaligen Diskussionen erinnern? Also keine Frage, die eindeutige Antwort auf Deine Frage lautet selbstverständlich nein!
Deinem weiteren Beitrag kann ich nur zustimmen.
Liebe Grüsse
Limo
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
11 Aug. 2014 11:14Ich fand die Presseberichterstattung jetzt nich so tendenziell. Aber Du schreibst es selbst wir wissen weder Details über die Abrechnung noch über das zustande kommen des Kontakts oder die genauere Beschreibung der ausgesprochenen Drohungen. deswegen finde ich es schwer das zu werten.
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- Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
12 Aug. 2014 12:34...heute in der Frankfurter Rundschau:
www.fr-online.de/rhein-main/muhammet-ere...472796,28096666.html
Genau das ist es, was diesen Fall so auszeichnet. Hier gibt es keinen guten Ausgang mehr. Es wäre unfair, diese Eskalation der Klinik zuzuschreiben.
Gerd
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Muhammet Eren Eltern dürfen Sohn nicht fotografieren
Von Jutta Rippegather
Muhammet Eren ist seit 31. März in der Universitätsklinik Gießen. Foto: Privat
Der Konflikt um den kleinen Muhammet Eren spitzt sich zu. Die Rhön-Uniklinik spricht zum Schutz von Mitarbeitern und anderen kleinen Patienten ein Fotografier-Verbot aus, das auch für die Eltern des todkranken Kindes gilt.
Der Konflikt um den todkranken Muhammet Eren am Kinderherz-Zentrum der privatisierten Uniklinik droht zu eskalieren. Die Eltern dürfen seit Samstag ihren 21 Monate alten Sohn weder fotografieren noch filmen. Der Rhön-Konzern verletze damit die Persönlichkeitsrechte der Familie Dönmez, sagt ein Freund der Familie, der nicht namentlich genannt werden will. „Vielleicht stirbt der Kleine in den nächsten Wochen.“ Weil die vielen Unterstützer so viel Unruhe verursachen, dürften auch nur noch Vater und Mutter die Station betreten. Auch das trage nicht gerade zur Befriedung der Situation bei, sagt eine Freundin: „Eltern eines todkranken Kindes sollte man nicht so behandeln.“
Die dem Rhön-Konzern zugehörige Uniklinik lehnt es ab, den Kleinen auf die Warteliste für ein Spenderherz zu setzen. Grund ist eine Gehirnschädigung, die er nach einem Herzstillstand erlitt.
„Die Lage auf Station ist momentan sehr angespannt“, sagt ein Kliniksprecher. Anrufe und E-Mails behinderten zunehmend die Arbeit. „Die Mitarbeiter werden verbal und körperlich bedrängt und teilweise auch bedroht, so dass wir Unterstützung bei der Polizei eingeholt haben und im Ernstfall Strafanzeige stellen werden.“
Personal sei ungefragt fotografiert und gefilmt worden, deshalb habe die Klinik jetzt Aufnahmen komplett verboten. Belegschaft und die anderer kleinen Patienten müssten geschützt werden. Derzeit warten fünf Kinder in Gießen auf ein Spenderherz. Ziel bleibe, „diesen für die Eltern und uns emotional so bedrückenden Fall mit großer Ruhe, Empathie und medizinisch-pflegerischer Professionalität anzugehen“, so die Klinik.
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
13 Aug. 2014 07:59bisher habe ich über diesen Fall hauptsächlich in der
- Süddeutschen Zeitung gelesen (von dort kam der allererste Beitrag zum Thema; die Süddeutsche hat aber seit 2 Wochen nichts Neues darüber gebracht)
- dann in Der Freitag (ein langer Debattenbeitrag ohne viel Sachkenntnis, dafür mit umso mehr Ideologie),
- neuerdings berichtet auch die Frankfurter Rundschau davon, diese Zeitung scheint an dem Fall dranbleiben zu wollen. Immerhin ist diese unselige Geschichte noch nicht zu Ende, irgendein Finale muss ja noch kommen – und mir schwant Übles in diesem Fall.
In die großen Nachrichtensendungen hat es der Fall bisher nicht geschafft (wäre auch eher was für Zeitungen mit Boulevard-Themen, denke ich). Dazu kommt, dass z.Zt. schon eine dichte Nachrichtenfülle über diverse Krisenherde auf der Welt besteht, da ist einfach klein Platz für solch untergeordnete Themen.
All den o.g. Publikationen gemeinsam ist, dass der Fall von vielen Seiten (meist ohne große Kenntnis der Zusammenhänge) diskutiert wird; welche Folgen die Organvergabe an Patienten aus dem Nicht-Eurotransplantraum für die hier auf der Warteliste Stehenden hat, wird allenfalls nur angedeutet (meist aber gar nicht thematisiert)...
Viele Grüße, Gerd
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- Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
13 Aug. 2014 17:20türkischsprachige Artikel zum Fall Muhammed Eren gibt es haufenweise; einfach mal bei Google den Namen Muhammed Eren eingeben.
Interessant ist vielleicht noch die Petition bei change.org, die hierzu gestartet wurde:
www.change.org/de/Petitionen/joachim-gau...tigkeit-f%C3%BCr-ihn
Im Verteiler wird nochmal das ganz große Geschütz aufgefahren...
Empfänger:
Joachim Gauck, Bundespräsident
Dr.rer.nat. Joachim Vetter, Deutscher Ethikrat
Michael Brand / Tobias Koch, Deutscher Bundestag Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Kerstin Steinke, Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery
Dr. Edgar Franke, Deutscher Bundestag Gesundheitsausschuss Transplantationsausschuss
...diese werden aufgerufen, die Gesetzeslage entsprechend zu überarbeiten...
Gruß, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
14 Aug. 2014 07:50Kostenlos und genauso mitten im Abschiedsschmerz, wie sie es ja als ihr Recht für ihren Sohn von anderen Eltern erwarten.
Trotz allem Mitgefühl für die Eltern. Terry
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
14 Aug. 2014 08:21ja, ich hab es gesehen und bin gerade dabei, den Artikel zu verlinken!
Vielleicht interessant für diejenigen, die bereits in Der Freitag die Debatte des Pfarrers verfolgt haben, der dort unter dem Pseudonym Christian Berlin schreibt und der jene polemische Diskussion initiiert hat, die ich hier vor Tagen verlinkt habe. Dieser Pfarrer war Co-Autor des ersten Süddeutsche-Zeitung-Artikels, der sich mit dem Fall befasst hatte - und nun, beim unten verlinkten Artikel ist er es wieder (diesmal unter seinem Klarnamen).
www.sueddeutsche.de/politik/transplantat...rzweiflung-1.2089718
Neben bereits Bekanntem sind folgende Passagen interessant - man darf gespannt sein, was sich hier entwickelt.
_______
Ausschnitt des verlinkten Artikels
Das Schicksal des 21 Monate alten Kindes hat Patientenschützer bereits alarmiert. Auch in sozialen Medien äußern Tausende Menschen Bestürzung über die in ihren Augen diskriminierende Entscheidung. Jetzt wird der Fall auch politische Konsequenzen haben: Sprecher der Opposition fordern die Überprüfung der Richtlinien zur Organtransplantation.
Transplantationsrichtlinien müssen überprüft werden.
Dieser Vorgang ist erneut ein schwerer Rückschlag für das Vertrauen und die Akzeptanz von Organtransplantationen, sagte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, der SZ. Gleichzeitig wird deutlich, dass wir die Transplantationsrichtlinien noch einmal überprüfen müssen in Bezug auf diskriminierungsfreien Zugang und Behinderung. Wir werden das im Ausschuss ansprechen.
Die Linke kündigte an, diesen Vorstoß zu unterstützen. Hier geht es um die Verteilung von Überlebenschancen, erklärte Kathrin Vogler, Sprecherin der Linksfraktion für Patientenrechte, im Gespräch mit der SZ. Die Politik darf sich nicht länger der Aufgabe entziehen, dazu klare und demokratisch legitimierte Vorgaben zu machen. Ein Spenderorgan zu bekommen, darf keine Frage des Geldbeutels oder einer Behinderung sein.
Und ich frag mich - bei allem Verständnis für das Schicksal des kleinen Jungen, warum fällt hier keinem GRÜNEN nd LINKEN ein, dass auf der Warteliste für Organtransplantation Menschen hierzulande versterben und weshalb stellt keiner die Frage, wie es zu verantworten ist, dass unter dieser extremen Mangelsituation Empfänger aus dem Nicht-Eurotransplantraum hier großzügig versorgt werden sollen.
Einmal mehr habe ich den Eindruck, dass Teile unserer Volksvertreter oft wenig wissen (wollen) und trotzdem viel forden.. (oder, anders gesagt, welche Lobby haben eigentlich die hier Wartenden, wenn Teile der Politik und manche Klinik ohne erkennbare Sorge darüber debattieren, wer alles Zugang zur Warteliste haben soll....).
Grüße, Gerd
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- Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
14 Aug. 2014 16:00stellt den Süddeutsche-Zeitung-Artikel von heute Morgen, der bereits bei DO verlinkt ist, auch der Freitag-Community zur Verfügung. Christian Berlin ist der Mitautor des fraglichen Artikels.
Nun darf man auf den Kommentarteil gespannt sein...
(:S vielleicht wirft ja auch einer der Mitdidskutanten die Frage nach der Organverteilung in den Nicht-Eurotransplantbereich auf und fragt nach den Folgen für die hier bereits Gelisteten - und der in Zukunft noch zu Listenden..:S)
www.freitag.de/autoren/christianberlin/v...-mutter-verzweiflung
...und hier, die neueste Stellungnahme des Rhoen Klinikums:
de.4-traders.com/RHOEN-KLINIKUM-AG-43653...ere-Klinik-18900800/
Rhoen Klinikum : UKGM prüft Verlegung von Muhammet Eren D. in andere Klinik
14.08.2014 | 12:31 US/Eastern
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Universitätsklinikum Gießen und Marburg
UKGM prüft Verlegung von Muhammet Eren D. in andere Klinik
Einhellige Meinung aller Experten, dass bei Muhammet Eren D. nach deutschem Recht keine Herztransplantation vorgenommen werden darf
Zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen behandelnden Ärzten und Eltern
Drohungen gegenüber Klinikpersonal und anderen Patienten und deren Angehörigen inakzeptabel
Gießen, 14. August 2014. Wir hatten uns für Muhammet Eren eine andere Lösung erhofft, müssen aber jetzt akzeptieren, dass die zwischenzeitliche Entwicklung in diesem Fall und die gültige Gesetzeslage keine andere Entscheidung zulassen. Das UKGM kann, darf und wird den Jungen nicht auf die Warteliste zur Herztransplantation setzen lassen. Vielmehr prüfen wir derzeit seine Verlegung in eine andere Klinik, sagte heute der Ärztliche Geschäftsführer des UKGM, Prof. Dr. Werner Seeger.
Das Vertrauensverhältnis zu den Eltern von Muhammet Eren ist durch verschiedene Vorkommnisse inzwischen massiv beschädigt. Die nach dem Transplantationsgesetz ausgeschlossene Listung zur Herztransplantation wollen die Eltern und ihr Umfeld nicht akzeptieren. Alternative Lösungsvorschläge des UKGM-Ärzteteams in dieser schwierigen Situation wurden und werden von den Eltern abgelehnt. Eine nachhaltige, tragfähige Grundlage für die weitere Behandlung des kleinen Muhammet Eren besteht somit nicht.
Hinzu kommen erhebliche Störungen des Klinikbetriebes und massive Drohungen gegenüber Ärzten, Pflegekräften und Eltern anderer Kinder:
Es wird seit Mitte Juli immer schwieriger für die Klinikmitarbeiter, ihre Arbeit auf Station ordnungsgemäß zu erledigen, da permanent Anrufe und Mails zum Fall des kleinen Muhammet Eren eingehen, beantwortet werden müssen und Besucher am Krankenbett mit Fragen und der Forderung gegenüber der Klinik erscheinen, die Transplantation - entgegen der medizinischen und rechtlichen Lage - nun doch durchzuführen. Das UKGM sah sich vor diesem Hintergrund gezwungen, das Besuchsrecht auf die Eltern zu reduzieren.
Klinikmitarbeiter werden verbal und körperlich bedrängt und bedroht, sodass das UKGM Rat und Unterstützung bei der örtlichen Polizeibehörde eingeholt hat und im Ernstfall auch Strafanzeige stellen wird.
Da es zu Foto- und Filmaufnahmen von UKGM-Personal ohne deren Einverständnis gekommen ist und daraufhin zu Drohungen gegen diese, hat das Universitätsklinikum zum Schutz seiner Belegschaft, aber auch anderer Patienten und ihrer Angehörigen im Kinderherzzentrum ein komplettes Foto-, Film- und Videoverbot gegenüber den Eltern und ihrem Umfeld ausgesprochen, mit Ausnahme von Aufnahmen allein des betroffenen Kindes.
Vertrauliche Informationen, die das UKGM dem Anwalt und den Eltern freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung zur Verfügung gestellt hat, wurden ohne Wissen und ohne Einwilligung der Klinik in sozialen Netzwerken veröffentlicht und der Presse zugeleitet.
Auf einem eigens eingerichteten Facebook-Forum werden Halb- und Unwahrheiten verbreitet und völlig inakzeptable Vorwürfe gegen das Klinikum geäußert, wie zum Beispiel dieser, einen ethischen Mord zu begehen.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr, die nicht von uns zu verantworten ist. Unser Ziel ist und bleibt, diesen für die Eltern und uns emotional so bedrückenden Fall des jungen Muhammet Eren jeden Tag aufs Neue mit großer Ruhe, Empathie und medizinisch-pflegerischer Professionalität anzugehen. Aber: Das UKGM hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen schwerkranken Kindern, deren Angehörigen, unserem medizinischen und pflegerischem Personal, die sich mit ganzem Einsatz um Muhammet Eren kümmern. Für uns heißt das nun, das Kind in ein anderes Transplantationszentrum oder nach Istanbul zurück zu verlegen, sagte Prof. Seeger.
Alle großen Transplantationszentren in Deutschland und jene in Wien und Rotterdam haben jedoch bereits abgelehnt, Muhammet Eren D. aufzunehmen und weiter zu behandeln. Das entsendende Krankenhaus in Istanbul ist hingegen bereit, das Kind wieder zurück zu nehmen und die Kunstherzbehandlung fortzusetzen.
Aus Sicht des UKGM sind nunmehr alle medizinischen Fragen zum Schicksal des kleinen Muhammet Eren vollumfänglich und sehr detailliert beantwortet. Das Universitätsklinikum bittet daher angesichts der angespannten Gesamtlage um Verständnis, dass man sich zu diesem Fall nur noch dann äußern wird, wenn sich substanzielle Änderungen ergeben.
Medizinische Fakten des Falls Muhammet Eren D.:
Der fast zweijährige Muhammet Eren leidet seit der frühen Säuglingszeit infolge einer Herzmuskelerkrankung an einer fortschreitenden Herzschwäche.
Anfang des Jahres 2014 sollte das Kind dem Wunsch der Eltern entsprechend zur Herztransplantation aus der Türkei ins Kinderherzzentrum Gießen verlegt werden.
Kurz vor dem Transport nach Deutschland kam es allerdings in der Heimat des Jungen zu einem Kreislaufstillstand, welcher über eine längere Phase Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig machte.
Bei Ankunft des Jungen, in der Nacht des 31.03.2014, war die Herzkreislaufsituation weiterhin instabil (kardiogener Schock). Die behandelnden Ärzte mussten deshalb alle derzeit verfügbareren Notfallmaßnahmen ergreifen, um das Leben des kleinen Muhammet Eren zu retten. Letztendlich bedurfte es des Anschlusses an ein Kunstherz, um den Tod nach Ankunft zu verhindern und eine Stabilisierung seiner prekären Lage zu ermöglichen.
Im weiteren Verlauf zeigten neurologische Untersuchungen und bildgebende Verfahren allerdings, dass Muhammet - höchstwahrscheinlich im Rahmen der langen, zum Teil auch vor Ankunft unkontrollierten Wiederbelebungsmaßnahmen - eine nach ärztlichem Ermessen irreversible hypoxisch-ischämische Hirnschädigung (Schädigung, die durch eine verminderte Durchblutung und den daraus resultierenden herabgesetzten Sauerstoffgehalt entsteht) erlitten hat.
Die irreversible Hirnschädigung, dokumentiert durch klinische, bildgebende und hirnspezifischen Untersuchungen, wurde von internen und schließlich mehreren extern hinzugezogenen, somit auch unabhängigen Experten beurteilt. Auch Prof. Dr. Dr. Hermann Reichenspurner als Vorsitzender der Organkommission Herz/Lunge und Mitglied der ständigen Kommission Organtransplantation kommt zu der Beurteilung, dass eine Indikation zur Transplantation nicht gegeben ist. Im Rahmen der umfänglichen Untersuchungen wurde zusätzlich der Verdacht auf eine genetische Herzmuskelschwäche mit wahrscheinlicher Skelettmuskelbeteiligung (Verdacht auf Mitochondriopathie) offensichtlich.
In mehrfach durchgeführten Transplantationskonferenzen wurde der irreversible Hirnschaden einstimmig als Kontraindikation (Gegenanzeige) für eine Herztransplantation beurteilt und dokumentiert. Das UKGM hält sich in dieser Frage - wie in jedem anderen Fall, der in Gießen behandelt wird - strikt an das Transplantationsgesetz und die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Aufnahme von Patienten in die Warteliste: Eine Kontraindikation ist gegeben, wenn eine schwerwiegende Erkrankung eines anderen Organs vorliegt, welche den langfristigen Erfolg der Transplantation in Frage stellt.
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM)
Rudolf-Buchheim-Straße 8
35390 Gießen
Ärztlicher Geschäftsführer
Prof. Dr. Werner Seeger
UKGM-Pressestelle:
Frank Steibli
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: (0641) 985-51020
Mobil: (0160) 7120456
E-Mail: frank.steibli@uk-gm.de
Gruß, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
14 Aug. 2014 19:24Eine gute Frage an die moralisch so Entrüsteten, die die Klinik bedrängen und bedrohen, wäre auch, welches der anderen Kinder auf der Warteliste auf ein dringend benötigtes Herz zugunsten von Muhamet Eren verzichten soll?
Die nächste Frage wäre, wer von diesen Leuten denn selber einen Organspendeausweis besitzt? Ich fürchte, nur die allerwenigsten.
Gruß Sabine
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
16 Aug. 2014 11:10der Fall Muhammed hat es in die BILD-Zeitung geschafft:
www.bild.de/news/inland/herztransplantat...z-37252004.bild.html
Gruß, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
17 Aug. 2014 08:01taffi: schrieb: ....meiner meinung nach wird der normalbürger am thema wenig interessiert sein geschweige denn sich irgendwelche gedanken machen .
Ja, so wenig wie über die Organspende insgesamt auch, denke ich.
Aber es ist schon richtig: Solche Vorkommnisse werden dennoch publiziert, und zwar in überregionalen Blättern und im Falle des kleinen Muhammed wurde mit viel Aufwand und mit der Hilfe einer sog. pressure group (facebook, Petition, Aktivierung politischer Parteien, türkische Presse, usw, usf...) skrupellos versucht, die Klinik zur Herz-Tx zu zwingen, oder, wenn das nicht gelingt, wenigstens die Vorkommnisse und die Entscheidungen in der Klinik zu skandalisieren. Insgesamt wohl ein einmaliger Vorgang in einem bundesdeutschen Krankenhaus, das mit Transplantationen befasst ist.
Das hinterlässt Spuren - zum Nachteil der bereits jetzt auf dem Tiefpunkt angelangten Spendenbereitschaft...
Gruß, Gerd
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
17 Aug. 2014 15:39Nehm es gelassen. Kannst es eh nicht andern. Die Sichtweise ändert sich meist erst wenn man direkt oder indirekt betroffen ist.
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Re: Re: Wer darf auf die Warteliste?
18 Aug. 2014 07:21Spektakulär werden die behandelnden Ärzte zu Mördern erklärt. In den Medien wird es so formuliert, dass die Klinik dem schwer vorgeschädigten Jungen kein Herz geben will. So, als ob Herzen in der Klinik im Kühlfach auf Vorrat liegen würde. Dabei schlägt das nächste Spenderherz noch in der Brust eines Kindes, wo die Eltern die Größe besitzen, trotz Abschiedsschmerz und Trauer, anderen Kindern ein gesünderes Leben ermöglichen zu wollen.
Das dieses Herz von einem Kind kommen würde, was jetzt noch lebt. Vielleicht genauso zwischen Leben und Tod und die Eltern müssen den Kampf aufgeben. Und dieses Kind und dessen Eltern, die kostenlos und unspektakulär die Organe ihres Kindes spenden, werden von den Eltern des türkischen Jungens ud den Medien völlig ignoriert.
Da geht es um Gesetze, Ausländer, Behinderte...
Die selbstlose Größe, dass Eltern im Augenblick des Verlustes des eigenen Kindes, anderen Kindern ein gesünderes Leben schenken wollen, bleibt unerwähnt.
Wir haben alle einen Organspendeausweis. Aber ich habe meinen jetzt aus der Brieftasche genommen.
LG, Terry
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