Hallo Leute,
ich habe hier den Link zu den
Richtlinien der Wartelistenführung für Organtransplantationen der Bundesärztekammer (letzte Änderung stammt vom
Febr. 2014).
Mag sein, dass es da einige erhellende Passagen zum untenstehenden Fall
Wer darf auf die Warteliste enthalten sind (gelesen habe ich es bislang selbst noch nicht).
www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.45.8858.8870
Im Ärzteblatt findet sich ein (allerdings älterer) Kommentar dazu:
www.aerzteblatt.de/archiv/21217/Richtlin...die-Organvermittlung
(Die beiden Links - wie immer - öffnen mit: Mauszeiger auf den Link, dann
Rechtsklick - dann
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Gruß, Gerd
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