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Berentung 11 Sep 2003 18:23 #229157

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Hallo ihr lieben. Ich habe eine Frage an euch:Habe ich bei allen medizinischen Begutachtungen zum Beantragen der Rente einen Anspruch auf einen Nephrologen der mich begutachten darf? Was nützt mir da ein Wald und Wiesen Arzt der eh nichts geworden ist und darum in so einem Medi.-Dienst sitzt! Ihr wisst was ich meine?
Bis dann mal!

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Re: Berentung 11 Sep 2003 22:41 #229169

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Nein, grundsätzlich nicht. Du kannst aber ein Gutachten (und damit den Gutachter) in begründeten Fällen anfechten. Da würde ich Dir aber empfehlen, dass Du Dich in dem Fall an den VDK wendest. Eine Beratung im Sozialrecht ist dort kostenlos. Nur wenn sie für Dich tätig werden mußt Du eintreten. So ist es zumindest bei uns.
MaRIO ( www.igdchemnitz.de )

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Re: Berentung 12 Sep 2003 12:00 #229180

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Hallo,

grundsätzlich scheinen mir die Medizinischen Dienste der jeweiligen rententräger zuständig zu sein. Aber: was Du denen für Unterlagen zukommen läßt und wie Du Dich denen präsentierst, ist doch Deine Sache. Also mach das für Dich beste draus. VG Debi

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Re: Berentung 12 Sep 2003 18:48 #229186

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Hallo,
also ich kann nur aus meinem Verfahren bei der BfA berichten und da wars so, dass ich zu einem orthopädischen Gutachter musste wg. meinen Knochen und zu einem internistischen Gutachter wegen der Nierenerkrankung. Mein Glück war, dass dieser Internist lange Jahre in einer Dialyse gearbeitet hatte. Mein Antrag ist innerhalb von 4 Monaten bewilligt worden.
Viel Glück

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Hi :)