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Bewerbungsschreiben und Dialyse 09 Okt 2003 10:44 #229994

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Hallo,
ich bin seit Februar 2003 an der Dialyse und plane nun mich beruflich zu verändern. Ich bin jedoch ziemlich unsicher wie ich im Anschreiben mit der Erkrankung umgehen soll. Meiner Meinung nach sollte man das schon erwähnen, nur dieses positiv zu verpacken ist echt nicht leicht. Wenn also jemand auf diesem Gebiet Erfahrungen gesammelt hat, oder evtl. ne Website kennt wo so ein Randgruppenthema behandelt wird, wäre ich echt dankbar für ein paar Anregungen.
MFG
Stefan aka Sinn_Frei

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 09 Okt 2003 11:51 #230004

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Hallo Sinn_frei,

Deine Frage finde ich irgendwie sehr merkwürdig..., wie gehst Du denn sont mit deiner Dia um? Und was Heißt Will mich verändern?

Mit einer guten Dia finde ich, kann der eine oder die andere durchaus arbeitsfähig sein (ich war es über 25 Jahre), bei anderen geht es nicht so ohne weiteres. Worauf zielt Deine frage?

Oder fragst Du versteckt als Arbeitgeber, ob Du jemanden mit Dia einstellen sollst??? Etwas mehr Infos fände ich gut. LG Debi

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 09 Okt 2003 12:41 #230008

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also werde ich mal etwas konkreter...
Ich bin beruflich tätig (und nicht inkognito unterwegs) und möchte mich auf eine neue Stelle bewerben, es fällt mir jedoch schwer im Anschreiben meine Nierenerkrankung resp. die Dialysezeiten positiv zu verkaufen. Und daher wäre es interessant mal ein paar Erfahrungsberichte zu hören. Wie gehen andere damit um. Ich habe mit der Dia überhaupt keine Probleme und mache nebenher auch regelmäßig auf recht hohen Niveau Sport (Wellenreiten)

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 09 Okt 2003 12:54 #230009

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Grundsätzlich muss man die Krankheit nicht erwähnen. Da man aber meistens einen Schwerbehindertenstatus hat, darf der Arbeitgeber die wahrheitsgemäße Antwort auf diese Frage verlangen. Dann stellt sich die Frage, inwieweit deine Arbeitszeit davon betroffen ist. Bewirbst du dich ggf. als Teilzeitkraft und dialysierst danach, sollte es keine Probleme geben.
Mein Tipp: Ich würde es im Bewerbungsschreiben nicht unbedingt reinschreiben. Solltest du zum Gespräch eingeladen werden, kannst Du es dann ganz offen ansprechen.
Ich arbeite im Personalbereich und habe auch schon Schwerbehinderte eingestellt, die das wie eben beschrieben gemacht haben.
Gruß Jessica

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 09 Okt 2003 13:00 #230010

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Hallo,
ich bin zwar CAPD-Patientin - habe es aber genauso gemacht wie Jessica. Imn den Bewerbungsunterlagen habe ich nichts davon geschrieben - es aber im Vorstellungsgespräch gesagt. Wenn es ein grosses Unternehmen ist könntest Du in den Lebenslauf Deine Schwerbehinderung schreiben.
Viel Erfolg - bei mir hat die GF ganz positiv reagiert - ich habe den Job erhalten.
Elke

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 09 Okt 2003 15:36 #230018

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hallo,
das vorgehen von elke hat auch mein arbeitsamt, abt. rehabilitation, vorgeschlagen. man ist nicht verpflichtet damit sofort rauszurücken. erst einmal geht es um die qualifikation.
im persönlichen gespräch kommt es dann sowieso zur sprache, da es ja auch dann um die zeitliche verfügung oder auch um die bereitstellung eines dialysierzimmers für capd- leute geht.
als empfehlung wurde noch gesagt, daß es beim öffentlichen dienst besser wäre, es sofort mitzuteilen. da gibt es irgendeinen paragraphen, den ich aber nicht mehr weiß.
gruß theodora

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 09 Okt 2003 15:38 #230019

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Hallo Stefan!

Ich würde es auch auf keine Fall in das Bewerbungsschreiben (auch nicht in den Lebenslauf) schreiben. Es gibt immer noch viele Leute die mit Dialyse nichts anfangen können und Deine Bewerbung würde wahrscheinlich in Ablage P (Papierkorb) verschwinden. Bei Bewerbungsgesprächen habe ich erst mal eine Zeit lang mit den Personalleiter gesprochen damit er mich kennenlernen kann. Später habe ich dann erwähnt das ich Dialysepatientin bin, dieses aber keinerlei Einfluß auf meine Arbeitsleistung haben würde. Bei kleineren Betrieben ist es auch oft hilfreich, wenn man anspricht, das die Arbeiträmter oft Eingliederungshilfe an die Betriebe bezahlen die einen Kranken Menschen einstellen. Das Wort Schwerbehinderung habe ich immer nach Möglichkeit vermieden, weil viele Menschen bei dem Wort Schwerbehinderung direkt an eine geistige Behinderung denken.

Viel Glück bei Deiner Jobsuche!

Liebe Grüße

Tanja

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 10 Okt 2003 12:54 #230047

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Bei Bewerbungen im Öffentlichen Dienst ist es besser, die Schwerbehinderung im Bewerbungsschreiben zu nennen. Beim Bewerbungsgespräch ist dann auf jeden Fall die Schwerbehindertenvertretung anwesend, die Einfluss auf die Einstellung nehmen kann Eine Absage muss schriftlich begründet werden. Außerdem sind Schwerbehinderte bei gleicher Eignung vorrangig einzustellen (wie auch Frauen, da achtet die Gleichstellungsbeauftrage). Und der Arbeitgeber, der einen Schwerbehindete einstellt, erhöht seine Quote. Es gibt auch einge Besonderheiten und Geldmittel vom Arbeitsamt/Integrationsamt, wenn ein Arbeitgeber einen langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten einstellt.

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 14 Okt 2003 23:09 #230192

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Hallo Sinn-frei! Du bist nicht verpflichtet, in Deinem Bewerbungsschreiben Deine körperlichebn Defekte aufzulisten. Ich würde es Dir auch nicht empfehlen. Du mußt ja erst einmal die Chance haben vorsprechen zu können, d.h., Deine Persönlichkeit ins Spiel zu bringen.. Laß die Dia erst einmal außen vor. Vor Ort, im Gespräch, läßt sich das alles besser regeln. Dann hat man einen Eindruck von Deiner Persönlichkeit, Deinem soliden Gesundheitszustand (Du treibst Sport), man kann sich ein Bild machen. So auf dem Papier sieht das ja alles für einen, der mit Dialyse keine Efahrung hat, schrecklich aus. Bevor mein Mann dialysepflichtig wurde und ich Erfahrungen sammeln konnte, war jeder Dialysefall für mich ein Todesfall, ein Schreckensszenario. So blöde und unaufgeklärt wie ich war, sind die meisten Personalchefs. Davon kannst Du ausgehen. Verschweige es, solange Du kannst, im Interesse Deiner Karriere. Die Einstellungsuntersuchung kann kritisch werden, kann aber auch nach meiner Erfahrung völlig glattlaufen. Versuche, Deine Dialysestunden so zu legen, daß sie Deinen beruflichen Tagesablauf nicht stören. Wir müssen uns nicht jedem offenbaren als geistesschwach, herzkrank, niereninsuffizient, blind oder taub oder was sonst noch. Du mußt keinen Offenbarunmgseid leisten um einen Job zu kriegen, Du mußt ihn nur einfach kriegen. Da sind alle Mittel recht.
Toi, toi, Abaka

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 15 Okt 2003 16:34 #230216

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Ich würde das nicht so locker sehen. Im Gesetz steht, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis anfechten kann, wenn ers ich bei Vertragsabschluss im Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Arbeitnehmers befand oder arglistig getäuscht worden ist. Eine Anfechtung nach $119 BGB (Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft) kommt dann in Betracht, wenn ein Schwerbehinderter eindeutig nicht in der Lage ist, die Arbeit zu machen, für die er eingestellt worden ist. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach $ 123 BGB kann dann infrage kommen, wenn ein Schwerbehinderter bei der Einstellung bestimmte Tatsachen verschwiegen oder dem Arbeitgeber bewußt etwas falsches gesagt hat.
Ist es nicht cooler, vorher mit offenen Karten zu spielen. Und als Schwerbehinderter geniest man auch ein gewisser Kündigungsschutz, 5 Tage mehr Urlaub. Muss jeder selbst wissen, wie er sich verhält.

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 15 Okt 2003 16:54 #230219

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Hallo, ich kann Tommy nur voll und ganz zustimmen. Abaka hat es sicher gut gemeint, aber ihr Ratschlag ist falsch und kann böse Konsequenzen haben. Habe selbst, als ich noch in der Personalverwaltung war, folgenden Fall erlebt: Eine neue Mitarbeiterin hat bei ihrer Einstellung verschwiegen, dass sie Probleme mit den Venen (Thrombosen) hat und eigentlich gar nicht so lange sitzen darf. Ist bei der Einstellungsuntersuchung wenige Wochen nach Arbeitsbeginn aufgeflogen. Konsequenz: fristlose Kündigung. Also, wenn du bei der Bewerbung nicht gleich mit offenen Karten spielen willst, ist das okay. Aber spätestens beim Vorstellungsgespräch musst du damit rausrücken. Außerdem ist vielleicht der eine oder andere Arbeitgeber interessiert, einen Schwebehi einzustellen (evlt. Förderung vom AA, Erfüllung der Quote usw.).
Gruß, ANette.

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 15 Okt 2003 17:25 #230225

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Hallo Anett und Tommy!

Laut dem Arbeitsamt und dem Gesetz bist Du nicht verpflichtet in einer Bewerbung ein Körperliches Gebrechen oder eine Behinderung anzugeben! Du nimmst Dir zu einem Größtteil damit die Chance auf ein Vorstellungsgespräch.
Bei diesem Gespräch MUßT Du dann angeben das Du krank bist! Das ist dann Pflicht...natürlich BEVOR es zu einer Einstellung kommt. Das ist genauso als wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt und verheimlicht das man Schwanger ist.

Liebe Grüße

Tanja

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 15 Okt 2003 18:50 #230229

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Hallo Tanja, klar da hast du recht. Ich habe ja auch geschrieben, dass man es bei der Bewerbung nicht angeben muss. Aber Abakas Ratschlag war eben: verschweige es, solange du kannst und um einen Job zu kriegen ist jedes Mittel recht. Das sehe ich nicht so. Aber gut, jedem das seine. Ich muss ja die Konsequenzen dann nicht tragen.
Gruß, Anette.

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 15 Okt 2003 19:13 #230231

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Hallo Sinn_frei,
kann Tommy und Annett nur Recht geben: gehe offensiv damit um und sieh zu, daß Deinerseits sonst keine Hindernisse im Wege sind. LG Debi

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 16 Okt 2003 09:09 #230247

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Hallo Tanja,
es ist falsch, was Du da sagst. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, es indem Bewerbungsgespräch oder vor der Einstellung zu sagen. Der Arbeitgeber kann die wahrheitsgemäße Antwort auf die Frage verlangen. D.h. fragt er nicht, hat er Pech und seine Anfechtung wird höchstwahrscheinlich scheitern. Nur wenn der Bewerber auf diese gestellte Frage vorsätzlich falsch antwortet, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Liebe Grüße Jessica

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 16 Okt 2003 16:53 #230257

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Hallo Jessica,
da habe ich ja gleich einen guten Einstand in der Firma. Man bedenke die Probezeit, in der sofort gekündigt werden kann. Wer ein Haar in der Suppe sucht, findet eins und dann mit dem Schwerbehindertenausweis zu wedeln, finde ich persönlich nicht fair. Was soll das denn für ein Arbeitsverhältnis sein, in dem ich meinen zukünftigen Arbeitgeber von Anfang an belüge oder so ewas immens wichtiges verschweige? Also, ich persönlich bin für Ehrlichkeit. Bei der schriftlichen Bewerbung kann mans ja vielleicht noch verschweigen, um überhaupt eine Chance für ein Enstellungsgespräch zu bekommen, aber dann bitte Brot bei die Fische, auch wenn man gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, in einer Firma zu arbeiten, in der man unerwünscht ist und dies womöglicherweise auch noch Tag für Tag zu spüren bekommt. Nein danke. Ich weiß auch nicht , wie es der Gesetzgeber sieht. Könnte man dies evtl. als arglistige Täuschung auslegen? Immerhin kann der Arbeitnehmer ja auch Zuschüsse für Schwerbehindertenjobs beantragen. Die werden ihm mit diesem Verhalten ja auch verwehrt, davon mal abgesehen, dass man diese Krankheit eh nicht lange geheim halten kann.
Liebe Grüße
Christine

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 17 Okt 2003 13:39 #230283

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Hallo Chrisi,

wir Dialyse-Patienten sind ja in der Regel zu 100% schwerbehindert. Für den Arbeitgeber gelten für Beschäftigte, die schwerbehindert sind, besondere Kündigungsvorschriften. Insbesondere muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung das Integrationsamt (früher Fürsorgestelle) informieren und die Zustimmung dafür erhalten.
Im Folgenden einige interessante Urteile zu diesem Thema.
Viele Grüsse
Jürgen b.


Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft:

Liegt zwar die Schwerbehinderteneigenschaft vor, ist sie aber dem Arbeitgeber bei der Kündigung nicht bekannt, so gilt nach mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (insb. BAG, Urteil v. 14. 5. 1982, 7 AZR 1221/79; Urteil v. 19. 1. 1983, 7 AZR 44/81; Urteil v. 16. 1. 1985, 7 AZR 373/83; Urteil v. 31. 8. 1989, 2 AZR 8/89 und Urteil v. 5. 7. 1990, 2 AZR 8/90) Folgendes:

â€? Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn bis zur Kündigung der Arbeitnehmer weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat. Kündigt der Arbeitgeber jedoch in Kenntnis der erst beabsichtigten Antragstellung, kann diese im Einzelfall als erfolgt zu unterstellen sein (BAG, Urteil v. 7. 3. 2002, 2 AZR 612/00).

â€? Sind jedoch diese Voraussetzungen (Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft oder Antrag beim Versorgungsamt) im Zeitpunkt der Kündigung erfüllt, dann steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz im Grundsatz auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung nichts wusste. Die ohne Zustimmung des Integrationsamts erklärte Kündigung ist unwirksam. Will der Arbeitgeber wirksam kündigen, muss er zu einer künftigen Kündigung zunächst die Zustimmung des Integrationsamts einholen.

â€? Hat der Arbeitgeber bei der Kündigung keine Kenntnis davon, dass der Arbeitnehmer vor der Kündigung die Feststellung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beantragt hatte oder diese bereits festgestellt war, dann muss der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist (bei ordentlicher Kündigung regelmäßig ein Monat) gegenüber dem Arbeitgeber seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft geltend machen, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz erhalten will. Dabei kann es in der Regel nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer erst kurze Zeit vor Kündigung den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellt.

â€? In den Fällen, in denen nach den vorstehenden Ausführungen ein Zustimmungsrecht nicht durchzuführen ist, ist die im Zeitpunkt der Kündigung bestehende Schwerbehinderteneigenschaft nicht unbeachtlich, sondern im Kündigungsschutzprozess bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung oder des wichtigen Grunds zur außerordentlichen Kündigung besonders zu berücksichtigen.

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 20 Okt 2003 10:18 #230332

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Liebe Chrisi,
ich wollte hier niemanden zur Lüge ermuntern, ich wollte lediglich einige Fakten klarstellen. U.a. auch, dass man als Bewerber auf diese Frage wahrheitsgemäß antworten muss. Man muss allerdings seine Behinderung nicht zwingend im Bewerbungsschreiben angeben. In einem vorherigen Beitrag habe ich ja schon angeregt, dass man die Behinderung am besten im ersten Gespräch anspricht, anstatt sie gleich in den Lebenslauf zu schreiben.
Mein Beitrag sollte lediglich die rechtliche Komponente der Fragestellung (nämlich dass der Arbeitgeber fragen muss und die wahrheitsgemäße antwort verlangen darf) beleuchten. Keinesfalls sollte jemand die Behinderung verschweigen und nach der Einstellung damit herumwedeln.
Ich hoffe, ich konnte das richtigstellen.
Liebe Grüße Jessica

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Re: Bewerbungsschreiben und Dialyse 21 Okt 2003 20:28 #230374

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Hallo Jessica,
ich bin schon mal ein bisschen spaßig veranlagt. War gar nicht böse gemeint und du hattest das mit der Bewerbung auch ganz richtig beschrieben. Hatte ich dich persönlich angesprochen? Ich meinte eigentlich die Allgemeinheit. Einen schönen Abend noch und wedele nicht zuviel ;-))
chrisi

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Hi :)