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Gilt die Belastungsgrenze auch für die Taxikosten? 03 Jan 2004 10:15 #232110

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Ich habe von meiner Krankenkasse jetzt auch ein Schreiben bekommen in dem folgendes drin steht:
die Fahtkosten zur ambulanten Behandlung (Dialysefahrten ) können ab 2004 nur noch unter Abzug der Zuzahlung von 10% mindestens jedoch 5 € max 10 € NACH VORHERIGER GENEMIGUNG übernommen werden.

Meine Fahtkosten betragen 7 € pro Fahrt.

Bei einem telefonischen Gespräch mit meiner Krankenkasse von denen ich mir weiter Infos erhofft hatte, kam heruas das die Dame sich gar nicht auskannte und sagte das alles so neu wäre und sie hätten noch nichtmal die neuen Beschlüsse der Regierung.

Ich wollte wissen ob Die Taxikosten genau wie die Zuzahlung zu den Medikamneten auch nur von mir selber bezhalt werden müssen bis die Belsatungsgrenze ( 1 oder 2 Proezent des Einkommens) erreicht ist.
Laut Krankenkasse gelte das nur für die Zuzahlung der Medikamente aber nicht für die Taxuikosten da würde es ja schon die o.g Reglung für geben ( 10% min 5€ max 10€).

Wer kennt sich da aus???

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Re: Gilt die Belastungsgrenze auch für die Taxikosten? 03 Jan 2004 11:55 #232112

  • Roland
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Hallo,
ich hab jetzt mal auf der Seite vom Gesundheitsministerium nachgeschaut.
Taxifahrten werden nur nach vorheriger Genehmigung gezahlt - Das dürfte für Dia Patienten zutreffen bei der TX nachsorge weiss ich es nicht.
Es gilt wie bei Medikamenten die Zuzahlungsbedingung. 10 Prozent mindest. 5Euro und höstens 10Euro Pro Fahrt.
Dann heisst es noch alle Zuzahlungen werden für die erreichung der Belastungsgrenzen berücksichtigt. Damit wohl auch die Taxikosten.
hier nochmal der Link : www.die-gesundheitsreform.de/reform/zuza...zahlungstabelle.html
So schwer dürfte das ja für die Sachbearbeiter nicht sein so einen Sachverhalt zu erklären. Zumal die ja ausgebildet sind und doch in der Lage gewesen sind sich im vorfeld schon mal ein wenig schlau zu machen.
Roland

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Re: Gilt die Belastungsgrenze auch für die Taxikosten? 03 Jan 2004 12:07 #232113

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Vielen Dank für die Infos.
Ich habe den Eindruck die Sachbearbeiter der Kranknkasse sind amit total überfordert oder wollen keine eindeutigen Auskünfte geben.

Mir wurde auch mitgeteilt das bsi heute noch nicht fessteht ob für Dialysyepatienten eine Belastungsgrenze von 1 Prozent oder 2 Prozent des Bruttoeinkommen gilt, da nirgendwo definiert ist ob ein Dialysepatient schwerr chronisch krank ist und damit die 1 Prozent Regelung gilt.

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Re: Gilt die Belastungsgrenze auch für die Taxikosten? 03 Jan 2004 12:50 #232114

  • Roland
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Das ist wohl war, aber es wird erwartet das die Dialyse Patienten als Chronischkranke anerkannt werden und somit unter die 1 Prozent fallen.
Das Problem ist das nicht wie bisher, alle Patienten die über einen längeren definierten Zeitraum wegen ein und der selben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in behandlung waren als chroniker gelten.
Jetzt wird nämlich ein Katalog erstellt der jede Krankheit aufzählt die als Chronische Krankheit anerkannt wird und somit unter die 1 Prozentregelung fällt. bis dieser Katalog fertigestellt ist wird es noch ein wenig dauern.
Aber alle kosten werden dann rückwirkend erlassen die über ein Prozent fallen.
Bin mal gespannt ob die TXler als chroniker anerkannt werden. Oder ist da schon was durchgesickert?
Roland

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Re: Gilt die Belastungsgrenze auch für die Taxikosten? 03 Jan 2004 21:14 #232117

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hallo

im Heft der dialysepatient lag ein flyer mit folgendem Text bei, ich hoffe, es hilft.

Geplante Neuregelung ab 1.1.04 für gesetzlich krankenversicherte Dialysepatienten und Nierentransplantierte
Fahrtkosten

Zur/von der Dialyse sollen von den gesetzlichen Krankenkassen(Kasse) nach vorheriger Genehmigung erstattet werden dürfen. Die zwingende medizinische Notwendigkeit der Hin bzw. Rückfahrt sowie des Beförderungsmittels ist vom Arzt zu begründen. Dieser soll eine Serienverordnung ausstellen dürfen.Die Kasse legt das Transportmittel sowie die Dauer der Genehmigung fest.

Zur/von der NACHSORGE NACH NIERENTRANSPLANTATION sollen für 3 Monate nach der Nierentransplantation erstattet werden dürfen.Sie sollen als Fahrt zu einer nachstationären Behandlung gelten und von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein.

BELASTUNGSGRENZE :
Der zuständige Bundesausschuß der Ärzte und KK wird in Kürze,jedoch bis 15.12.03 Beschluß fassen, ob Diapatienten und/oder Nierentransplantierte chronisch Kranke sind, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind.Davon hängt ab, ob die Belastungsgrenze 1% oder 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ist.

PHOSPHATBINDER :
Diese sollen auf einer Liste mit Medikamenten vermerkt sein, die auch wenn nicht verschreibungspflichtig, durch die Kasse doch erstattet werden dürfen.

das ist der wichtigste teil der dort stand, das Heft ist von Dezember, ich hoffe ihr könnt was damit anfangen.
Naja mit beschluß bis 15.12. ob chronisch oder nicht war wohl nix, aber das kommt auch noch.
gruß
karo

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Re: Gilt die Belastungsgrenze auch für die Taxikosten? 03 Jan 2004 21:17 #232118

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Hi, der Bundesausschuss, der dafür zuständig ist, die einzelnen Gesetzesvorhaben zu definieren, muss noch einmal neu darüber nachdenken, weche Patientengruppen als schwerwiegend chronisch krank gelten. Er hat Ulla Schmidt einen Katalog vorgelegt, den sie nicht akzeptiert hat, weil er ihr zu hart war. Voraussichtlich soll es bis März dauern, bis diese Sache geregelt ist.
Wie ich gelesen habe, ist davon auszugehen, dass Diapatienten eine Belastungsgrenze von 1% haben werden (steht aber, wie gesagt, noch nicht fest), wozu auch die Zuzahlungen zu den Taxifahrten zählen. Von Transplantierten habe ich diesbezüglich noch nichts gelesen, bin sehr gespannt darauf. Der Bundesverband unserer Selbsthilfegruppen als unsere Lobby setzt sich aber für beide Patientengruppen ein. Mal schauen, was rauskommt.... Sollte dieses Chaos einen noch wundern?!
Ciao, Ulli

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Re: Gilt die Belastungsgrenze auch für die Taxikosten? 03 Jan 2004 21:18 #232119

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Und hier noch was Interresantes von der HP die Gesundheitsreform:
Fragen und antworten:
2.12.03
Barbara Alster* fragt: Ich bin Dialysepatientin und bisher wurden die Taxikosten seitens der Krankenkasse übernommen. Wird dies auch weiterhin der Fall sein?

Wir antworten: Ihre Krankenkasse kann ab Januar 2004 entscheiden, in welchen Fällen sie die Fahrkosten weiterhin übernimmt. Grundsätzlich sollen die gesetzlichen Krankenkassen Fahrten, insbesondere Taxi- und Mietwagenfahrten, nur dann bezahlen, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Sie müssen sich in jedem Fall Ihre Fahrten zur Dialyse von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für Fahrten, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen, das heißt, 10 Prozent, aber höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro müssen Sie pro Fahrt zuzahlen.


1.12.03
Margot Hanke* fragt: Wie wird der Begriff chronisch krank definiert?

Wir antworten: Sie gelten als chronisch krank, wenn Sie seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein mussten. Unter dem Begriff derselben Krankheit ist eine solche Krankheit zu verstehen, die ununterbrochen besteht und deren ununterbrochene Behandlung Sie durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nachweisen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird bis Ende März 2004 festlegen, welche Erkrankungen auf jeden Fall als chronische Krankheiten anerkannt sind. Bis dahin kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt darüber Auskunft geben, ob Ihre Erkrankung chronisch ist.

Und hier noch ein link zu einer anderen HP vom MDR, da ist auch alles noch mal erklärt, dort steht auch das geplant ist dialysepatienten als chronisch krank einzustufen.
www.mdr.de/nachrichten/reformen/1020843.html


Gruß
karo

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Hi :)