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schwerwieg.chron. krank-Definition 06 Jan 2004 21:23 #232166

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die Definition für o.g. Begriff ist bereits geklärt.
grundsätzl. sind Pat., die mind. seit einem Jahr mind. 2x pro Quartal wg. der gleichen Erkrankung behandelt werden, als solche eingestuft!
Daneben gibt es weiter, ergänzende , bezw. erweiterte Faktoren.
das sind : Schwerbehindert mit einem Grad von mind. 70%: oder 2 Krankenhaus-Aufenthalte inerhalb der letzen 2 Jahre.
Ich hatte in meinem ersten Beitrag extra das Datum des Wissensstandes mit aufgeführt; hierauf könnt Ihr Euch bei euren Kassen berufen, denn es ist zumindest bei den Ersatzkassen gleicher Wissenstand. Dies ist auch kein Ergebnis der Politik, sondern eine Vereinbarung zwischen Kassen und KV.Holt euch von den Kassen das entsprechende Formular zur Feststellung als chron. Krank und lasst es euren Arzt ausfüllen. Zur Beruhigung; diese Info könnt Ihr auch auf der Website meiner Kasse KKH nachlesen.

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Re: schwerwieg.chron. krank-Definition 07 Jan 2004 20:14 #232193

  • Uli
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Hi Klaus, nein, es ist noch nicht geklärt. Ulla Schmidt hat diese Definition an den Ausschuss zurückgewiesen, weil sie zu eng gefasst ist und zu viele Patienten ausschließt. Eine endgültige Klärung wird im März erwartet. Ciao, Ulli

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Re: schwerwieg.chron. krank-Definition 07 Jan 2004 21:32 #232194

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> Hi Klaus, nein, es ist noch nicht geklärt.


richtig, es ist nicht geklärt! Das wurde hier schon x-mal berichtet UND bewiesen.
Und vor etwa einer halben Stunde hat es ein Mitglied des Auschusses im TV auch öffentlich bestätigt und soeben wird nochmals deutlich darauf hingewiesen (WDR - da gehts schon seit 20.15 um das Thema Gesundhe?­tsreform)

Ich finde diese Diskussion um das ungelegte Ei langsam nervig. Besorgt euch doch einfach rechtzeitig vor Erreichen der 1%-Zuzahlungsgrenze das ärztliche Attest und von der Kasse den Antrag ( incl. der zugehörigen Formulare). Gebt den Papierkram beim Erreichen der 1%- Grenze an die Kasse und freut euch wenn diese - egal ob kulanterweise, wegen interner Handlungsanweisung, was auch immer - den Befreiungsschein aushändigt.

mfG

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Re: schwerwieg.chron. krank-Definition 08 Jan 2004 17:23 #232221

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Hallo Eusebia,

bei meiner Kasse (DAK) gibt es solche Anträge noch gar nicht, sie rechnen damit, bis Ende Januar eine Art Heftchen rauszubringen, wo man dann seine geleisteten Zuzahlungen abheften, eintragen oder was weiß ich kann. Bis dahin heißt es einfach zahlen und Belege sammeln. Die Sachbearbeiterin hatte ziemlich wenig Ahnung.

Gruß
Sabine

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Re: Nachtrag - AOK rudert zurück 10 Jan 2004 06:41 #232234

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on 7. Jan 2004 21:32 eusebia wrote:
>
> Besorgt euch doch einfach
> rechtzeitig vor Erreichen der 1%-Zuzahlungsgrenze das ärztliche Attest und von der Kasse
> den Antrag ( incl. der zugehörigen Formulare). Gebt den Papierkram beim Erreichen der 1%-
> Grenze an die Kasse und freut euch wenn diese - egal ob kulanterweise, wegen interner
> Handlungsanweisung, was auch immer - den Befreiungsschein aushändigt.
>
> mfG

Nachtrag:
Tut mir leid, ich muss ihnen sagen, wir doch erst bei Erreichen der 2%-Grenze den Befreiungsschein ausgeben können.
2 Tage vorher hiess es noch sie bekommen den Schein bei 1% Zuzahlung. Also, nichts ist mit der versprochenen AOK-Kulanz. Kein Grund zur Freude.

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Hi :)