Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
DO-Forum für allgemeine Themen
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Fahrtkostenerstattung 09 Jun 2005 16:25 #240153

  • sunny
  • sunnys Avatar Autor
  • Offline
  • Premium Mitglied
  • Premium Mitglied
  • Beiträge: 89
  • Dank erhalten: 0
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Fahrtkostenerstattung. Da ich erst spät im Jahr über die Zuzahlungsgrenze komme, sende ich meine Fahrtkostenabrechnung etc. mit Bescheinigung der Dialysepflicht auch erst sehr spät im Jahr an meine Krankenkasse. Letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin und die meinte doch glatt ich solle mir gefälligst Anfang des Jahres meine Fahrtkosten (zur Dialyse wohlgemerkt) für das Jahr genehmigen lassen !!! :-/

Ist das nur eine kleine Schikane der Kasse oder machen das jetzt alle Krankenkassen so?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Fahrtkostenerstattung 09 Jun 2005 16:47 #240154

  • bammentaler
  • bammentalers Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 494
  • Dank erhalten: 6
Die Erstattung der Fahrtkosten zur Dialyse und zurück haben nichts mit der Zuzahlungsgrenze zu tun. Die Krankenkasse bezahlt den Krankentransport, Taxifahrt oder Fahrten (nach KM) mit dem eigenen PKW . Von jeder Fahrt hast Du dann eine Zuzahlung von 5 € pro Fahrt zu bezahlen - bis Du deine Zuzahlungsgrenze von 1% Deines Familienbruttoeinkommens abzüglich der Freibeträge geleistet hast. Danach erfolgt die Befreiung auf Antrag. Ich hab die Kosten immer alle zwei Monate mit der Kasse abgerechnet. Hoffe das hilft Dir etwas weiter. :)
Grüsse

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Fahrtkostenerstattung 09 Jun 2005 17:01 #240155

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Sunny,

bei meiner KK ist das auch so das ich die Krankenfahrten am Anfang des Jahres genehmigen lassen muß, rückwirkend machen die das nicht so gerne. Sinnervollerweise gebe ich dann die chron. krank Bescheinigung gleich mit ab, denn dann ist das erledigt.
Die Abrechnung erfolgt dann, wie bammentaler das schon geschrieben hat, alle zwei Monate und die Zuzahlung pro Fahrt, also min.5 max.10€ werden dann zur Zuzahlungsbefreiung mit angerechnet.

Liebe Grüße
Olli

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Fahrtkostenerstattung 10 Jun 2005 16:29 #240160

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo zusammen.

Die aktuelle Rechtslage seit dem 01.01.2005 sieht vor, dass die Kassen nur noch die Fahrten zur Dialyse bezahlen müssen, für die eine Genehmigung vorliegt. Rückwirkende Genehmigungen dürfen eigentlich, bis auf Notfälle, z.B. unvorhergesehener Bedarf eines Krankenwagens statt des genehmigten Taxis, nicht mehr ausgestellt werden.

Erfreulicherweise nutzen aber die Sachbearbeiter einen gewissen Freiraum im Sinne der Patienten und sind nicht so restriktiv, wie es das Gesetz vorschreibt.

Also unbedingt immer frühzeitig, auch vor Ablauf der Genehmigung, die Übernahme der Fahrten beantragen, unabhängig von der Zuzahlungsbefreiung.

Viele Grüße.
Dr. Manfred Grieger

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Fahrtkostenerstattung 11 Jun 2005 09:25 #240165

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo,
also ich muß bei meiner KK jedes halbe Jahr einen neuen Antrag stellen, bekomme dann die Fahrten genehmigt. Bekomme vom Arzt dafür einen Schein, dass die Fahrten notwendig sind. Klappt einwandfrei. Ist nur so überflüssig wie ein Pickel! Als ob Dialysepatienten plötzlich wieder gesund werden und nicht mehr fahren müssen! Bürokratie eben..
LG, Klex

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Fahrtkostenerstattung 13 Jun 2005 12:55 #240181

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Sunny,

ich denke, jeder Krankenkasse bzw. Sachbearbeiterin hat so die eigene Vorgehensweise. Meine Krankenkasse bzw. Sachbearbeiterin hat auf telefonische Anfrage mir bestätigt, dass meine Bewilligung der Fahrten unbefristet ist, solange die derzeite Rechtslage gilt. Es gibt allerdings einige Taxifahrer, die diese Bewilligung als Nachweis verlangen, so meine Sachbearbeiterin bei der KK.
Daher wird auch der Nachweis von der KK verlangt, damit dem Patient dann eine Bewilligung ausgestellt werden kann.
Gruß
Gunther

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
Hi :)