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Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 18:40 #246116

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Ich habe mal eine Frage an beihilfeberechtigte User.
Wie wird es bei Euch gehandhabt mit der Zuzahlung der neuerdings befreiten Medikamente?
Ich habe die Abrechnung für Moxonidin eingereicht, und promt 5Euro Zuzahlung für die Packung N3 abgezogen bekommen, mit dem Hinweis auf die BhV. Wer soll denn das Geld bekommen?
Hat da jemand schon Erfahrung?
Ich danke Euch für eine Aufklärung.
Viele Grüße Raja

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Re: Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 21:04 #246118

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Ich bin auch über Beihilfe versichert und musste auch zuzahlen bis ich befreit wurde. Mir wurden auch pro Quartal 10€ abgezogen.

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Re: Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 22:06 #246119

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Hallo Raja,
kannst Du mir bitte mal erklären um was es genau geht. Irgendwie verstehe ich das ganze nicht.
Was z.B. ist die BhV? Was verstehst Du unter Abrechnung? Eine Quittung der Apotheke/Rechnung? Was meinst Du mit Beihilfe? Sozialhilfe?
Irgendwie versteh ichs nicht. Vielleicht hab ich aber auch nur wieder mal einen Blackout?!

LG
MaRIO

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Re: Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 22:28 #246120

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Hallo Raja,
Beihilfenrecht ist Landesrecht und jeder Landesregierung kann selbst bestimmen, ob und in welcher Höhe sie beihilfe leistet. Bei Euch wurde offensichtlich ein Selbstbehalt für Medikamente eingeführt. Die 5 Euro bekommt das Land, die Beihilfe wird ja um diesen Betrag nicht ausgezahlt. Das Geld wird nicht an irgendwelche Krankenkassen abgeführt, denn das Land als Leister von Beihilfen in Krankheitsfällen ist ja für Dich eine Art Krankenkasse, wenn auch nur anteilig.
Dieser Selbstbehalt gilt auch für Bundesbeamte, ich selbst als Beamtin des Landes NRW habe noch keine Zuzahlung bei Medikamenten.
An alle: wenn Ihr Fragen zur Beihilfe habt, stehe ich Euch gerne zur Verfügung, bin vom Fach.
Gruß Roxanne

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Re: Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 22:33 #246121

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Hallo Rio,
bei Beamten leistet der Dienstherr Beihilfe zu Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Bestimmungen der Beihilfenverordnung (BhV). Dafür zahlt der Dienstherr keine Anteile zu den Beiträgen des Beamten zu dessen Krankenversicherung.
Es wäre aber zuviel, hier das gesamte Beihilfenrecht zu erläutern, wenn es Dich interessiert, kannst Du es z. B. auf der Seite www.uni-koeln.de unter dem Stichwort Beihilfeservice nachlesen (wurde seinerzeit von mir verfaßt).
Gruß, Roxanne

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Re: Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 23:12 #246122

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Hallo Roxanne,
habe gerade mal die BHV von Rheinland-Pfalz überflogen. Wenn ich Dich und diese Verordnung richtig verstehe heißt das für einen Beamten:
Man hat die Wahl, ob der Dienstherr für einen die Beiträge für die Krankenversicherung übernimmt oder er eine Beihilfe zahlt. Entscheidet man sich für die Beihilfe zahlt der Dienstherr alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erkrankung? Also als eine Art Krankenversicherng? Oder zahlt der Dienstherr eine Pauschale neben der eigenen Krankenversicherung, die man extra noch hat und dann selbst bezahlen muss?
Hab ich das so richtig verstanden? Wenn nein, versuche doch mal kurz das Prinzip der Beihilfe zu erklären. Es interessiert mich schon.
LG
MaRIO

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Re: Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 23:35 #246125

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Bei mir ist es so das die Beihilfe 80% sämtlicher anfallenden Krankenkosten übernimmt. Wie eine Versicherung. Für die restlichen 20% bin ich privat versichert.
Der Prozentsatz der Beihilfe kann variieren.

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Re: Zuzahlung für Medikamente 12 Sep 2006 23:41 #246127

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Ich bin Beamtin des Landes Baden-Württemberg und bekomme als Unverheiratete 50& aller Kosten für ärztl. Behandlung, Meds usw. vom Landesamt für Besoldung und Versorgung BaWü erstattet. Dazu muss ich in Vorauskasse treten und die restlichen 50% der Kosten über eine private Krankenversicherung abdecken. Die Ärzte stellen jeweils den 2,3fachen Satz der gestzlichen Tarife in Rechnung, bei Laborsachen 1,3%.Wenn ich ein Zweibettzimmer und Chefarztbehandl. im KH haben will, werden mir jeden Monat 13 EUR vom Gehalt abgezogen. Zahnersatz, Kuren, Brillen, Psychotherapie u.ä. muss ich bei größeren Beträgen vorher beantragen, u.U. über ein Gutachten des Gesundheitsamtes. In BaWü sollen allerdings im Zuge der Gesundheitsreform weitere Kürzungen für Beamten kommen, aber in welchem Umfang ist noch unklar. Bisher wird mir bei Einreichung des 1. Antrages im Jahr die Kostendämpfungspauschale (abhängig vom Gehalt) abgezogen.
Alles klar?
LG Nephroline

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 13:45 #246130

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Hi Rio,
der Beamte kann nicht wählen, ob er Beihilfe oder Beiträge zur KV möchte, der Dienstherr zahlt keine Beiträge zur KV! Der Beamte muß sich privat versichern, aber i. d. R. nur zu 50%, d.h. die private Kasse erstattet ihm 50% der Kosten. Die anderen 50% bekommt er von der Beihilfe, also dem Dienstherrn. Dabei erstattet der Dienstherr aber nur die Kosten, die beihilfefähig sind und welche das sind, definiert er in der BVO selbst. Nicht alles, was der Arzt lt. GOÄ berechnen darf, ist auch beihilfefähig, z. B. dann, wenn es sich um besonders schonende Verfahren handelt, zu denen es aber auch preiswertere Alternativen gibt. Man kann daher auch bei den Arztkosten durchaus auf Teilbeträgen sitzen bleiben und das BVerwG hat entschieden, daß eine solche Eigenbeteiligung des Beamten zulässig ist.
Einen Rechtsanspruch auf Beihilfe haben Beamte nicht, die Länder/der Bund leisten diese so, wie ihre Finanzkraft dies zuläßt. Die Leistungen wurden in den letzten Jahren immer weiter reduziert und div. Eigenbeteiligungen eingeführt. Es wird davon ausgegangen, daß die Dienstbezüge des Beamten angemessen sind, um auch krankheitsbedingte Aufwendungen zu tragen. Das ist ein Witz, denn in meinem persönlichen Fall sind die mtl. Kosten der Dialyse schon höher als meine Nettobezüge.
Kommt ein Beamter z. B. wg. Vorenrkrankung in keine private Kasse, so muß ihn ja eine gesetzliche aufnehmen. Aber auch dann zahlt der Dienstherr keinen Anteil an den Beiträgen, obwohl der Beamte dann ja keinen Beihilfeanspruch hat (da er dann grundsätzlich über die GKV versichert ist).
Das Beihilfesystem ist insofern derzeit noch in Ordnung, weil man beim Arzt privat behandelt wird, im Krankenhaus ein 2-Bettzimmer bekommt, zum Heilpraktiker kann. Allerdings ist die Erstattung aller Kosten nicht garantiert, das ist ja nach Dienstherr unterschiedlich. Derzeit sind die Bundesbeamten am schlechtesten dran, die haben nahezu den gleichen beschränkten Anspruch wie gesetzlich Versicherte.
In NRW gibt es derzeit noch keine Eigenbetiligung bei medikamenten, allerdings wird mir am Jahresanfang einmalig pauschal 300 € als sog. Kostendämpfungspauschale berechnet, diese Eigenbeteiligung habe ich auf jeden Fall und sie kann auch nicht ermäßigt oder erlassen werden. Sie ist abhängig von der Besoldungsgruppe.
Alles klar?
Gruß, Roxanne

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 13:48 #246131

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Dann hast Du aber keinen eigenen Beihilfeanspruch (als beihilfenberehctigter Beamter) sondern läufst über ein Elternteil als berücksichtigungsfähiges Kind (solange Du Dich in einer Ausbildung befindest bis max. zum 25. Lj.)
Oder Dein Beihilfesatz wurde im besonderen Fall erhöht, da die Kosten Deiner Nierenerkrankung von den Leistungen der privaten Kasse ausgeschlossen sind.
Einen eigenen Beihilfeanspruch von 80% gibt es nicht!

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 13:53 #246132

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Hi Nephroline,
auch Verheiratete haben lediglich einen Beihilfesatz von 50%, der erhöhte Satz von 55% wurde vor vielen Jahren abgeschafft. Lediglich Beihilfeberechtigte, die 2 oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder haben, bekommen 70% Beihilfe. Und der nicht selbst beihilfeberechtigte Ehepartner des Beihilfeberechtigten (toller Satz). Bei uns sollte vor Jahren auch das LBV NRW die Beihilfefestsetzungen übernehmen, die Uni Köln hat sich aber geweigert und macht es lieber selbst, als Service für die Bediensteten.
Gruß Roxanne

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 14:38 #246133

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Hallo Roxanne,
ich glaub, so in etwa habe ich das Prinzip jetzt verstanden - nur ich kapiers nicht.
Und mir stellt sich dann zwangsläufig eine ganz andere Frage:

Was bitte soll das?

Wieso schafft man hier für die Beamten so ein riesiges zusätzliches bürokratisches Monstrum? Dann wundert es mich wirklich nicht, wenn gefordert wird, das Beamtenrecht abzuschaffen. Das ist ja wirklich ein Unsinn der hier verzapft wird und der den Steuerzahler eine Menge Geld kostet.

Aber ich will nicht nur meckern sondern auch einen Vorschlag machen. ;-)
Wieso sagt man nicht einfach, wir gewähren unseren Beamten einen gewissen Zuschuss für eine Krankenversicherung. Der Beamte hat dann die Wahl, ob er sich mit diesem Zuschuss und einem eigenen Anteil gesetzlich oder privat versichert - je nach Anspruch und Bezügen.
Ist das zu einfach? Bin ich zu naiv? Wie gesagt - ich kapiers nicht.

LG
MaRIO

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 14:43 #246134

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Roxanne schrieb:

> Kommt ein Beamter z. B. wg. Vorenrkrankung in keine private
> Kasse, so muß ihn ja eine gesetzliche aufnehmen. Aber auch dann
> zahlt der Dienstherr keinen Anteil an den Beiträgen, obwohl der
> Beamte dann ja keinen Beihilfeanspruch hat (da er dann
> grundsätzlich über die GKV versichert ist).

Das ist nicht ganz korrekt, es ist tatsächlich so, dass die Entscheidung GKV oder Private Quotenzusatzversicherung getroffen werden kann, allerdings ist der Unterschied schon in den Beiträgen immens, denn eine Quotenversicherung kann man über die GKV nicht bekommen (z.B. wenn man 70 % Beihilfeanspruch hat muss man die fehlenden 30 % privat versichern, zahlt dann aber auch nur 30 % des Beitrages für die Private, dafür gibt es spezielle Tarife). Entscheidet man sich hingegen für die GKV muss man den vollen Beitrag für freiwillig Versicherte leisten, denn dort gibt es keine Quotenversicherungen, obwohl der Anspruch auf die 70 % Beihilfe weiter bestehen bleibt!! Meine beiden Kinder sind z.B. auch zu 80 % beihilfeberechtigt, sind jedoch über meinen Mann GKV familienversichert. Hier gibt es teilweise schwierige Überschneidungen. Wenn jedoch die GKV etwas NICHT bezahlt kann ich für die Kinder die Rechnungen TROTZ GKV bei der Beihilfe einreichen!

VLG Bienchen

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 14:53 #246135

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Ja bin als Kind Beihilfeberechtigt.

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 15:11 #246137

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Hallo Roxanne,

das stimmt nicht ganz. Z.B. nach den BhV des Bundes haben berücksichtigungsfähige Ehegatten einen Beihilfesatz von 70%. Die 50% gelten dort nur für den Beihilfeberechtigten selbst.

Gruß

francis

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 15:15 #246138

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Das liegt daran, dass die Verantwortlichen rechnen können. ;-)

Der Personalbestand an Beamten besteht ja nicht aus lauter chronisch Kranken (gar noch Dia-Patienten). Das Beihilfesystem, bei dem ja nur Zahlungen im Krankheitsfalle anfallen, ist einfach immer noch billiger, als für alle Beamten jeden Monat den Beitrag zur Krankenversicherung abzudrücken.

Du kannst es ruhig glauben - wenn es sich nicht rechnen würde, dann hätte man dieses System schon längst gekillt. ;-)

Gruß

francis

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 15:25 #246139

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Danke allen, die mir die Erklärung zum Beihilferecht abgenommen haben.
In Sachsen werden für das Jahr 80 Euro Selbstbehalt und für Medis je Packungsgröße 4,00 4,50 bzw 5,00Euro von der Rückzahlung abgezogen. Soweit OK. Aber seit Juli gibt es ja für rund 1000 Medis keine Zuzahlung mehr, also dürfte ja auch die Beihilfe als Krankenkasse nichts mehr abziehen, wo bleibt denn sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Habt Ihr schon solche Medikamente abgerechnet?

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 16:22 #246141

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Hallo Mario,
kann ich bzw. irgend ein anderer Beamter etwas für die aktuelle Gesetzeslage? Und zu Deiner Information: die Kosten der Beihilfe sind geringer als die fiktiven anteiligen Krankenkassenbeiträge, das wird alle 2 Jahre von den Rechnungshöfen geprüft.
Hoffentlich hast Du jetzt keine schlaflosen Nächte, aber ich versteh auc hso einiges nicht, was gesetzlich verankert ist, so z. B. das Faß ohne Boden, den Solidaritätszuschlag...
Gruß Roxanne

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 16:23 #246142

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s. meine Antwort an RIO

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 16:26 #246143

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das würde ich mir dann vom Sachbearbeiter erklären lassen, kommt mir komisch vor

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Re: Zuzahlung für Medikamente 13 Sep 2006 19:07 #246144

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Hallo francis,
Das liegt daran, dass die Verantwortlichen rechnen können. - vielleicht richtig, aber drauf wetten würde ich nicht

wenn es sich nicht rechnen würde, dann hätte man dieses System schon längst gekillt. - da würde ich definitiv nicht drauf wetten (wie viel Prozent Beamte sitzen gleich im Bundestag? ;-))

Der Personalbestand an Beamten besteht ja nicht aus lauter chronisch Kranken (gar noch Dia-Patienten). - stimmt, aber das ist bei jeder anderen Krankenkasse auch so. Das heiß, die Beihilfe ist eigentlich eine prozentuale Krankenkasse für Beamte. Und zwar mit einem ganzen zusätzlichen Apparat der dazu gehört (zusätzliches Personal mit eigenen Ansprüchen, Verwaltungskosten usw.) aber den es eigentlich eh schon gibt. Nämlich in Form von privaten und gesetzlichen Krankenkassen.

Um hier nicht missverstanden zu werden. Ich habe nichts gegen Beamte (vor allem die mit den kleinen und teuren Knöllchen liebe ich über alles ;-)) und will hier auch keinen beamteten User persönlich angreifen. Nur das Gesamtkunstwerk und Teile des Beamtenrechts finde ich schon hinterfragenswert - auch ohne gleich Aggression ernten zu müssen, wie in einem anderen Posting.

LG
MaRIO

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Re: Zuzahlung für Medikamente 14 Sep 2006 08:48 #246147

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habe ich doch genauso geschrieben! der Ehepartner, der nicht selbst beihilfeberechtigt ist, hat einen Anspruch von 70%.
Haben die Ehegatten mind. 2 Kinder und beide sind selbst beihilfeberechtigt, so bekommt aber nur einer die 70% (können die Ehegatten selbst festlegen, wer das sein soll), der andere bleibt bei 50%

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Re: Zuzahlung für Medikamente 14 Sep 2006 10:01 #246149

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Hallo RIO

>Das liegt daran, dass die Verantwortlichen rechnen können. - vielleicht richtig, aber drauf wetten würde ich nicht

Ok - manchnmal können einem da Zweifel kommen - ich gebs zu... Aber wie gesagt z.Zt rechnet sich dieses System noch - zumindest für den Bund. Bei den Ländern und Kommunen kann ich es nicht so recht beurteilen, aber ich schätze mal, dass die Rechnung auch da noch aufgeht.

- stimmt, aber das ist bei jeder anderen Krankenkasse auch so. Das heiß, die Beihilfe ist eigentlich eine prozentuale Krankenkasse für Beamte. Und zwar mit einem ganzen zusätzlichen Apparat der dazu gehört (zusätzliches Personal mit eigenen Ansprüchen, Verwaltungskosten usw.) aber den es eigentlich eh schon gibt. Nämlich in Form von privaten und gesetzlichen Krankenkassen.

Nur auf den ersten Blick ;-) Klingt jetzt ein bischen blöd, aber der Gesundheitsstand des Personals ist ein anderer, als in den anderen Krankenkassen. Ein bischen ist es wie in der privaten Krankenversicherung. Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit wird i.d.R. noch einmal eine Untersuchung durch den Amtsarzt durchgeführt. Versuch mal mit einer chronischen Erkrankung wie unserer auf Lebenszeit verbeamtet zu werden :-(.

Was den zusätzlichen Apparat betrifft - in meiner Dienststelle haben das für knapp 800 Leute 2 Mann erledigt und das auch noch in Teilzeit bzw. unter Erledigung anderer Aufgaben, da sie nur mit den Beihilfeangelegenheiten nicht ausgelastet waren. Das kann man also vernachlässigen.

Allerdings hast Du selber noch ein Argument für das System geliefert. Denn würde man dieses System einstampfen und die Beamten in die gesetzliche Krankenkasse überführen, würde man der privaten Krankenversicherung massiv ans Bein pi....n. Denn die Beihilfe deckt ja nur einen Teil ab. Für den Rest muss man sich privat versichern. Wie war das noch mal mit dem Lobbyismus... - Ein Schelm, der böses... [cool]

Um hier nicht missverstanden zu werden. Ich habe nichts gegen Beamte (vor allem die mit den kleinen und teuren Knöllchen liebe ich über alles ) und will hier auch keinen beamteten User persönlich angreifen. Nur das Gesamtkunstwerk und Teile des Beamtenrechts finde ich schon hinterfragenswert - auch ohne gleich Aggression ernten zu müssen, wie in einem anderen Posting.

Oh - Nur keine Sorge. Da bin ich ziemlich schmerzfrei. In den mehr als 25 Jahren, die ich schon dabei bin, habe ich diese Diskussionen in allen Formen und Farben schon durch. Und vieles ist ja auch diskussions- und hinterfragenswürdig. Die Erfahrung zeigt nur, (ACHTUNG: Du bist jetzt nicht gemein!!!) dass solche Diskussionen leider oft nur mit einer etwas dürftigen Diskussionsgrundlage geführt werden (das allseits beliebte Beamtenbashing) und dann wird es immer etwas mühsam.

Gruß
francis

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Re: Zuzahlung für Medikamente 14 Sep 2006 11:14 #246150

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Hallo francis und alle anderen,

wieso sind eigentlich die Beamten überhaupt privat versichert, mich würde mal interessieren, wie das entstanden ist. Was hätte es für einen Nachteil, wenn man sie einfach von Anfang an in die Gesetzliche gesteckt hätte. Dadurch, daß die Ärzte bei privat den mehrfachen Satz abrechnen dürfen entstehen doch auch wieder Mehrkosten, die man sonst nicht hätte.

Zum Krankenstand möchte ich auch noch was sagen. Es gibt ja zwar eine Gesundheitsprüfung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit aber was ist danach? Wenn man mal drin ist, dann ist man drin. Ich möchte ja hier jetzt wirklich niemand zu Nahe treten aber was mir meine Freundin (selbst Beamtin bei der LVA Württemberg) so erzählt hat, wie es dort manche Leute schleifen lassen. Und da passiert dann halt gar nichts. Also in einer privaten Firma hat das dann schon längst Konsequenzen.

Liebe Grüße
Sabine

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Re: Zuzahlung für Medikamente 14 Sep 2006 16:06 #246156

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Hallo Raja,

bekomme bei der Beihilfe (kommunal) alle Medikamente voll ersetzt. Dafür wird bei dem ersten Beihilfeantrag im Jahr € 150,- als Kostendämpfungspauschale abgezogen.

Alles Gute Micha

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Re: Zuzahlung für Medikamente 14 Sep 2006 16:18 #246157

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Hallo RIO,

die mit den kleinen und teuren Knöllchen sind Angestellte und somit in der GKV. Nicht jeder mit unangenehmen Aufgaben ist Beamter.:)

Alles Gute Micha

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Re: Zuzahlung für Medikamente 14 Sep 2006 22:12 #246180

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Hallo francis,
ich gebe zu, meine Sachkenntnis im Beamtenrecht und auch in der Beihilfe sind wirklich nur sehr oberflächlich. Deswegen kann ich eigentlich auch nicht bis ins Detail mit euch diskutieren. Deine Hinweise und Argumente leuchten mir auch ein. Ich kann sie zugegebenermaßen auch nicht wiederlegen. Und nachrechnen kann ich die ganze Sache eh nicht. Deshalb belassen wir es lieber mal dabei, bevor es wirklich noch in Beamtenbashing ausartet. ;-)
Ist aber auf jeden Fall ein interessantes Thema.
LG
MaRIO

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Hi :)