Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
DO-Forum für allgemeine Themen
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Parkerleichterung 03 Nov 2008 19:15 #256001

  • blume
  • blumes Avatar Autor
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 369
  • Dank erhalten: 0
Hallo zusammen,

Ich habe heute auf meiner Gemeinde die Parkerleichterung für Rollstuhlfahrer auf Behindertenparkplätze bekommen bzw. abgeholt,nciht für mich sondern für ein Familienmitglied.
DA wurde ich gefragt, Ob ich einen Behinderten-Parkplatz-Ausweis nur für Bayern oder für die ganze EU möchte. DA kein allzu grosser Unterschied da ist ,ausser Passfoto für EU-schein, da habe ich mich für EU-Parkschein entschieden.

Mein Frage an euch:
Gibt es diese Unterschiede,allso Parken auf Behindertenparkplatz z.B. nur für ganz Bayern, oder für die EU schon immer?
Habe auch ein schreiben mitbekommen darin steht ua.

In Fußgängerzonen in denen das Be - un Entladen für bestimmte zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken. Auf gut Deutsch, ich darf in Fußgängerzone fahren Vormittags? Z. B. zum Arzt.

An Parkuhren und Parkscheinaufomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung. Wie gross bzw. lange ist die Zeitliche Begrenzung? das konnte man mir nicht sagen. Weis das jemand von euch?

In verkehrsberuhigten Bereichen ( Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, Wo kann ich oder finde ich Zeichen 325?

DAnke für Eure Antwort.
blume

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Parkerleichterung 03 Nov 2008 19:21 #256002

  • deejay
  • deejays Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 351
  • Dank erhalten: 0

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Parkerleichterung 03 Nov 2008 20:33 #256003

  • RIO
  • RIOs Avatar
  • Offline
  • Schreibmaschine
  • Schreibmaschine
  • Beiträge: 2337
  • Dank erhalten: 7
Hallo Anita, meine Blume, ;-)

Auf gut Deutsch, ich darf in Fußgängerzone fahren Vormittags? Z. B. zum Arzt. - ja, darfst Du zu den üblichen Be- und Entladezeiten und darfst natürlich auch da parken, also auch Vormittags.

An Parkuhren und Parkscheinaufomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung. Wie gross bzw. lange ist die Zeitliche Begrenzung? - es gibt keine zeitliche Begrenzung und keine Gebühr.

Zeichen 352 (verkehrsberuhigte Bereiche):

Zu den Unterschieden zwischen Bayern und der EU kann ich Dir leider nichts sagen. Aber Beides ist ja Ausland, also sollte es doch keine großen Unterschiede geben - oder? ;-)


Ich hoffe, Waltraud und Dir geht es soweit gut?!

LG
MaRIO

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Parkerleichterung 04 Nov 2008 13:37 #256022

  • albertine
  • albertines Avatar
  • Offline
  • Benutzer ist gesperrt
  • Benutzer ist gesperrt
  • Beiträge: 1802
  • Dank erhalten: 0
Ich habe den EU Parkschein schon in Österreich,m Schweiz und Türkei eingesetzt, es steht meist in den Landessprachen alles drauf. keine Probleme gehabt.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
Hi :)