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???? 26 Nov 2009 15:03 #261770

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Erstmal vielen Dank für alle Antworten auch schon im Vorraus!

Könnt Ihr mir noch sagen wofür genau ich den Behindertenausweis brauche, wo und wann ich ihn bekomme?
Erst wenn ich an der Dia bin oder schon vorher?

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Re: ???? 26 Nov 2009 18:59 #261773

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1.Kannst Du schon jetzt beantragen
2. Damit hast Du einen besseren kündigungsschutz und Vorteile wie Ermässigungen beim Eintritt ranstaltungen und so weiter lg Pluri

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Re: ???? 26 Nov 2009 20:51 #261778

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Nun, brauchen wirst du ihn vielleicht nicht, aber die Anerkennung eins GdB (Grad der Behinderung, der übringens nicht in Prozent ausgedrückt wird!) kann dir einige Ermäßigungen bescheren. So wie pluri schon erwähnt hat, kannst du mit einem Schwerbeschädigtenausweis preiswerter in verschiedene Veranstaltungen gehen, du kannst einen Steuerfreibetrag beim Finanzamt in deine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, du hast 5 Tage mehr Urlaub, darfst die Arbeit bei hohen sommerlichen Temperaturen verlassen, haste einen gewissen Kündigungsschutz.
Ich habe bis vor kurzem einen GdB von 50 bescheinigt bekommen (Zystennieren), jetzt -seit dem ich dialysiere- habe ich einen GdB von 100.

Den Antrag kannst du jederzeit stellen. Am besten lässt du dich vom Sozialarbeiter deines Dialysezentrums beraten. Oftmals kann man mehr Diagnosen angeben, als einem selbst bewußt ist! Die Bearbeitung dauert meist etwas länger - aber das Datum des Antrages ist maßgeblich bei Ausstellung eines Schwerbeschädigtenausweises. Schau doch mal hier rein: www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm - bestimmt ist da auch ein Link zum Versorgungsamt deines Wohnortes!

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Re: ???? 27 Nov 2009 06:37 #261784

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Hallo mogline,

nenn mir doch bitte die rechtliche Grundlage, nach der ich bei hohen Temperaturen die Arbeit früher verlassen kann. Wer würde meinem Chef den Arbeitsausfall ersetzen?

Sowas gibts doch vllt. wieder nur im öffentlichen Dienst, oder? Da ist es ja egal was es kostet, zahlt ja eh der steuerzahler.

lg

--arthur--

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Re: ???? 27 Nov 2009 08:28 #261785

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Hallo mogline,

habe ich auch noch nie gehört mit den hohen sommerlichen Temperaturen. Wie hoch sollten die Temperaturen sein?
Ich bin gerade auf Arbeit und finde die Temperaturen recht hoch gerade, vielleicht sollte ich...?

Viele liebe Grüße (und ist nicht bös gemeint, fiel mir nur gerade so ein)
Hati

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Re: ???? 27 Nov 2009 11:51 #261791

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Das möchte ich auch wissen. Das wäre ja supi - wir haben keine Klimaanlage und im Sommer in der Regel ab 28 Grad aufwärts - das würde ja bedeuten, ich hätte unter Umständen während eines heissen Sommers hauptsächlich frei??? Erzähle ich morgen mal meinen Chefs - bin auf die Gesichter gespannt. Schönes WE Edel

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Re: ???? 27 Nov 2009 16:05 #261798

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Trotz Schwerbehinderung von 100% wgen meiner anderen Krankheit gab es zumindesrtn der freien Wirtschaft kein Recht darauf, frueher zu gehen. tkonto haette ich, wenn nichts besonders anstand natuerlich gehen koennen.
Als Betriebsraetin habe ich damals von so nem Recht nie was gelesen oder erfahren.
kaimana

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Re: ???? 27 Nov 2009 18:15 #261805

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Pfffft... zahlt ja eh der Steuerzahler... - na darauf kann ich ja wirklich gut.... *grummel*
Aber ja, du hast vermutlich Recht-möglicherweise gibt es diese Regelung tatsächlich nur im ÖD... Danach werde ich dann mal bei Lust und Laune recherchieren und hier ggf. nochmal zum Besten geben....

Im ürbrigen zahle ich auch Steuern - son Scheiß, wer weiß, wer meine Kohle bekommt und dann auch noch bei heißen Temperaturen als Schwerbehinderter nach Hause geht... Das geht ja gar nicht! Der soll selbstverständlich mal schön an seinem Arbeitsplatz bleiben und seine Stunden voll machen. Ist doch sch...egal, ob dem nicht dabei gut ist!

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Re: ???? 27 Nov 2009 18:18 #261806

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Hab was gefunden - zwar ausm letzten Jahr, aber soweit ich weiß, noch top aktuell!!!
www.berlin.de/hvp/rundschreiben/nr.06-2008.html

Nachtrag: wenn die Stichworte Schwerbehinderung extreme Wetterlage gegoogelt werden, seht ihr ebenfalls etliche Links zu Dienstvereinbarungen diverser Behörde...

Nun gut - ich hatte angenommen, dass das auch in der Privatwirtschaft üblich ist und kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht nach Hause schickt, wenn der angibt, bei hohen Temperaturen gesundheitliche Probleme zu bekommen..... Aber wers nicht versucht, wirds nie erfahren! So kann ich mir für alle nur wünschen, dass es euch in allen 4 Jahreszeiten und zu allen Temperaturen hervorragend geht!!! In diesem Sinne euch einen tollen 1. Advent!!! :)

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Re: ???? 27 Nov 2009 18:56 #261810

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es gibt genügend jobs wo es eben nicht möglich ist ,einfach zu gehen .private arbeitgeber können es sich nicht keisten ,ihren laden dicht zu machen ,weil der behinderte plötzlich wegen hitze ausfällt--da nützt das beste gesetz nichts ....lg taffi

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Re: ???? 27 Nov 2009 19:15 #261812

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Jedes Arbeitsverhältnis beinhaltet eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der auf Seiten des Arbeitnehmers die Treuepflicht entspricht. Teile dieser Fürsorgepflicht sind gesetzlich geregelt, wie etwa der Schutz des Arbeitnehmers vor Gefahren für Leben und Gesundheit (§ 618 BGB) und die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.

Zitat aus folgedem Link entnommen: www.integrationsaemter.de/webcom/show_le...c-578/_nr-122/i.html

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Re: ???? 27 Nov 2009 21:27 #261813

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ich glaube dir ja gerne ,daß es die gesetze gibt,aber die wirklichkeit sieht oft ganz anders aus ,natürlich zwingt der arbeitgeber niemanden zur arbeit----wer es aber nicht kann muß sich dann eben was anderes suchen --so einfach ist das !lg taffi

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Re: ???? 27 Nov 2009 21:34 #261814

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Hallo mogline,

die Welten in denen man so lebt sind vielleicht verschieden...
Der private Arbeitgeber hangelt sich so von Auftrag zu Auftrag und muß die Konkurrenz unterbieten damit er den Auftrag bekommt...Der Arbeitnehmer hangelt sich von zeitvertrag zu Zeitvertrag, weil der Arbeitgeber ihm keinen Dauervertrag geben kann, er weiß ja nicht ob er wieder einen Auftrag erhält...und dann komm mal mit Mir geht es nicht gut, weil...und bin ja schwerbehindert und darf gehen ist schließlich heiß heute
Vielleicht hast Du Glück und der Arbeitgeber schätzt die Arbeit des Schwerbehinderten, aber wenn es ein heißer Sommer ist...dann heißt es nicht übertreiben und Zähne zusammenbeißen, wenn man auf den nächsten Zeitvertrag hofft (Alternative: arbeitslos)
So kann eben Arbeitsrealität auch sein.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: ???? 27 Nov 2009 21:42 #261815

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Ja, okay! Ich kann deine Argumente gut nachvollziehen! Und trotzdem bin ich davon überzeugt, dass es auch anders geht - ohne, dass die Firma Insolvenz anmelden muss oder Beschäftigte kündigen muss. Es gibt Möglichkeiten für den Arbeitgeber Mittel vom Integrationsamt zu beantragen. Ist es nicht sogar so, dass Arbeitgeber, die Schwerbeschädigte beschäftigen, von Hause aus Zuschüsse erhalten?
Naja, seis drum - wir könnten dieses Thema sicherlich noch stundenlang und meterweit diskutieren :)
Ja, ich bin verdammt zufrieden, dass ich im ÖD beschäftigt bin, wir eine Schwerbehindertenvertretung haben und mein Arbeitgeber meistens seiner Fürsorgepflicht mir und anderen Betroffen gegenüber nachkommt!

Euch drücke ich feste die Daumen, dass ihr ohne Konflikte ebenso fürsorglich behandelt werdet!

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Re: ???? 28 Nov 2009 00:26 #261816

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Nur weil es heiss ist und ich krank und schwerbehindert bin, habe ich nie verlangt zu gehen; denn dann lade ich a meine dringend evtl anfallenden Arbeiten bei den Kollegen ab. Das ist nicht gut fuer das Arbeitsklima und macht nicht gerade Freude bei den Kollegen.
kaimana

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Re: ???? 28 Nov 2009 08:02 #261817

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Arbeitgeber erhalten keine Zuschüsse, wenn sie behinderte einstellen. Allerdings zahlen sie abgaben, wenn sie keine einstellen.

Du scheinst im ein gut behütetes arbeitsleben zu haben. allerdings ist die realität in der freien wirtschaft ganz anders. Fürsorgepflicht?? Na sicher. Da musst du aufpassen, dass du nicht zuviele krankage hast, sonst wird dein zeitvertrag nicht verlängert, ich nehme teilweise urlaub, damit ich nicht zuviele kranktage habe. -und ich habe nur 20 tage urlaub (+5 bei schwerbehinderung). In diesem jahr war ich 3 mal zur op im krankenhaus: shuntanlage: freitag rein, sonntag raus, montag zur arbeit. PD-Katheter explantation: Freitag rein und OP, Sonntag raus, Montags Arbeit und dienstag Urlaub, weils überhaupt nicht ging...

So, und dann sage ich meinem chef, ich geh jetzt, mir wirds zu warm...

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Re: ???? 28 Nov 2009 09:58 #261818

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Nur 20 arbeitstage ? Iwie erinnere ich mich dran das einem minedstens 24 zustehn, hat sich das geändert oder ich ich ma wieder in der Ausbildung nicht aufgepasst *grübel*

Ausser du arbeitest nicht Vollzeit?

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Re: ???? 28 Nov 2009 11:01 #261819

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da hast du wohl nicht aufgepasst... :-)

mindesturlaub ist 20 arbeitstage bei einer 5-tage-woche oder 24 werktage (6-tage-woche)

ich arbeite vollzeit - meistens sogar mehr ;-) das ist zwar nicht immer leicht. 6 jahre dia stecken nun doch in den knochen, aber eh ich mich krankmelde stecke ich lieber in der freizeit zurück. mein job ist mir wichtig und ich finde, dass es schlimm genug ist, chronisch krank zu sein, daher versuche ich, bestmöglich meinen beitrag an die solidargemeinschaft zu erbrigen, solange es eben geht...

lg

arthur

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Hi :)