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Schwerbehinderung 14 Jun 2010 17:47 #263876

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Hallo zusammen,
ich bin vor 2 Jahren transplantiert worden und bin jetzt im Mai neu eingestuft worden was den Schwerbehindertengrad von 100% auf 50% angeht.
Nun zu meiner Frage bringt es etwas per Anwalt dagegen anzugehen oder ist das aussichtslos so wie mein Nepfrolge mir erzählt.
Danke schon mal im voraus.
Gruss Willi

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 18:00 #263877

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Hallo Trucker,

wurde zweieinhalb Jahre nach NTX von GdB 100 auf nun dauerhaft 60 runter gestuft. Diskussionen mit dem Sozialamt haben nicht gefruchtet; Anwalt hab ich aber keinen bemüht. Gruß, leinad

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 18:06 #263878

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Danke Leinard, warten wir mal ob sich nch jemand meldet.
Gruss Willi

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 18:13 #263879

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bist Du denn im VDK?

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 18:27 #263880

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Elvi,was ist bitte VDK?
Gruss Willi

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 19:08 #263883

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Schaue im Internet nach,gehe nach Deiner Region die haben auch Ortsverbände,
www.vdk.de

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 20:01 #263884

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Hallo Trucker,
die Einstufung des GdB erfolgt nach einer Richtlinie. Nach 2 Jahren Heilungsbewährung wird jeder Transplantierte von der 100 runtergestuft. Abhängig von seiner Grunderkrankung, aber nicht unter 50%. Anwalt bringt da nichts, es sei denn, andere, zusätzliche Erkrankungen wurden nicht berücksichtigt.

Gruß
Dani

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 20:03 #263885

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Sofort Widerspruch einlegen und eine kurze Bescheinigung vom Nephrologen beifügen mit allen Deinen Zipperleins.
Allein die NTX mit der damit verbundenen Immunsuppression dürfte doch 60 % geben. Dann musst Du mal überlegen , Hast Du noch Anämie oder Diabetes.....
Dazu brauchst Du keinen Rechtsanwalt. Du musst nur alles was nicht in Ordnung ist aufführen. Mein erster Bescheid vor der Dialysepflicht wurde auch nur nach meinem Widerspruchsschreiben geändert. Einen Rechtsanwalt würde ich erst nach einem Widerspruchsbescheid bemühen für eine Klage.
Musst aber genau die Rechtsbelhelfsbelehrung lesen. Ich hab noch 80%

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 20:38 #263886

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Hi, ich bin damals nach der Heilbewährungszeit auch auf 50 % gestuft worden. Ich habe über den VDK alle meine Probleme aufgezählt. Die reichten aber nicht aus für eine Änderung. Der VDK hat mir dann von einem weiteren Widerspruch geschweige denn anwaltlicher Hilfe abgeraten wegen Aussicht auf Erfolglosigkeit.

Ich habe mir gesagt: Sei froh, dass Du sooo gesund bist!

Inzwischen dürfte ich aufgrund meines Krea neu eingestuft werden, aber da der Krea jetzt langsam zu steigen scheint, warte ich jetzt ab. Solche Sachen würde ich aber stets nur mit Hilfe des VDK machen. Die kennen sich echt aus und können die Lage einschätzen.

Ciao, Ulrike

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Re: Schwerbehinderung 14 Jun 2010 22:17 #263889

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Nein, nicht jeder wird runtergestuft ........

Gruß
Nicole

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Re: Schwerbehinderung 15 Jun 2010 08:56 #263891

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Hallo,

wie erfährt eigentlich das Versorgungsamt/Landratsamt von der Transplantation? Eigentlich müßte man sich ja dort melden wegen Veränderung der gesundheitlichen Situation oder?

LG
Sabine

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Re: Schwerbehinderung 15 Jun 2010 10:09 #263893

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Versorgungsmedizinische Grundsätze:

www.bmas.de/portal/30626/2009__01__23__v...e__grundsaetzen.html

12.1.4 Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS entscheidend abhängig von der verbliebenen Funktionsstörung; unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression ist jedoch der GdS nicht niedriger als 50 zu bewerten.

Und dann muß man halt prüfen, ob alle verbliebenen Funktionsstörungen berücksichtigt wurden. Bei mir kam Hochdruck dazu, deshalb habe ich 60%. Bei anderen kommt vielleicht noch mehr dazu und der GdS ist entsprechend höher.

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Re: Schwerbehinderung 15 Jun 2010 13:03 #263896

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Kommt immer drauf an, wer das Ganze überprüft......

Gruß
Nicole

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Re: Schwerbehinderung 15 Jun 2010 13:04 #263897

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Muß ich das ?
Wo steht das ?

Gruß
Nicole

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Re: Schwerbehinderung 15 Jun 2010 13:40 #263898

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muß man !--steht auf jedem bescheid drauf daß man änderungen des gesundheitlichen zustands,insbesondere eine nierentransplantation zu melden hat .lg taffi

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Hi :)