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Fahrtkosten zur Apotheke? 16 Okt 2011 13:24 #269713

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Hallo Zusammen,
habe letztens von einer Bekannten gehört, dass man die Fahrtkosten zur Apotheke (Rezept einlösen)und zum Arzt bei der Steuererklärung absetzen kann. Wollte mal fragen, ob einer von Euch davon weiß, und wenn ja, was man beachten und dafür machen muss ??? (Fahrtenbuch z.B...?)
Über Tipps würd ich mich freuen!

Danke, Tobi

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Re: Fahrtkosten zur Apotheke? 16 Okt 2011 18:19 #269717

  • Roland
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Hallo Tobi,

Arztfahrten gebe ich bei der Steuerklärung an und die werden von meinem Sachbearbeiter im Finanzamt akzeptiert. Ich gebe einfach eine Aufstellung der Arztbesuche mit den gefahrenen Kilometern ab.
Apothekenfahrten dürften eventuel auch erstattet werden, einfach ausprobieren, mehr als ablehnen kann ein Finanzamt auch nicht.

Roland

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Re: Fahrtkosten zur Apotheke? 16 Okt 2011 18:27 #269718

  • baerli
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Hallo Tobi,

ich habe früher alles gesammelt für die Steuererklärung, was mit meiner Krankheit zusammenhing, jede Fahrkarte für die Fahrten zum Arzt, jede Handcreme, die ich mir in der Apotheke kaufte und auch die Handy-Grundgebühren, weil ich ja für die TX erreichbar sein musste.
Irgendwann stellte sich dann bei genauem Lesen des Steuerbescheides heraus, dass man 6% des Bruttolohnes benötigt an außergewöhnlichen Ausgaben, bevor es zur Steuerermässigung kommt. Da ich an diesen Betrag niemals rankomme, habe ich das sammeln der Belege für das Finanzamt wieder aufgegeben.
Aber wenn man ein sehr kleines Einkommen hat, mag das sicher sinnvoll sein.
(Sollte ich hier was falsches geschrieben haben, lasse ich mich gerne eines Bessseres belehren)
Gruß Bärbel

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Re: Fahrtkosten zur Apotheke? 17 Okt 2011 13:52 #269731

  • trockengewicht
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Hallo tobi79,

in der Steuererklärung kannst Du unter außergewöhnliche Belastungen u.a. pauschal 940,-- Euro für sogenannte krankheitsbedingte Fahrten einsetzen. Bist Du der Meinung, dass du wesentlich mehr ausgibst, musst Du das anhand von Einzelbelegen/Fahrtenbuch nachweisen.

Insgesamt geht das Finanzamt davon aus, dass Du einen gewissen Prozentsatz Deines Einkommens für außergewöhnliche Belastungen selbst tragen kannst (bei mir, verheiratet, 2 Kinder = 4 %). Diese Hürde hört sich zwar hoch an, kann jedoch in manchen Jahren leicht überschritten werden. Ich denke da an die Eigenleistungen für Zahnersatz, Brillen, auch an nicht ersetzte Schäden/Reparaturen im Haushalt etc. Was der Fiskus unter außergewöhnlichen Belastungen versteht, kannst Du in dessen Broschüren oder im Netz nachlesen.

Auf jeden Fall sammel ich zunächst alle Quittungen (natürlich auch über Zuzahlungen, selbst beschaffte Medikamente (Achtung: hierfür benötigt man ein grünes oder privates Verordnungsblatt). Am Jahresende kann ich dann erst erkennen, ob sich eine Angabe bei der Einkommensteuer lohnt.

Sonnigen Herbst-Montag
wünscht
trockengewicht

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Re: Fahrtkosten zur Apotheke? 18 Okt 2011 01:12 #269738

  • Limo
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Hallo Tobi79,

ich habe immer alle Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel etc. das ganze Jahr über gesammelt.Da ich mich nicht selber mit der Steuererklärung befassen möchte, gabe ich die Ausgabenbelege genauso wie meine Einnahmebelerge Themengerecht (mir fällt gerade der richtige Begriff nicht ein) aufgelistet und einem Steuerberater übergeben.

Zusätzlich habe ich jedes Jahr, eine von mir zu Beginn meiner Dialysekarriere selbst aufsesetzte Erklärung die von mir und dem Neoh. Unterschrieben wurde, kopiert und mit eingereicht. In dieser Erklärung geht es um meine persönliche Situation als chronisch kranker im Allgemeinen und als Dialysepatient im Besonderen.

Bei der Auflistung zu den unterschiedlichen Themenbereichen kann man z. B. auch Deine Apothekenfahrten als medizinisch begründet mit unterbrigen.

Natürlich hätte ich im Zweifelsfall jeden einzelnen Beleg erklären und begründen können. Eine Nachfrage des Finanzamtes gab es jedoch nicht.

Es gab keinerlei Probleme mit dieser Strategie.


Limo

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Hi :)