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Wegfall der FFP2-Maskenpflicht in Bayern 02 Sep 2021 11:20 #517475

  • Uxbridge
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Hallo,

seit heute ist die FFP2-Maskenpflicht in Bayern beendet, zumindest bis Warnstufe Gelb. Jedoch möchte die Ärztin aus unserem Dialysezentrum, das Alle weiterhin FFP2-Masken tragen?

Ich bin aber nicht mehr bereit, die Kosten hierfür selbst zu tragen. Ausserdem fällt mit FFP2-Masken das atmen schwerer.

Kennt sich jemand mit den rechtlichen Umständen aus?

Muss ich trotzdem FFP2-Maske tragen?

Riskiere ich deswegen ein Bußgeld oder nur privatrechtliche Konsequenzen?

Kann das Dialysezentrum das eigentlich vorschreiben, oder könnte ich auf dem Rechtsweg, das tragen lediglich einer OP-Maske einklagen?

Wie ist das bei euch? Dürft ihr wieder auf OP-Masken umsteigen?

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Wegfall der FFP2-Maskenpflicht in Bayern 02 Sep 2021 13:00 #517478

  • Christian
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In Österreich wurde von FFP2-Maskenpflicht auf MNS-Pflicht zurückgestuft, vor Monaten.

Meine Dialyse lässt uns auch alle immernoch mit FFP2-Maske antanzen, die bekommen wir aber....jede Woche eine frische, lol.
Ich hab als erster rebelliert und die Maske immer bewusst falsch getragen.

Die älteren Semester haben angefangen Sauerstoff-Brillen zu verlangen mit einer lächerlich geringen Menge, einfach nur um keine Maske zu tragen.
Man muss sich einfach nur anstellen und zu Beginn der Dialyse "schlecht Luft" bekommen, schon trägst du Nasenschläuche statt Maske.

Rechtliche Umstände.....schwierig, weil die Rechtslage sich nach belieben ändert....wird auch vieles rückwirkend vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Wenn die Schwestern merken sie haben keine Chance, hören sie irgendwann auf zu nerven. Heute ist die Oberschwester zu jedem einzelnen in meinem Zimmer hin und hat gesagt wir sollen die Maske richtig aufsetzen. Jeder von uns 6 hat jeder einzelne die Schwester solange verarscht bis sie aufgegeben hat. Wir haben die Maske für eine Sekunde korrekt aufgesetzt, um sie dann mit einer Kinn-Bewegung wieder von der Nase rutschen zu lassen. Eng anliegend? Nö, wir haben jetzt alle Verlängerungs-Schnüre und tragen die FFP2-Maske höchstens wie einen MNS, schön locker luftig.

Und wir haben zwar eine Maske am Kinn, am Ohr oder sonstwo, weil man keine Strafe bekommen möchte, aber wo und wie er getragen werden muss und was eigentlich "eng anliegend" bedeutet ist relativ.

Das mit den Strafen von der Polizei etc. ist relativ, weil da wird bei Nicht-Zahlung auch fast alles wieder vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Meistens wegen der Verhältnismäßigkeit.
Mal abgsehen davon wird ja keiner die Polizei auf eine Dialyse rufen, wird also keine rechtlichen Konsequenzen haben bis ein Polizist mal tatsächlich da ist :P


Eine von den Schwestern trägt ihre Maske selbst so, dass sie die Schnüre links und Rechts auf der unteren Seite entfernt hat und miteinander verknotet hat, also nur Nasenschutz und beim Kinn atmet sie raus.....

So als Tipp, vermeide Stress bis du angehängt wurdest und trag die Maske.....aber sobald du hängst wird dich keiner mehr rausschmeißen können, nur weil du schlecht Luft bekommst und deshalb die Maske verweigerst.
Und aus rechtlicher Sicht ist "jemandem die Atmung zu erschweren" eine Umschreibung für Folter durch Ersticken.

In Österreich wars ja auch üblich, dass in Pflege und Altersheimen nur 1ne Kontaktperson hinein durfte. Verfassungsgerichtshof hat das im nachhinein aufgehoben und zur schweren Körperverletzung erklärt, wenn bei Demenz-Kranken die Kontakte beschränkt wurden. Das mögliche Schmerzensgeld was man jetzt einklagen kann wird denen aber nichts mehr helfen, der Schaden ist gemacht.

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Hi :)