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Entlassungsbetrag? 15 Mai 2025 19:06 #527651

  • Too
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Guten Abend,

Wenn bei mir die Pflegestufe 1 festgestellt wird, bekomme ich dann den Betrag oder ein Angehöriger oder nur eine Servicekraft beziehungsweise eine Firma?

Ist es überhaupt möglich, bei Pflegestufe 1 Geld zu bekommen?

Beste Grüße

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Entlassungsbetrag? 15 Mai 2025 19:44 #527652

  • Skjaldbaka
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Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden.
Er wird nur nachträglich ausbezahlt, Du gehst also in Vorleistung und nur für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.
Pflegegeld bekommt man mit Pflegestufe 1 noch nicht.
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Entlassungsbetrag? 15 Mai 2025 21:43 #527656

  • gdbusch
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Hallo Too,

ich empfehle dir einfach mal diese Seite ...
.
www.pflege.de
.
Dort kannst du Alles selbst durchsuchen und dich erkundigen. Weiterhin schlage ich vor mal einen Pflegedienst in deiner Wohngegend (findest du sicher auch im Internet) anzusprechen und dich dort beraten zu lassen. Der gesamte Bereich in Sachen Pflege ist doch sehr umfänglich.
.
Den jetzigen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro bekommst du nicht ausbezahlt! Du kannst aber einen Pflegedienst, eine Haushaltsagentur oder Person mit entsprechendem Zertifkat o.ä. beauftragen dir im Haushalt zu helfen. Die rechnen das dann mit der Krankenkasse ab.
.
Hier ein Auszug von Pflege.de "Entlastungsbetrag richtig nutzen: Angebote zur Unterstützung im Alltag

Putzen, Einkaufen, Arztbegleitung: Viele Pflegebedürftige und Angehörige wünschen sich mehr Hilfe im Alltag. Genau das bieten die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“, die sich über den Entlastungsbetrag finanzieren lassen" ENDE
.
Was dir aber auch bei Pflegegrad 1 (auch allen anderen Graden) zusteht sind Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €/monatlich. Das heißt: du kannst dir jeden Monat zB in der Apotheke, Reformhaus oder Internet folgende Artikel holen .......
Desinfektionsmittel für die Hände
Desinfektionsmittel für Flächen
Bettschutzeinlagen
Einmalhandschuhe
Mundschutz oder medizinische Gesichtsmasken
FFP2-Masken
Schutzbekleidung oder Schutzschürzen.
WICHTIG auch das Geld bekommst du nicht überwiesen! Das rechnet dann die entsprechende Stelle mit Krankenkasse ab.
.
Sicher gibt es noch Einiges mehr zu beachten. Deshalb meine Idee dich zu beraten lassen. Das kostet nichts.
Alles Gute, hoffe es hilft dir etwas weiter ;)

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Entlassungsbetrag? 16 Mai 2025 08:53 #527657

  • Christian
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@gdbusch

Bzgl. Qualifikation und Pflegeorganisationen, man kann sich doch auch in Deutschland einen Angehörigen oder Freund der Familie statt eines Fremden als Pfleger nehmen.
Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel über Haushaltsscheck / Dienstleistungsscheck, die übliche Form als Privatperson eine andere Privatperson steuerpflichtig für Arbeit zu bezahlen.

Wie immer heißt das Ding in Deutschland und Österreich anders, in den meisten EU Ländern ist es der Dienstleistungsscheck, in Deutschland nennt mans Haushaltsscheck:
de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsscheck.

Der Haushaltsscheck/Dienstleistungsscheck war eigentlich als einheitliche EU-Novelle geplant gegen Schwarzarbeit (auch heute sind 95% der Pflegekräfte in der EU in schwarzarbeit tätig - da muss man aufpassen sich als Patient nicht strafbar zu machen)
Immer wenn du eine andere Privatperson für eine Leistung mit Bargeld bezahlst, IST ES SCHWARZGELD. Es muss versteuert werden, als Privatperson über Haushaltsscheck. So kann man sich ganz legal einen Angehörigen als Putzfrau auswählen, wenn mans richtig anmeldet
Klar kann man sich auch eine Pflegekraft über eine Pflegeorganisation suchen und diese steuerpflichtig bezahlen......aber Pfleger und Putzfrauen sind Mangelware, da findet man doch im Privatbereich eher was und muss die Steuerpflicht selber regeln.

Ich denke es sollte kein Problem darstellen den Entlastungsbetrag an eine nichteinmal hauptberufliche Putzfrau(also rein Privat/Nebenberuflich) im Freundes und Bekanntenkreis per Haushaltsscheck auszubezahlen und diesen mit dem Entlastungsbetrag gegenzuverrechnen.
Weil der Haushaltsscheck hat eine Nummer, gilt als Beleg und ist ein gültiges Zahlungsmittel das mit einem bestimmten Betrag gedeckelt ist.

Ich hatte jahrelang gute Erfahrungen mit dem österreichischen Gegenstück "Dienstleistungsscheck" gemacht, als ich in der Prä-Dialyse-Phase eine geringfügige Arbeit gebraucht habe um krankenversichert zu bleiben.
In Ö kostet die Selbstversicherung in der Krankenversicherung 500€ im Monat wenn man kein Sozialgeld bezieht wo KV dabei ist, für geringfügig Beschäftigte nur 59€ im Monat für die Selbstversicherung, das war 90% Ersparnis.

lg
Chris

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Hi :)