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Keine Abschiebung für Corona-Testverweigerer 13 Mär 2021 13:48 #515990

  • Christian
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Sicherheitsalarm um Abschiebungen! In einem der „Krone“ vorliegenden Papier des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wird gewarnt, dass Schubhäftlinge laut Europäischer Menschenrechtskonvention nicht zu Corona-Tests gezwungen werden können - und damit keine Außerlandesbringung möglich ist.

Die Pandemie bringt jetzt auch die Abschiebe-Politik der Regierung unter Druck. Wie aus einem internen Aktenvermerk hervorgeht, können nämlich PCR-Tests laut Europäischer Menschenrechtskonvention nur unter Mitwirkung und im Einvernehmen mit dem Betroffenen durchgeführt werden.

Eingriff in „körperliche Integrität“
Die Testung würde nämlich einen Eingriff in die „körperliche Integrität“ darstellen. Das Problem dabei: Viele Länder bestehen vor der Einreise auf einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist. Das bedeutet, dass Testverweigerer ihre Heimreise nicht antreten können.

„Demütigung der eigenen Bevölkerung“
Und dann? Die Behörde prüft, ob eine Anhaltung in Schubhaft möglich ist. Falls nicht, „so ist die Person aus der Anhaltung zu entlassen“. Sprich: Freiheit statt Abschiebung. „Während ein Corona-Test bei Illegalen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt, werden Österreicher gezwungen, einen Test durchzuführen, wenn sie etwa Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder ihren Job behalten wollen. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung“, kritisiert FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz die Gesetzeslage.

Bereits im Jahr 2020 gab es in Österreich deutlich weniger Abschiebungen als in den Jahren davor - u.a. weil wegen der Corona-Krise viele Flüge abgesagt wurden.


Dürfte für Deutschland auch interessant sein, weil die Rechtslage bei euch gleich sein wird. (ist ja EU-Recht....)
Kommt man sich schon sehr verarscht vor.

lg
Chris

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Keine Abschiebung für Corona-Testverweigerer 13 Mär 2021 18:25 #515991

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Hi Chris,

bei mir in der Dialyse muss jeder wöchentlich einen Schnelltest (Wattestäbchen ins Nasenloch, ziemlich unangenehm) über sich ergehen lassen. Das wurde vom Professor so angeordnet. Es würde mich mal interessieren, was würde passieren, wenn ein Patient die Zustimmung hierfür entzieht?! Wird er dann nicht mehr dialysiert? Wohl kaum. Käme er in ein Extra-Zimmer (man stelle sich den Aufwand vor).

Gerd

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Keine Abschiebung für Corona-Testverweigerer 14 Mär 2021 04:26 #515997

  • Christian
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Hi Gerd,

DAS frage ich mich auch ständig. Aber im RL trau ich mich nicht das durchzuziehen, weil meine Dialyse auch eine Psychatrie hat.
Meine Dialyse ist schnell damit Patienten in die Psychatrie zu stecken und unter Zwang zu dialysieren.

Ich hatte einmal einen Epileptischen Anfall, zuhause am Freitag.
Bin am Montag auf der Psychatrie aufgewacht, ans Bett fixiert.

Und das war zu einer Zeit wo ich Dialyse niemals verweigert hätte....nur hatte ich mich anscheinen hysterisch verhalten.
Wurde laut meiner Mutter ziemlich unter Drogen gesetzt, wovon im Arztbrief natürlich nichts steht <_<

Jede andere Dialyse hat nicht soviel Macht, aber wenn das Spital eine hauseigene Psychatrie hat, dann enden deine Rechte dort.

Und an der Dialyse hysterisch werden ist sowieso Tabu, das ist ein fließender Übergang, dass du nach dem Anhängen schon in der Psychatrie für 24 Stunden eingewiesen bist.

Ein Bettnachbar hat sich oft geweigert nach dem Abhängen noch 10 Minuten zu bleiben und auf die Einstichstellen zu drücken.
Ist dann ein paar mal beim Abwiegen umgekippt.
Als er sich danach nocheinmal weigern wollte, hat er den fließenden Übergang in die Psychatrie gekriegt, weil Selbstgefährdend.
Jeder der diese Freakshow schonmal mitgemacht hat, will dort niewieder hin und verhält sich brav....

Ist jetzt die Frage in wieweit in "nicht tragen" der Maske als Selbst- oder Fremdgefährdendes Verhalten eingestuft werden kann. (Ich denke das ist ausreichend für Psychatrische Begutachtung...)

Ich trag ja meine Maske nur bis zum Anhängen, danach ess ich und danach trag ich sie wie ein Faceshield. (nur am Kinn fixiert, auf der Nase locker und so verbogen, dass sie weit absteht....
Und zum Abhängen setz ich sie mir wieder richtig auf. (Gummiband enger und Nase zurückbiegen.)
Abgesehen davon hab ich von meinem Bett aus freie Sicht zur Schwesternstation, wo sie die Maske alle Ablegen wenn sie vorm PC sitzen.
Ist also schwer mir zu verbieten die Maske zum Schlafen verschoben/inkorrekt zu tragen, weil es gute Argumente dagegen gibt. Aber eine Total-Weigerung wäre an meiner Dialyse undenkbar.
Und nach 3 Monaten sind die Schwestern auch zu Faul jeden aufzuwecken wo die Maske verrutscht.

Bei mir traut sich nur 1ne Schwester zu lästern und mit der fang ich dann immer ein Streitgespräch an, weil sich ihre Maske beim Atmen nicht bewegt und sie selbst die Maske falsch trägt.
Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen...

Die Chefärzte sieht man übrigens aktuell nicht, garkeine Visite, weil die Schwestern sie angeblich im Büro eingesperrt halten und nicht mehr raus lassen wollen.....

Am lächerlichsten wird es wenn man weiß, dass die FFP2-Masken die das Spital austeilt aktuell in den Medien sind wegen Schwarzarbeit und Umettiketierung von teils minderwertigen Nicht-FFP2-Masken (unter unhygienischen Umständen).
Die Masken die meine Dialyse austeilt von der "Hygiene Austria" sind aktuell vom Markt genommen und dürfen garnicht mehr verkauft werden. Die Finanzpolizei ermittelt. Soviel dazu.

lg
Chris

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Hi :)