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Wohnungsgröße bei PD 07 Mär 2014 18:41 #498888

  • NicoleMainz
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Liebe alle,

ich würde gerne wissen, ob die Peritonealdialyse den Anspruch auf eine größere Wohnung nach sich zieht. In den Sozialhilfegesetzen steht immer angemessener Wohnraum. Wird dieser angesichts der Notwendigkeit Material aufzubewahren höher anerkannt? Einer alleinstehenden Person steht eine 1-Zimmerwohnung zu. Dies ist recht knapp mit dem ganzen Material. Oder ändert man dann die Lieferfristen von 4 wöchentlich auf 2 wöchentlich?
Die Frage wäre auch, ob man beim Wohnberechtigungsschein Anspruch auf eine größere Wohnung hat.

Aus meiner Erfahrung heraus war das immer sehr unproblematisch, da die meisten Sachbearbeiter anerkannt haben, dass der angemessene Wohnraum aufgrund der realen Bedingungen größer sein muss. Ich habe auch keine weiterführenden Bestimmungen gefunden. Aber vielleicht weiß von Euch jemand mehr.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Nicole

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Re: Wohnungsgröße bei PD 07 Mär 2014 19:09 #498891

  • Hati
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Hallo NicoleMainz,

in einer Broschüre steht sowas, aber ich habe gesucht und gesucht, keine rechtsverbindlichen Bestimmungen dazu gefunden.
Allerdings ist es ja auch so, dass bezüglich den genaueren Bestimmungen, z.B. Wohngeld oder Mietzahlung bei ALG II und GruSi die Länder sehr unterschiedliche Regelungen haben. In Berlin werden Wohnungen bis zu einer bestimmten Miet/Heizkostenhöhe finanziert, egal wie groß. Theoretisch könntest Du Dir hier einen Palast anmieten als Einzelperson, der darf nur nicht mehr als etwas unter 400€ kosten (inkl. BK und Heizung).

Allerdings gibt es bestimmte Gegebenheiten, bei denen die Sachbearbeiter nicht auf einen Umzug in eine billigere Wohnung bestehen sollen, z.B. wenn man schon sehr lange in der Wohnung wohnte oder absehbar n Rente gehen wird. Auch auf Behinderte mit Merkzeichen G trifft dies zu. Hier muss aber der Arzt bestätigen, dass einem ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Ich denke er könnte es auch mit der PD begründen.
Bei der Neuanmietung wird Dir diese Vorgehensweise wenig nutzen, allenfalls kannst Du hoffen, dass ein Schreiben vom Doc wegen der Notwendigkeit eines 2. Zimmers bei PD, die Sachbearbeiter überzeugt, wenn bei Euch im Bundesland die Ein-Zimmer-Regel für Einpersonenhaushalte gilt.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Wohnungsgröße bei PD 07 Mär 2014 19:18 #498892

  • NicoleMainz
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Ganz herzlichen Dank für Deine Rückmeldung!

Viele Grüße
Nicole

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Re: Wohnungsgröße bei PD 07 Mär 2014 20:01 #498895

  • Krischan
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Hallo Nicole,
Mir hat mal ein Sozialarbeiter vom KFH vorgeschlagen bei der Beantragung eines WBS anzugeben, man habe als Dialysepatient vor, Heimdialyse durchzuführen. Dann würde man anstandslos einen WBS für 2 anstatt für ein Zimmer bekommen. Ob man dann tatsächlich Heimdialyse durchführt sei egal.
Ist aber schon über 10 Jahre her, also kann nicht sagen ob da was geändert wurde.

Ich denke mal, wenn Du CAPD machst hast Du tatsächlich einen Mehranspruch.
Vielleicht solltest Du mal beim Wohnungsamt mit einem der zuständigen Bearbeiter sprechen. Schließlich kommt es ja öfter mal vor, daß Behinderte mehr Platz brauchen, z.B. Rollifahrer.
Ausserdem könntest Du bei der Hauptfürsorgestelle anrufen. Die sind für die Belange Schwerbehinderter zuständig und können das sicher auch ganz genau sagen, wie das in Deinem Fall ist.
Gruß Krischan

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Re: Wohnungsgröße bei PD 07 Mär 2014 21:07 #498898

  • Limo
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Hallo Nicole,

auch wenn ich als Nichtbetroffener im Bezug auf Wohnung über keinerlei Erfahrungen verfüge, habe ich doch die Erfahrung gemacht, dass manchmal ein Gespräch von Mensch zu Mensch hilfreich sein kann, und sei es nur dafür, dass man den perfekten Hinweis bekommt wie, wo was mit hoher Wahrscheinlichkeit funktioniert.
Manchmal kann man solch ein Gespräch sogar mit Menschen vom Amt führen (womit ich natürlich niemanden von einem Amt zu Nahe treten möchte; Wie ich hörte soll es sich dabei auch -zumindest gelegentlich- um Menschen handeln*grins**grins**grins*X(:)-D).


Viel Erfolg wünscht

Limo

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Re: Wohnungsgröße bei PD 08 Mär 2014 18:04 #498910

  • silber
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Hallo Nicole,

als Einzelperson steht Dir meines Wissens eine Wohnung mit 2 Zimmern und höchstens 50 qm zu. Ich wohne mit Wohnberechtigungsschein in einer solchen (ohne PD).

Lieben Gruß
Anja

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Re: Wohnungsgröße bei PD 10 Mär 2014 11:30 #498956

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Hallo Krischan, vielen Dank für Deine Ratschläge!

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Re: Wohnungsgröße bei PD 10 Mär 2014 11:31 #498957

  • NicoleMainz
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Hallo Anja, vielen Dank für Deine Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Nicole

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Re: Wohnungsgröße bei PD 10 Mär 2014 15:13 #498959

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Hej,

ich kann Dir nur sagen, was mir das Wohnungsamt mitgeteilt hat als
ich sie danach gefragt habe. Es ging allerdings nur um einen Wohnberechtigungs-
schein. Nach Vorlage der entsprechenden Dokumente wegen Heimdialyse hätte
man mir einen WBS für max 75 qm, 3 Zimmer ausgestellt, war zu dem Zeitpunkt
alleinstehend, allerdings Wochenendpapa von drei Kindern, soweit ich mich erinnere
ging es aber nur um die Dialyse. Bei Sozialhilfe etc. sieht das sicherlich noch
etwas anders aus, ich schätze aber zwei Zimmer sollten es auch werden.
Ich habe schon häufiger gehört das aufgrund einer Behinderung ein Mehrbedarf
von 15 qm angenommen wird, dies gilt meines Wissens zumindest bei Merkzeichen
G im Ausweis, das entspricht dann der Wohnfläche für zwei Personen. Das sollte
im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auch für Heimdialysepatienten gelten, sprich
das mit Deinem Berater an.

Schöne Grüße,

Boris

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Re: Wohnungsgröße bei PD 14 Mär 2014 01:21 #499028

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Hallo Nicole,

lass dir vom Arzt ein kurzes Schreiben aufsetzen, dass die Heimdialyse (als solches zählt auch die PD) ein extra Zimmer und viel Lagerraum verlangt. Damit gehst du zum Wohnungsamt und erklärst dein Anliegen. So hatte ich es gemacht und ohne Anstand einen WBS mit Anspruch auf ein zusätzliches Zimmer bekommen.
Leider erhöht dieser Anspruch nicht auch den Anspruch auf höhere Mietzzahlung seitens des Jobcenters, solltest du darauf angewiesen sein. Also wenn du bisher eine 1-Zimmer-Wohnung für beispielsweise 200 Euro haben durftest, so gilt dieser Satz auch für die 2-Zimmer-Wohnung. Damit ist der Zusatzanspruch für Hartz-IV-Empfänger witzlos.

Mit freundlichen Grüßen
neanada

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Re: Wohnungsgröße bei PD 02 Apr 2014 13:22 #499409

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Ich Wohne im Rheinland und habe ohne weiteres 60qm für 550€ warm genehmigt bekommen.

Werde allerdings in ein paar Monaten auch nach Berlin ziehen, bin seit einigen Wochen allerdings an der Hämo. Welche ich auch plane daheim zu machen. Ist dieser Plan schon ausreichend um mehr Platzbedarf geltend zu machen?

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Hi :)