Hallo Roland,
ich denke, dass diese Probleme bei der DSO schon ein wichtiges Thema sind. Sie zeigen doch ganz klar, dass diese zentralen Strukturen dringend geändert werden müssen hin zu dezentralen Strukturen. Der Vorstand der DSO betreibt aber genau das Gegenteil und will weiter mit einer Zentrale in bester (und teuerster) Frankfurter Lage die zentrale Struktur ausbauen. Da werden Gelder verpulvert, das ist unglaublich.
Die DSO hat ein Budget von etwa 40 Mill. Euro im Jahr. 2010 hatten wir 1182 postmortale Organspender. Das bedeutet, im Schnitt standen für jeden Organspender rein rechnerisch fast 34000 Euro!!! zur Verfügung. Da kann man nicht davon sprechen, dass zu wenig Geld im System ist, sondern es gibt einfach katastrophale Strukturen bei der DSO, durch die das Geld einfach nicht dort ankommt, wo es wirklich gebraucht wird – nämlich im eigentlichen Organspendeprozess.
Zum Thema Patientenverfügungen:
Als Patientenverein haben wir dieses Problem schon seit Jahren gesehen und bei verschiedensten Veranstaltungen versucht, Vertreter der Transplantationsmedizin und der DSO darauf hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren. Das wurde von allen Seiten immer konsequent mit dem Hinweis abgetan, dass es zwischen Organspende und Patientenverfügung keine Widersprüche gibt. Man hat es also konsequent ignoriert und jetzt stellt man plötzlich überrascht fest, dass es da wohl doch ein Problem gibt. Da schwillt mir der Hals und alles was ich sonst noch habe …
Und für diejenigen, die ihre Patientenverfügung mit der Organspende in Einklang bringen möchten, hier eine Formulierung dazu. Wobei man auch bei dieser Formulierung wissen muss, dass man damit der Organspende gegenüber allen anderen Bestimmungen in der Patientenverfügung den Vorrang gibt. Man wird also beides so oder so nicht komplett in Einklang bringen können.
Die Formulierung:
„Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.„
LG
MaRIO