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Arbeitszeitregelung 05 Feb 2011 22:31 #392694

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Hallo,
ich bin jetzt neu in diesem Forum, aber seit 3 1/2 Jahren an der Dialyse. Dafür muß ich dreimal in der Woche eine Stunde früher vom Arbeitzsplatz weg und muß diese Stunden an den verbleibenden zwei Tagen nacharbeiten. Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, ein Antrag beim Integrationsamt wurde abgelehnt. Mittlerweile ist das alles sehr stressig für mich. Bevor ich aber Rente beantrage, möchte ich gern wissen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt?
L.G.

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Re: Arbeitszeitregelung 06 Feb 2011 00:05 #392695

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Hallo, Dornröschen,
schau mal unter Sozialrecht, da wurde diese Frage schon öfter diskutiert.
Viel Erfolg,
Antonio

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Re: Arbeitszeitregelung 06 Feb 2011 10:27 #392696

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Hallo Dornroeschen,

wo im öD bist Du denn, beim Bund gibt es die Rahmenintegrationsvereinbarung, aus der Deine REcht völlig klar hervorgehen.

Auf meiner UserHP steht meine email, kannst mich ja mal anmailen.

Gruss Parzival

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Re: Arbeitszeitregelung 06 Feb 2011 12:08 #392697

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Mein Mann machte Heimdialyse. Auf einer Reha wurde ihm erklärt, dass er Anspruch hätte, die Zeit für die Heimdialyse frei zu bekommen. Seine Krankenkasse übernahm die Kosten, sodass ihm kein Lohnausfall entstand. Kannst ja mal auf seine Homepage gehen, dort hat er dies auch erklärt. Bei Fragen geben wir gerne Antwort. LG Beate und Manne

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Re: Arbeitszeitregelung 06 Feb 2011 14:38 #392698

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Hallo Dornroeschen,
In den „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassenüber die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit .... (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) ist im § 2 (Defininition und Bewertungsmaßstäbe) eindeutig festgelegt:

(9) Ist eine Dialysebehandlung lediglich während der vereinbarten Arbeitszeit möglich, besteht für deren Dauer, die Zeit der Anfahrt zur Dialyseeinrichtung und für die nach der Dialyse erforderliche Ruhezeit Arbeitsunfähigkeit...

In Deinem Fall dann eben stundenweise mit Lohnersatz bis 6 Wochen voll sind. Näheres dazu haben auch schon wie oben erwähnt User im Forum Soziales geschrieben, die auch Teilkrankengeld erhielten. Wenn eben dann Arbeitgeber und das Integrationsamt Dir nicht entgegenkommen, dann laß Dich für die Dialysezeit AU schreiben. Hast es ja im Guten probiert. Problematisch ist dies aber sicher bei einem vakanten Arbeitsplatz oder Zeitverträgen. Da solltest Du abwägen, was Dir im Zweifel wichtiger ist.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Arbeitszeitregelung 18 Feb 2011 20:26 #392701

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Hallo Dornröschen,

bei mir ist es ganz genau so, ich muß 3x je 1 Std nacharbeiten. Begründung meines Dienstherren (Kommune) Teilkrank gibt es nicht im ÖD lt unserer Arbeitszeitverordnung. Schau mal in diese auf der Seite Deines Dienstherren. Entweder Krank oder Arbeitstag. Du kannst Dich max die 3 Tage die Woche krank schreiben lassen bis Deine Krankzeiten (Angestellte oder Beamte unterschiedlich) verbraucht sind. Zumindest kannst Du das machen für die Zeit wo Du sehr gestresst bist, oder vielleicht alle 2Wochen. So hast Du an den Dia Tagen noch 1/2 Tag zum Ausspannen. Rente würde ich ohne weitere Erkrankungen noch nicht beantragen, das bleibt Dir immer noch wenn der AG zuckt.
Es kommt auch auf Dein Alter an, für mich kam dann ATZ mit 75/25% in Frage, hat mir sehr geholfen.

Viele Grüße Raja

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Hi :)