Hallo,
das ist je nach Bundesland verschieden geregelt:
Fragen und Antworten rund um den Schwerbehindertenausweis
Wenn Du noch nicht dialysepflichtig bist, solltest Du
vor der Antragstellung über den Abschluss einer Rechtschutzversicherung nachdenken (ab Antragstellung ist es zu spät). Denn: Die Mitarbeiter in der Behörde verfügen regelhaft nicht über eine medizinische Ausbildung und die ärztlichen Gutachter, die deren Arbeitsergebnis absegnen nicht über eine internistische Expertise. Beide sind von ihrem Arbeitgeber/Auftraggeber gehalten, den GdB möglichst gering festzulegen. Das Regelwerk, nach dem sie die Beurteilung vornehmen (VersMedV) lässt ihnen bei Niereninsuffizienz ohne Dialyse sehr großen Ermessensspielraum, den sie mangels Fachkenntnis mitunter ohne böse Absicht nicht adäquat nutzen. Dann muss man dem Bescheid widersprechen und klug argumentieren. Deshalb der Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung.
Freundliche Grüße,
fabienne