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Ärger mit der Krankenkasse 23 Nov 2006 23:30 #141445

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Hallo ich heise Matthias ich bin seit einem Jahr Dialyse Patient und mache ca.seit einem halben Jahr nun Heimdialyse was auch gut klappt. jetzt will die Krankenkasse aber nicht mehr bezahlen weil der MDK sagt ich kann 15 Stunden in der Woche einer leichten Tätigkeit nachgehen und hat mich zum Arbeitsamt geschickt . Dieses schickt mich aber wieder mit der Aussage ich wäre nicht vermittelbar wieder zurück zur Krankenkasse und hat gleichzeitig meinen Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt , also bin ich zurück zur Krankenkasse diese sagt aber weiterhin das sie nicht für mich zuständig ist .

Jetzt laufe ich schon seit 5Wochen hinter meinem Geld her!!!!

Wenn mir einer sagen kann was ich jetzt noch tuen kann (habe den VDK schon hizugezogen) dann bitte meldet euch mal bei mir ! Gruß M.Neuser

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Re: Ärger mit der Krankenkasse 23 Nov 2006 23:36 #141446

  • elvi
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geh doch mal zur Reahabilitationsabteilung beim Arbeitsamt wegen Umschulung,
wie alt bist Du?
www.berufsfoerderungswerk.de

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Re: Ärger mit der Krankenkasse 24 Nov 2006 10:06 #141450

  • sabine
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Hallo Matthias,

hast Du die Möglichkeit berentet zu werden oder fühlst Du Dich arbeitsfähig?

Grüße

Sabine

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Re: Ärger mit der Krankenkasse 25 Nov 2006 16:37 #141457

  • Hati
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Hallo Neuser,

versuche jetzt mal hier eine Antwort:

Offenichtlich warst Du bisher krank geschrieben, aber die KK meint, du könntest mindestens 15 Stunden am Tag arbeiten. Das Arbeitsamt meint, weil du krank geschrieben bist, bist du nicht vermittelbar. Nur im Kontext Krankschreibung können sie das anführen. weil wer krank geschrieben ist, kann nun mal nicht arbeiten, nirgendwo.

Es wäre also zu überlegen, sich nicht mehr krank schreiben zu lassen. Dann muß das Arbeitsamt erst einmal zustehende Leistungen erbringen. Es darf nicht einfach so ein Sachbearbeiter mal festlegen: Dia-Pat. = nicht vermitttelbar = keine Leistung. Da zählt nur, bist Du noch erwerbsfähig mehr als 3 Stunden am Tag (oder ggf. Sonderregelungen wenn man eingeschränkt erwerbsfähig ist für 3 bis 6 Stunden am Tag). Im Zweifel muß dies der Amtsarzt festlegen, das darf kein Sachbearbeiter und bevor er den Fall dem medizinischem Dienst vorlegt, muß er Anhaltspunkte für die unzureichende Erwerbsfähigkeit haben. In so einem Fall sollte dann EU-Rente beantragt werden. Bis das geklärt wird, muß ALG II gezahlt werden. streiten sich Arbeitsamt und Rentenversicherung wer zahlen muß, gibt es eine Einigungsstelle. Bis die sich da geeinigt haben, gilt ebenfalls: man bekommt ALG II.

Du solltest also überlegen, was möchtest Du, was kannst Du noch? Willst Du weiter arbeiten, lasse Dich gesund schreiben und beantrage beim Arbeitsamt entsprechende Leistungen und erzähle denen, dass Du arbeitsfähig bist. Leistungen dürfen die nicht deshalb ablehnen, weil einer nicht vermittelbar ist (das sind heutzutage viele!), außer man hat einen K-Schein. Möchtest/Kannst Du nicht weiter arbeiten, beantrage EU-Rente und bis zur kKärung Sozialgeld (so Du weiter krank geschrieben bist, bist Du gesund geschrieben dann ALGII bis zur Klärung).

Viele liebe Grüße
Hati

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Hi :)