Hallo Neuser,
versuche jetzt mal hier eine Antwort:
Offenichtlich warst Du bisher krank geschrieben, aber die KK meint, du könntest mindestens 15 Stunden am Tag arbeiten. Das Arbeitsamt meint, weil du krank geschrieben bist, bist du nicht vermittelbar. Nur im Kontext Krankschreibung können sie das anführen. weil wer krank geschrieben ist, kann nun mal nicht arbeiten, nirgendwo.
Es wäre also zu überlegen, sich nicht mehr krank schreiben zu lassen. Dann muß das Arbeitsamt erst einmal zustehende Leistungen erbringen. Es darf nicht einfach so ein Sachbearbeiter mal festlegen: Dia-Pat. = nicht vermitttelbar = keine Leistung. Da zählt nur, bist Du noch erwerbsfähig mehr als 3 Stunden am Tag (oder ggf. Sonderregelungen wenn man eingeschränkt erwerbsfähig ist für 3 bis 6 Stunden am Tag). Im Zweifel muß dies der Amtsarzt festlegen, das darf kein Sachbearbeiter und bevor er den Fall dem medizinischem Dienst vorlegt, muß er Anhaltspunkte für die unzureichende Erwerbsfähigkeit haben. In so einem Fall sollte dann EU-Rente beantragt werden. Bis das geklärt wird, muß ALG II gezahlt werden. streiten sich Arbeitsamt und Rentenversicherung wer zahlen muß, gibt es eine Einigungsstelle. Bis die sich da geeinigt haben, gilt ebenfalls: man bekommt ALG II.
Du solltest also überlegen, was möchtest Du, was kannst Du noch? Willst Du weiter arbeiten, lasse Dich gesund schreiben und beantrage beim Arbeitsamt entsprechende Leistungen und erzähle denen, dass Du arbeitsfähig bist. Leistungen dürfen die nicht deshalb ablehnen, weil einer nicht vermittelbar ist (das sind heutzutage viele!), außer man hat einen K-Schein. Möchtest/Kannst Du nicht weiter arbeiten, beantrage EU-Rente und bis zur kKärung Sozialgeld (so Du weiter krank geschrieben bist, bist Du gesund geschrieben dann ALGII bis zur Klärung).
Viele liebe Grüße
Hati