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Wie ( eingeschränkt ) muss man den sein für die Rentenberechtigung 14 Jan 2004 12:34 #309234

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Wie Krank ( eingeschränkt ) muss man den sein für die Rentenberechtigung

Die meisten HD, CAPD Pat. Oder auch Txler tragen doch ihren Kopf unterm arm ? bzw. sind so stark eingeschränkt, das ein „normales Lebenâ€? nicht möglich ist ! mal abgesehen von der zeitlichen Einschränkung die Dialyse beansprucht bei mir 22 Std. / Wo. ( das ist ne`Halbtagstelle ) die körperlichen Einschränkungen werden Jahr für Jahr mehr ! deshalb ist es mir ein Rätsel wie über Rentenanträge entschieden wird, vor allem von Leuten die mit den gesundheitlichen Einschränkungen, die wir haben meist keinerlei Praxiserfahrungen haben.

Ich habe meine Rentenantrag im Dezember 03 abgegeben, jetzt hatte ich den Termin beim ( Vertrauensarzt ) mal schauen was dabei raus kommt ???

Ich bin 30 Jahre alt und seit 10 Jahren an der HD !
Meine Diagnose = Terminale Niereninsuffizienz mit chronischer Hämodialyse seit 1993 mit renaler Anämie, chronische Erythropoietinsubstitution, renaler Osteopathie, sekundärer Hyperparathyreoidismus dialyseassoziierter Polyneuropathie,

Renale Grunderkrankung: Alport-Syndrom mit Nierenbeteiligung, Augenbeteiligung (Astigmatismus), Ohrbeteiligung (Innenohrschwerhörigkeit bds.)

M.Werlhoff mit Thrombopenie und intermittierenden Hauteinblutungen ( bekannt seit 1977 )
Arterielle Hypertonie. ( ENDE )

Gruß Stephan

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Re: Wie ( eingeschränkt ) muss man den sein für die Rentenberechtigung 16 Jan 2004 22:45 #309286

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Hallo Stephan,
ich wünsch Dir viel, viel Glück das es klappt mit Deiner Rente.
Andreas

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Re: Wie ( eingeschränkt ) muss man den sein für die Rentenberechtigung 25 Jan 2004 22:38 #309573

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Hi,
Bedingung für den Anspruch auf eine EU/ BU-Rente ist grundsätzlich eine mindestens 5-jährige Anrechnungszeit bei einem Rententräger. D.h., Du musst mindestens 5 Jahre entweder in eine Rentenkasse eingezahlt haben oder Dinge getan haben, die als Einzahlungszeit ohne Einzahlung gelten (z.B. Studium).
Desweiteren ist ein Schwerbehindertenausweis von großen Vorteil, weil Du dann alle Rechte als Behinderter wahrnehmen kannst (SGB IX).
Grundsätzlich tun sich die verschiedenen Träger von Sozialleistungen natürlich schwer und versuchen sich gegenseitig den Schwarzen Peter, in diesem Falle Dich, wenn Du denn einen Antrag stellst, zuzuschieben.

Der Sinn der EU/ BU-Rente liegt in einem Schutz des Rentners vor den Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes.
Du darfst hinzuverdienen und bei bestimmten Bruttoeinkommensgrenzen wird die Rente dann um 1/ 3el (geringer Verdienst: früher 630 DM), 2/ 3el ( früher 1078 DM) bzw. 3/ 3el gekürzt.
Als EU-Rentner wirst Du auf dem AA nicht mehr vermittelt, Du kannst Dir nur selbst etwas suchen, Lesitungen des AA stehen Dir nicht zu.
Grundsätzlich dürfte Dein Krankheitsbild aber ausreichend sein, da Du ja aus verschiedenen Gründen gar nicht in der Lage bist, bestimmte Berufe auszuüben. Und schon deshalb bist Du mindestens Berufsunfähig.
Solltest Du bisher keine 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und besteht dazu auch in Zukunft keine Möglichkeit, dann steht es Dir frei, Dein bisher eingezahltes Rentengeld auf einen Schlag wieder aus der Kasse zurückzufordern. Damit erlischt jedoch auch jeglicher Rentenanspruch. Sollten Dir evtl. einige Monate an den 5 Jahren fehlen, kannst Du die auch ergänzend auf einen Schlag einzahlen.
Für eine Altersrente kannst Du aber auch bei Deinen weiteren Berufen/ Verdiensten neben Deiner EU/ BU-Rente einzahlen, wenn der entsprechende Verdienst das hergibt.

Weitere Fragen beantworte ich Dir nach meinem Wissensstand gerne. Bitte gehe an die ganze Rente-oder-Nicht-Problematik nicht mit einem schlechten Gewissen heran, Dein Leben ist trotz aller Erleichterungen der Wohlstandsgesellschaft auch nicht immer leicht.

herzlichst
schniefII

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Hi :)