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zur Klarstellung 13 Mai 2006 13:53 #316347

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Hallo Ihr Lieben,
ich muß doch etwas klarstellen: als brave, pflichtbewußte Beamtin habe ich meiner Dienststelle natürlich sofort (vor über 10 Jahren) mitgeteilt, daß bei mir eine Schwerhinderung anerkannt wurde!
Die Vorteile sind mir natürlich bekannt, wenn auch der besondere Kündigungsschutz bei Beamten unmaßgeblich ist.
Ich habe nur deshalb gefragt, weil ich u.a. Einstellungsgespräche durchführe und mich dabei oft frage, ob die Bewerber mir immer mitteilen, daß sie schwerbehindert sind.
Vielen Dank für Eutre Hilfe. Ich sehe, daß ich mich hier künftig noch präziser ausdrücken muß, um solche Mißverständnisse zu vermeiden.
Gruß, Roxanne

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Hi :)