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Schwerbehinderung 04 Jan 2007 17:31 #316689

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Hallo ihr,

ich habe von Albertine gelesen, was man alles beim Finanzamt absetzen kann. Diese Seite hier ist super, man kann so vieles nachlesen. Ich danke euch.
Da ich erst seit kurzem PD-Patient bin, habe ich jetzt erst meinen Bescheid bekommen und ich wurde nur zu 70 eingestuft. Ich habe gelesen und gehört, dass man als Dialysepatient immer mit einem grad von 100 eingestuft wird. Wer kann mir da helfen? Wo kann ich mich hinwenden? Was habe ich noch zu beachten? Vielen Dnak für euere Antworten.

Gruß Katja

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Re: Schwerbehinderung 04 Jan 2007 17:46 #316690

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Sofort Widerspruch erheben, bei der gleichen Stelle.

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Re: Schwerbehinderung 04 Jan 2007 17:53 #316691

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Elvi hat Recht, sofort Widerspruch einlegen, da bei Dialyse 100% gegeben werden muss. Wie ist Dein HB. Sollte der noiedrig sein, dazu noch evtl. aG beantragen, dass Du durch den niedrigen HB nur sehr wenig laufen kannst. Also nicht aufgeben, kämpfen. Fruß Albertine

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Re: Schwerbehinderung 04 Jan 2007 17:57 #316692

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Hallo Katja,
Elvi hat recht: Leg bitte umgehend Widerspruch ein. Diesen musst Du aber begründen.Hilfe erhältst Du beim VdK (musst aber Mitglied werden), oder durch einen Anwalt. Hast Du den Ausweis beantragt, bevor Du dialysepflichtig wurdest? Die Bearbeitungszeit ist nämlich oft sehr lange. Ansonsten wäre ein Grad von 70% bei Dialysepflichtigkeit völlig unverständlich.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
LG Nephroline

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Re: Schwerbehinderung 04 Jan 2007 18:36 #316693

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Hallo Katja,
ich bin`s nochmal: Ich habe jetzt gegoogelt und den Link mit der Tabelle (Grad der Behinderung) herausgesucht. Leider bin ich zu blöd zum Verlinken, deshalb nur die Angabe:
Wikipedia:Stichwort Grad der Behinderung, unten Angabe der Weblinks:
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (PDF-Broschüre zum Runterladen),
Kapitel 26.12, S.89 . Hier steht eindeutig: 100% bei Nierenersatztherapie
LG Nephroline

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Re: Schwerbehinderung 04 Jan 2007 19:00 #316696

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Gehe auf Bibliothek, dann Broschüren, linke Seite zweite von unten Soziales,
dann kommt eine Broschüre so 24 Seiten die kannst Du lesen oder Downloden, steht as über Schwerbehinderung drin.

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Re: Schwerbehinderung 04 Jan 2007 22:41 #316700

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Unter dem Feststellungsbescheid steht doch eine Rechtsbehelfsbelehrung
!

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Re: Schwerbehinderung 05 Jan 2007 20:02 #316701

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Hallo Roxanne,

die Rechtshilfebelehrung ist eben oft nicht im allgemein üblichem Deutsch verfaßt und darum für den Normalbürger nicht immer leicht zu entziffern.

Deshalb @Entchen:
Widerspruch einlegen und zwar sofort, wenn Du Dich erst beraten möchtest (Tips dazu gab es ja schon) geht es auch ohne Begründung. Wichtig ist nur, dass Du keine Fristen versäumst. Begründungen können immer nachgesandt werden.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Schwerbehinderung 05 Jan 2007 22:53 #316704

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Liebe Hati,
in der Rechtsbehelfsbelehrung muß lt. Verwaltungsvefahrensgesetz das mögliche Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage), die Stelle, wo es einzulegen ist und die dafür einzuhaltende Frist benannt sein. Eine fehlerhafte, unvollständige oder mißverständliche Rechtsbehelfsbelehrung würde den sie betreffenden Verwaltungsakt (Bescheid) nichtig machen. So etwas riskiert keine Behörde, ich habe es in 27 Jahren Verwaltungspraxis noch nie erlebt.
Liebe Grüße, Roxanne

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Re: Schwerbehinderung 05 Jan 2007 23:03 #316705

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Hallo Roxanne,

ich schrieb doch: eine Rechtshilfebelehrung ist nicht im allgemein üblichem Deutsch verfaßt.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Schwerbehinderung 06 Jan 2007 00:09 #316706

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Hallo Katja,
hier das Muster für einen kurzen, aber in Deinem Fall völlig ausreichenden Widerspruch. Datum nicht vergessen.

LG
MaRIO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihren Bescheid vom 1.1.1111, Aktenzeichen 111111.
Begründung:
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 entspricht bei der Notwendigkeit einer Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren (z.B. Peritonealdialyse) nicht den Richtlinien für Gutachten im Schwerbehindertenrecht.
Da bei mir eine Dauerbehandlung mit einem Blutreinigungsverfahren (Peritonealdialyse) notwendig ist, liegt nach den Richtlinien eindeutig ein GdB von 100 vor.
Ich bitte daher um erneute Überprüfung meines Antrages.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Musterfrau

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Hi :)