Hallo Schwede (Hübscher Nick, erinnert mich an meine Segelzeiten auf der Ostsee),
als Dialysepatient wirste Du automatisch auf einen GdB von 100 gesetzt, eventuell bekommst Du noch das Merkzeichen G. (Obwohl das heute eigentlich nicht mehr up to date ist.) Voraussetzung ist natürlich, dass Du einen Antrag stellst.
Die EU-REnte ist davon total unabhängig. Auf diese hast Du Anspruch, wenn Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden leistungsfähig bist (3-6 Stunden = Teil-EU-Rente). Das wird bei den meisten Dialysepatienten nicht der Fall sein. Solltest Du allerdings Deinen Beruf nicht mehr ausüben können, z.B. weil die Arbeit zu schwer ist, so hast Du Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch IV, umgangssprachlich auch Leistungen der beruflichen Rehabilitation. Das kann je nach Alter, Interessenlage und sonstigen Voraussetzungen bis hin zum Erlernen eines komplett neuen, dann gesundheitlich verträglichen Berufs gehen.
Alles Gesagte richtet sich im übrigen nur nach Deiner (arbeits-)medizinischen Leistungsfähigkeit. Ob Du trotz Erkrankung auf dem realen Arbeitsmarkt einen Job findest ist dabei unerheblich.
Solltest Du allerdings noch einen bestehenden Arbeitsvertrag haben, so gilt für Dich ein besonderer (wenn auch nicht uneingeschränkter) Kündigungsschutz, ab dem Zeitpunkt, wo Du den Antrag auf Schwerbehinderung stellst. Wenn Dein Arbeitgeber eine bestimmte Betriebsgröße überschreitet, ist er eigentlich verpflichtet, ein betriebliches Eingliedrungsmanagement zu betreiben, dass versucht, Dich im Betrieb zu halten.
In der Hoffnung, Deine Verwirrung nicht vergrößert zu haben, sende ich beste Grüße
joe
P.S.: Wenn Du in der Gewerkschaft bist oder Ihr in der Firma einen Schwerbehinderten-Beauftragten habt, lass Dich beraten.