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EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 28 Feb 2008 11:58 #317235

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Moin Gemeinde,

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Erwerbsunfähigkeitsrente.

Ich beziehe seit ca. 2003 die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich habe mich bei der BfA nach den Hinzuverdienstmöglichkeiten erkundigt. Dort sagte man mir, dass man aktuell pro Monat 355 EUR verdienen darf und zusätzlich 2 x 355 EUR im Jahr. Meine Frage ist nun, gilt das für ein Kalenderjahr oder mit Anfang der Beschäftigung und rechnet dann ein Jahr? Werde ab dem 1. März ein kleinen Job antreten, neben meiner Erwerbsunfähigkeitsrente.

Eine weitere Frage lautet, wie viel Stunden darf man in der Woche arbeiten? Sind 15 Arbeitsstunden pro Woche richtig? Was passiert, wenn man „ab und zu mal“ über 15 Arbeitsstunden pro Woche kommt?

Und die letzte und wichtigste Frage lautet, ob man als Erwerbsunfähigkeitsrentner Steuern zahlen muss? Und wo der Jahresfreibetrag ist. Kann man irgendwas als Kosten ansetzen, wenn man die Dialyse macht und zusätzlich noch studiert?

Muss der Arbeitgeber eigentlich zusätzlich noch einen Beitrag zur Krankenkasse abführen, oder braucht er dies nicht, weil die Krankenkasse von der EU-Rente bezahlt wird?

Die Angst, die Erwerbsunfähigkeitsrente zu verlieren, ist natürlich sehr hoch, weil man nie weißt, wann es einem wieder schlecht geht.

Danke für eure Hilfe!
Ibo

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 28 Feb 2008 14:34 #317236

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Ich versuche mal das ein oder andere zu beantworten:

Cyrous schrieb:

> Eine weitere Frage lautet, wie viel Stunden darf man in der
> Woche arbeiten? Sind 15 Arbeitsstunden pro Woche richtig? Was
> passiert, wenn man „ab und zu mal“ über 15 Arbeitsstunden pro
> Woche kommt?

Na ja, wenn Du mehr als 3 h täglich arbeiten kannst hast Du in meinen Augen und den des Gesetzgebers kein Anrecht auf die EU-Rente, also sind (bei einer 5-Tage-Woche) 15 h die absolute Obergrenze. Du darfst - wenn ich das Gesetz richtig verstehe übrigens auch nicht 3 x 5 h/tgl. arbeiten, sondern wirklich maiximal 3 h/tgl.

>
> Und die letzte und wichtigste Frage lautet, ob man als
> Erwerbsunfähigkeitsrentner Steuern zahlen muss? Und wo der
> Jahresfreibetrag ist. Kann man irgendwas als Kosten ansetzen,
> wenn man die Dialyse macht und zusätzlich noch studiert?

Da schon Dein Grund-Steuerfreibetrag aktuell um die 7800 € liegen müsste (bin zu faul zum googlen) und ja noch der Arbeitnehmerpauschbetrag und gf. andere Abschreibungen hinzu kommen, sollte ein 355-€-Job + EU-Rente kein großes Problem darstellen. Wenn Du natürlich noch Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung hast...

> Muss der Arbeitgeber eigentlich zusätzlich noch einen Beitrag
> zur Krankenkasse abführen, oder braucht er dies nicht, weil die
> Krankenkasse von der EU-Rente bezahlt wird?

Bei einem Miniob (bis 400 €) zahlt der AG pauschal 25 % Sozialversicherung.


Gruß

joe

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 28 Feb 2008 20:11 #317237

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Moin Joe,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen. Da ich den Job schon habe, muss ich mal schauen, ob es pro Woche mehr als 3 Std. am Tag sind. Wusste gar nicht, dass man max. 3 Std. am Tag arbeiten darf.

Grüße
Ibo

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 29 Feb 2008 10:32 #317238

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Hallo Ibo,

bezüglich der drei Stunden habe ich meine Interpretation der Regelung wieder gegeben. Der Gesetzestext (SGB VI, §§ 43 und 96a) gibt das nicht unmittlebar her. Ich habe gestern noch eine Anfrage in de.soc.recht.arbeit+soziales gestellt. Da sind bisher nur zwei Antworten eingegangen, die mir beide nicht recht geben. Also liege ich wohl flacsh. Wenn Du sicher sein willst, frag bei der Deutschen Rentenversicherung direkt an, dann hast Du Rechtssicherheit.

Übrigens wirst Du ab Januar 2008 bis 400 € dazu verdienen dürfen. (Das Gesetz ist bereits durch Bundestag und Bundesrat, muss aber meines Wissens noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, wird dann aber rückwirkend gelten.)

Gruß

joe

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 29 Feb 2008 13:44 #317239

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Moin Joe,

danke nochmal für die Informationen. Es ist tatsächlich so, dass man rückwirkend zum 01. Januar 2008 bis zu 400 EUR hinzuverdienen darf.

Übrigens, habe ich einfach mal beim kostenlosen Servicetelefon der BfA angerufen. Dort sagte man mir, dass man durchaus mehr als 3 Std. am Tag arbeiten darf, es darf nur nicht die Hinzuverdienstgrenze überschritten werden.

Aber die Angst, dass dann doch geprüft wird, ob man noch Anspruch auf die EU-Rente hat, ist natürlich gegeben. Denn was wird sein, wenn man hin und wieder doch mal mehr als 3 Std. am Tag arbeitet.

Du sprachst davon, dass du irgendwo etwas angefragt hattest, was genau ist das?

Ich habe gestern noch eine Anfrage in de.soc.recht.arbeit+soziales gestellt.

Grüße
Ibo

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 29 Feb 2008 14:00 #317240

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Cyrous schrieb:

> Du sprachst davon, dass du irgendwo etwas angefragt hattest,
> was genau ist das?
>
> Ich habe gestern noch eine Anfrage in
> de.soc.recht.arbeit+soziales gestellt.

Das ist eine Newsgroup (Diskussionsgruppe) im Usenet. Dieses ist schon viel älter als WorldWideWeb und funktioniert über dezentrale Verteilung der Nachrichten. (Wenn Du bei einem seriösen Betreiber bist, sollte dieser auch einen Newsserver unterhalten, dann kannst Du das - am besten erstmal lesend - ausprobieren.)

Gruß

joe

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 29 Feb 2008 19:16 #317241

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Hallo Cyrous,

Übrigens, habe ich einfach mal beim kostenlosen Servicetelefon der BfA angerufen. Dort sagte man mir, dass man durchaus mehr als 3 Std. am Tag arbeiten darf, es darf nur nicht die Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. - das ist Unsinn. Es gibt ein Gesetz (siehe Hobbit). Das werden die sicher nicht zu Deinem Gunsten auslegen - können sie auch garnicht.

Wenn Du mehr als 3 Stunden am Tag arbeitest, auch wenn es nur hin und wieder ist, wirst Du bei einer erneuten Rentenprüfung schlechte Karten haben. Wie willst Du denn dann noch glaubwürdig erklären, dass Du nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kannst?! Das ist aber nunmal die Vorraussetzung für die volle Erwerbsminderungsrente. Und wenn Du das nicht mehr glaubwürdig erklären kannst, hast Du, eh Du Dich versiehst, nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Also Vorsicht!

VG
MaRIO

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 10:07 #317256

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Danke euch für die Antworten! Sind sehr hilfreich.

Es wird sicherlich sehr selten vorkommen, dass ich mal mehr als 3 Std. am Tag arbeite. Es wird zumindest nicht die Regel sein. Wenn es ab und zu mal mehr als 3 Std. sind, wird es nicht tragisch sein, oder!?

Soweit ich weiß, wird meine Rente nicht überprüft, da sie unbefristet ist. Ich habe einmal ein Schreiben erhalten, worin ich aufgefordert war, etwas mitzuteilen. (Glaube, sie wollten wissen, ob ich noch dialysiere). Oder wie meinst du es, wenn du schreibst, dass eine Rentenprüfung stattfinden kann? Fordert die BfA ein Zeitprotokoll des Arbeitgebers an?

Grüße

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 20:50 #317259

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Hallo,

wollte nur mal eine kurze Stellung nehmen. Auch unbefristete EU-Renten werden bis zum 65. Lebensjahr in regelmäßigen Abständen überprüft. D.h. man bekommt so alle 1 bis 2 Jahre ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung und da wird man gefragt, ob man noch weiter krank ist oder ob sich der Zustand gebessert hat. Außerdem wird abgefragt, ob man arbeitet. Das sollte man auch warheitsgemäß beantworteten, da die Deutsche Rentenversicherung über kurz oder lang eine Meldung der Krankenkasse bekommt, wenn man eine Arbeit aufnimmt. Kurzum: Seit dem 01.01.2008 kann man i.H.v. € 400,- hinzuverdienen. Egal wieviele Stunden. Natürlich sollte es keine Vollzeitbeschäftigung sein, dass würde dann auch gegen den Gesundheitszustand sprechen. Aber prinzipell ist die Stundenzahl egal. Man kann auch mal mehr Stunden zu Lasten der Gesundheit arbeiten.

Hoffe, ich habe nun niemanden verwirrt.

Gruß
ladymaya

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 20:59 #317260

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Kannst du mir bitte die Quelle angeben, wo ich all das nachlesen kann, denn
voll erwerbsgemindert ist nämlich eigentlich nur, wer nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten kann.
lg. catwoman

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 22:06 #317261

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Aber prinzipell ist die Stundenzahl egal. Man kann auch mal mehr Stunden zu Lasten der Gesundheit arbeiten. Hoffe, ich habe nun niemanden verwirrt. - doch, Du verwirrst mit so einem Posting sicher viele User.

Zu den Stunden: KLICK
Zu den Hinzuverdienstgrenzen: KLICK

MaRIO

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 22:23 #317262

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Danke Mario, kam mir auch schon alles recht komisch vor!
lg. catwoman

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 23:14 #317263

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Moin Mario,

auch bei den von dir genannten Links sind keine Angaben zu den Stunden. So wie es ladymaya erklärt hat, genauso hatte ich es auch verstanden und so wurde es mir auch am Telefon erklärt.

Aber euer Umkehrschluss ist auch gar nicht mal so abwegig. Man erhält die Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil man nicht mehr als 3 Std. am Tag arbeiten kann. Folglich müsste man im Job auch nicht mehr als 3 Std. am Tag arbeiten dürfen. Aber vielleicht gibt es da eine Ausnahme, weil ein Job eben keine Vollbeschäftigung ist.

Wo sollte man sich denn richtig beraten lassen, wenn nicht am Telefon der BfA? Sie tun doch eigentlich nichts anderes als die Mitarbeiter vor Ort bei der BfA.

Grüße
Ibo

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 23:36 #317264

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Hallo Cyrous!

Wo sollte man sich denn richtig beraten lassen, wenn nicht am Telefon der BfA?

Real ist allenfalls, was Du als offizielles Papier in Händen hältst. Laß Dir das schriftlich mitteilen, damit Du Dich tatsächlich darauf berufen kannst, falls es doch später Probleme gibt.

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 06 Mär 2008 23:52 #317265

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Als gelernter Kaufmann ist mir das ein Begriff :-) Ich glaube, das ist wirklich das Beste, was man tun kann. Ich lass mir das schriftlich geben und kann mich dann zurücklehnen.

Gute Nacht
Ibo

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 07 Mär 2008 00:12 #317266

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Hier sind die Info´s zu den Stunden, stehen beim Link relativ weit unten.
Dort wird es deutlich definiert.



unter drei Stunden täglich volle Rente (Rente wegen voller Erwerbsminderung)

drei bis unter sechs Stunden täglich halbe Rente (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung)

sechs Stunden oder mehr täglich keine Rente

lg. catwoman

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 07 Mär 2008 15:39 #317267

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Hallo,
ein Hinzuverdienst ist nicht stur auf 3 Stunden maximal festgelegt. Wenn jemand 2x in der Woche 4 Stunden arbeitet, bedeutet das nicht automatisch, dass er das jeden Tag könnte. Er kann sich ja am nächsten Tag auch noch erholen. Wenn allerdings jemand 9 Stunden an einem Tag schaffen würde, würde man das natürlich im Gutachten hinterfragen. Es gibt aber keine gesetzliche Festlegung, dass ein Hinzuverdienst tgl. nicht mehr als 3 Stunden dauern dürfte.
Im Gutachten zur Leistungsfähigkeit (wenn es darum geht, eine EU-Rente zu verlängern) wird eben die Gesamtsituation möglichst umfassend beurteilt und nicht irgendeine Stundenzahl.
Tobias

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Re: EU-Rente und Besteuerung bei einem Job 08 Mär 2008 17:36 #317268

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Hallo nochmal,

sorry wenn ich hier ein wenig für Aufregung sorge, aber ich werde mal ein wenig ausführlicher:

- Für den Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente entscheidet der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung - egal, ob DRV, DRV Bund oder DRV Knappschaft-Bahn-See -. Jedoch sind alle an die gleichen Paragraphen gebunden.

Unter welchen gesundheitlichen Voraussetzungen erhalte ich eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung?

Welche Rente gewährt wird richtet sich nur noch danach, wie lange man noch täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Liegt das Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich, gibt es die Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei drei bis unter sechs Stunden die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Das heißt, wer mindestens sechs Stunden arbeiten kann, erhält nur dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn er vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig ist.

Ich bin Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Was darf ich rentenunschädlich hinzuverdienen?

Ab 1.1.2006 gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 350 Euro brutto. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.

Ab 01.01. 2008 sind es nun 400,- €.

entnommen: www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_47..._node.html__nnn=true

(sorry, ich weiß noch nicht wie man linkt)

Desweiteren wurde mir ebenfalls telefonisch von der DRV Knappschaft-Bahn-See bestätigt, dass es in erster Linie nur auf den Verdienst ankommt.
In zweiter Linie sollte man die wöchentliche Arbeitszeit von unter 15 Stunden einhalten, aber egal in welcher Kombination ( 3 x 5 Std, 5 x 3 Std oder anders gespalten).

Weitere Paragraphen habe ich nicht.

Jedoch wurde ich daraufhingewiesen, dass man die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente und die die Hinzuverdienstgrenzen nicht miteinander mischen sollte.

Bei Unsicherheiten würde ich jeden empfehlen sich mit dem zuständigen Rententräger in Verbindung zu setzen.

Gruß
ladymaya

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Hi :)