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Taxikosten vs. Aufwandsentschädigung 07 Jul 2011 15:01 #318504

  • Anonym
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Hallo, ich bräuchte mal einen Rat. Es geht um eine gute Bekannte. Sie verwendet das Dialysegerät zuhause, welches vom behandelnden Arzt gestellt worden ist. Die Abrechnung erfolgt über die Behandlungskosten. Stromkosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Doch wie können diese Kosten wo geltend gemacht werden?

Die Taxikosten zur Praxis, wenn die Dialyse dort durchgeführt werden würde, wäre auch viel teurer als die Stromkosten. Kann die Krankenkasse die Stromkosten nicht übernehmen? Gibt es da rechtliche Grundlagen, dass die Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger zahlen müsste? Habe gelesen, dass teilweise die betreuenden Dialysezentren wohl eine Aufwandsentschädigung zahlen können. Wieso nur teilweise, wonach bestimmen sich die Ausnahmen? Außerdem frage ich mich, was jetzt der Unterschied zu der Praxis ist.

Danke schon jetzt für Rückmeldungen.

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Re: Taxikosten vs. Aufwandsentschädigung 07 Jul 2011 18:37 #318506

  • bluestar
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Stromkosten und Taxikosten kannst du nicht miteinander aufrechnen.
Die Stromkosten sind über die Wochenpauschale die die Kasse zahlt abgedeckt. KfH oder PHV zahlen ihren Patienten eine Nebenkostenpauschale für Strom, Wasser, Müll usw. aus. In Privatpraxen ist das ein good will des Arztes, wobei die meisten sich die Kohle lieber in die eigene Tasche schaufeln...

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Re: Taxikosten vs. Aufwandsentschädigung 07 Jul 2011 20:52 #318509

  • RIO
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In Privatpraxen ist das ein good will des Arztes --> ganz so ist es nicht. Es gibt Verträge zwischen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen, in denen auch die Kostenerstattung für Heimdialysepatienten geregelt ist.

Hier ist mal ein älteres Beispiel eines solchen Vertrages (Seite 5): KLICK (pdf-Datei)

Deshalb muss man nicht unbedingt als Bittsteller gegenüber seinem Arzt auftreten wenn er die Aufwandsentschädigung nicht zahlen will, sondern kann bei Bedarf auch mal die Krankenkasse und/oder die Kassenärztliche Vereinigung in die Verhandlung über die Aufwandsentschädigung mit einbeziehen!

VG
MaRIO

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Hi :)