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Leistungen zur Teilhabe ... 14 Feb 2012 22:39 #480067

  • Uli
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Hi! Kennt sich jemand von Euch aus bzw. kann mir evtl. helfen?

Ich muss meinen Arbeitsplatz innerhalb der Firma wechseln aufgrund gesundheitlicher Probleme. Bisher habe ich Teilzeit (lt. Vertrag 28, 875 Stunden)gearbeitet auf eine Stelle, auf der man nicht nach Stunden arbeiten kann (bitte fragt nicht, es ist so; wer gesund ist, wird bei uns beamtet und dann wird nicht nach Stunden gefragt, ich bin angestellt und darum steht in meinem Vertrag etwas drin, aer das hat nie eine Rolle gespielt, außer für die Höhe der Bezahlung).

Nun habe ich das Angebot meines Vorgesetzten, eine neue Aufgabe zu bekommen, die geregelt und mit festen Pausen sein wird. Ich knn lt. meiner Ärzte 3-6 Stunden arbeiten - also, wenn die Arbeit geregelt ist, was sie vorher halt nicht war, kann ich 6 Stunden schaffen. NUn will aber die übergeordnete Stelle Geld einsparen, weil sie die Stelle extra für mich einrichtet und möchte, dass es von einer anderen Seite her noch Geld gibt. Gibt es irgendeine Möglichkeit? Was beinhalten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung?

Ich werde noch zum Rehaberater gehen, abr vielleicht helfen mir auch schon Eure Tipps und Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal, Uli

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 15 Feb 2012 14:15 #480086

  • Uli
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Hallooo, keiner hier?

Okay, ich habe inzwischen ein bisschen für mich herausbekommen, so dass ich nicht ganz ungewappnet übermorgen in mein AG-Gespräch gehe ( es gibt Möglichkeiten über die Versorgungsämer). Aber falls jemand doch noch etwas dazu schreiben kann, wäre das trotzdem toll. Uli

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 15 Feb 2012 14:24 #480087

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Hallo Ulli,

ich habe das so gemacht. Da ich auch nicht mehr voll arbeiten kann, bin ich als erstes auf Teilzeit umgestiegen. Nach einiger Zeit musste ich dann feststellen, dass es mir immer noch zuviel ist. Ich habe dann bei der Rentenversicherungen einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt und auch bewilligt bekommen. Wenn ich das richtige verstehe, bist du auch im öffentl. Dienst. Auch die Zusatzversorgung zahlt auch noch einen Teil der Rente. Ich darf aber nicht mehr als 18 Stunden die Woche arbeiten. Aber mit der Rentenzahlung und der Zusatzrente habe ich fast das gleiche Gehalt, als würde ich Vollzeit arbeiten.

Frage doch mal bei der Rentenversicherung nach!

Liebe Grüße
Zauberfee

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 15 Feb 2012 16:41 #480091

  • Mena
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Hallo Uli,

falls du es noch nicht getan hast, solltest du dich mit dem Schwerbehindertenbeauftragten in deiner Firma in Verbindung setzen. Das Integrationsamt bietet auch eine Menge Möglichkeiten, um als schwerbehinderter Mensch seinen Arbeitsplatz behalten zu können, zumindest aber sehr gute Beratung.

Alles Gute für dich,
Mena

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 15 Feb 2012 17:50 #480095

  • Uli
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Liebe Mena, viiiiielen Dank! Mit dem Beauftragten habe ich gesprochen, der hat mir seine HIlfe zugesagt, aber meine Fragen konnte der nicht beantworten, weil er sich mehr mit dem Beamtenrecht beschäftigt. INzwischen habe ich INfos vom Integrationsfachdienst, die ich mit ins Gespräch nehmen kann. Da gibt es Möglichkeiten für den AG.

Teilweise EM-Rente ist eher für die gedacht, die vorher im ganzen Verhältnis standen, sagte mir die Dame von der DRV. Ich arbeite aber seit jeher Teilzeit. Außerdem bin ich gerade aus der Reha entlassen worden als arbeitsfähig (weil ich mich durchgeschleppt habe bis zum Schluss und nicht habe krankschreiben lassen, darf ich nicht als AU entlassen werden), nur dass ich nicht wieder in die alte Arbeit zurück soll und auch nicht kann. Sag mal, zauberfee, gibt es nicht HInzuverdienstgrenzen von ungefähr 63 % des letzten 3ährigen Durschnittsgehalts bei teilweiser EM-Rente?

Oh je, das ist ja sehr kompliziert, mir schwirrt total der Kopf, habe den ganzen Tag rumtelefoniert.

LG, Uli

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 16 Feb 2012 03:44 #480112

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Hallo Uli,

soweit ich weis, gibt es von seiten des Amtes für Arbeitslosigkeitsverwaltung möglichkeiten gibt den Arbeitgeber beim einrichten eines Arbeitsplatzes für Schwerbehinderte finanziell zu helfen. Der Arbeitgeber muss es nur beantrahen. Dann können zum Teil (oder voll) die entsprechenden Einrichtungsgegenstände finanziert werden und auch teilweise der Lohn übernommen werden.

Es muss eben nur beantragt werden, wie ich meine bei der Schwerbehindertenabteilung eben beim genannten Amt.

Wenn auch der Lohzuschuss gewährt wird, ist das wohl zeitlich befristet. Der Arbeitgeber muss die Verwendung des HGeldes beim Amt abrechnen und beantragt dann neu.

Ich weis es von einer guten Freundin, die Schwerbehindert ist und bei der es seit ca. 10 Jahren so läuft.

Limo

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 16 Feb 2012 08:17 #480116

  • Uli
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Hallo Limo, danke. Ja, es sieht ganz gut aus - ich habe mit dem Integrationsfachdienst des Versorgungsamtes gesprochen. Der hat mir die entsprechenden Infos zugemailt, so dass ich sie morgen mit ins Gespräch nehmen kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten für den AG, beim Versorgungsamt Lohnkosten-zuschüsse zu beantragen, wenn er einen neuen schwerbehindertengerechten Arbeitsplatz einrichtet. Wenn er zusätzlich Minderleistung des AN im Gegensatz zu einem Gesunden nachweisen kann, dann bekommt er sogar zeitlich unbegrenzt Lohnkostenzuschuss.

Ich habe nun ein gutes Gefühl, da ich viele Leute hier vor Ort habe, die sich dort oben für mich einsetzen (als ich vor 18 Jahren anfing, habe ich noch weitgehend alleine gekämpft, es gab noch nicht mal eine Schwerbehindertenvertretung, - die ist vor 10 Jahren auf meine Initiative auf den Weg gebrach worden und mit der bin ich jetzt auch in Kontakt - die ist sozusagen in Rufbereitschaft, falls es Probleme geben sollte, aber vielleicht kann es ja sogar ohne die gehen).

LG an alle, Uli

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 17 Feb 2012 07:35 #480181

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Hallo Ulli,

also ob der Grenzwert des Hinzuverdienstes bei EM-Rente bei 63 % weiss ich leider auch nicht. Auch im Internet sind die Aussagen für Laien sehr unverständlich. Ich würde daher raten, mal einen Rentenberater zu fragen. Vielleicht wirst du ja schlauer. Schau’ mal hier nach:
rente-rentenberater.de/20111205416/rente...erbsminderungsrenten

Liebe Grüße
Zauberfee

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 18 Feb 2012 00:26 #480254

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Danke, Zauberfee Ich habe Anfang März einen Termin beim Rehaberater der zuständigen RV. Dann ist er hier vor Ort und ich bin dann schlauer. LG, Uli

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 18 Feb 2012 05:37 #480258

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Hallo Uli,

die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten sind gesetzlich geregelt. Da ich eine 100% EM-Rente beziehe, beläuft sich meine Hinzuverdienstgrenze bei 400,00€ / Monat.

Bei teilweiser EM-Rente ist diese Grenze sicherlich niedriger. Meines Wissens nach hat die Art Deiner vorherigen Beschäftigung sowie Dein normales Arbeitsentgeld keinen Einfluss auf die Höhe der Zuverdienstgrenze, da sie ja, wie bereits erwähnt, gesetzlich festgelegt wird. Das Gesetz wird sicherlich nicht auf jeden FEinzelfall eingehen können.

Limo

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 18 Feb 2012 11:41 #480269

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HI LImo, genau weiß ich das jetzt nicht mehr, aber ich habe etwas von 63% des letzten durchschnittlichen Lohnes gelesen (absolute Höchstgrenze 1000,-und ein paar Euronen). Aber im MOment ist das gar nicht so wichtig für mich, da es erstmal vorgeschaltete Rechte durch die Schwerbehinderung gibt. Meine Sache ist jetzt am Laufen, und wenn etwas schiefgeht, lasse ich mich vom VdK beraten, da bin ich MItglied (hatte das in der Aufregung ganz vergessen -)).

Schönes WE

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 18 Feb 2012 22:56 #480306

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Hallo Uli,

vermutlich ist die Idee mit dem VdK die Richtige in der Situation. Die haben Ahnung und können wohl eher neutral beraten als es die Rentenversicherungsträger tun würden.

Limo

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 06 Mär 2012 17:41 #480769

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Hallo,

Die Hinzuverdienstgrenzen werden für jeden Erwerbsminderungsrentner individuell ermittelt; sie sind unter anderem von Ihren in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielten Bruttoarbeitsverdiensten abhängig. Ihre Rentenversicherung gibt Ihnen hierzu gern Auskunft.

Zu finden unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/Share...50#doc30418bodyText3

D.h., wenn Du in den 3 Jahren vor Eintritt sehr gut verdienst hast, darfst Du auch entsprechend mehr hinzuverdienen.
Ist halt bei jedem teilweisen Erwerbsminderungsrenter ganz individuell. Wenn Du den Rentenantrag stellst, wird Dir
gleich schon der Betrag genannt.

Gruß,

Dancer

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 07 Mär 2012 18:22 #480799

  • Uli
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Hi, danke dancer, ich habe das aber trotzdem so verstanden, als gäbe es GRenzen nach oben, was ja auch logisch ist. Ist wirklich irre kompliziert - ich steige da nicht mehr durch, je mehr ich mich damit befasse. Am Freitag habe ich einen Termin beim Rehaberater der DRV. Bin gespannt

LG, Uli

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Re: Leistungen zur Teilhabe ... 10 Mär 2012 10:38 #480875

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PS: Du hast Recht. Ich habe zwar keinen Antrag gestellt, aber man kann sich die Info auch so holen. Ein Klick im PC, und man bekommt eine entsprechende individuelle Auskunft ausgedruckt. UNd sooo kompliziert ist es am Ende dann auch wieder nicht.

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Hi :)